Autor Thema: Radio abgemeldet - GEZ hat NEG neu angemeldet  (Gelesen 5786 mal)

Offline fisch12623

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Radio abgemeldet - GEZ hat NEG neu angemeldet
« am: 18. Januar 2011, 10:03 »
Hallo,
bin neu hier und habe ein Anliegen.
Habe von einer GmbH ein Radio im KFZ ordnungsgemäß abgemeldet, da das Auto verkauft wurde. Als Firma habe ich ein Anschreiben zu der Abmeldung mitgesandt, da ich der GEZ die Einzugsermächtigung entzogen habe und gleichzeitig darauf hingewiesen habe, dass es sich bei der Abmeldung um keinen Antrag auf Abmeldung sonder eine Abmeldung handelt und um Kündigungsbestätigung gebeten habe.  Was ich natürlich nicht bedacht habe, auf dem Firmenbriefkopf steht natürlich eine E-Mail-Adresse. Und die GEZ - gewieft wie die sind, haben für die Firma automatisch ein "Neuartiges Empfangsgerät" angemeldet, da E-Mail irgendwie einen PC voraussetzt.
Wie kann ich jetzt argumentieren bzw. belegen, dass die Firma keinen PC mehr besitzt (ein Geschäftsbetrieb wird wegen Krankheit nicht mehr ausgeführt)?
Es müßte doch gehen, wenn ich schreibe, es existiert zwar eine E-Mail-Adresse, aber man kann E-Mail auch aus einem Internetcafé abfragen.
Hat jemand eine  Tip - ich habe wirklich keine Lust Gebühren für etwas zu bezahlen, was ich als Firma nicht nutze.


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Offline René

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Re: Radio abgemeldet - GEZ hat NEG neu angemeldet
« Antwort #1 am: 18. Januar 2011, 14:01 »
Einfach so argumentieren, wie hier. Das Geschäft wird wegen Krankheit nicht weitergeführt – es existiert einfach nicht mehr – und somit fehlt jegliche rechtliche Grundlage für eine Anmeldung. Der Anmeldung wird kräftig widersprochen, da keine rechtliche Grundlage dafür existiert.

Und das Geschäftspapier? Meine Herren, man wird das überflüssige Papier los werden dürfen und außerdem – sogar wichtiger – hast es du lediglich benutzt, weil es noch um die alte Firma ging.

Und alles schön schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. Wenn es geht, auch per Fax – Kopfzeile kontrollieren! Nicht als Geschäft! – und das Sendeprotokoll zusammen mit dem Fax schön abheften.


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Offline GEZ noch?

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Re: Radio abgemeldet - GEZ hat NEG neu angemeldet
« Antwort #2 am: 20. Januar 2011, 20:52 »
bruaharharhar! Das wird die GEZ sicher beeindrucken. Kleiner Kontrollanruf in der Firma in zwei, drei oder vier Monaten und der Abmelder hat die Kacke erneut am Bein. Dann aber heftiger.

Mann, Mann, Mann!

kopfschüttel


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

Offline René

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Re: Radio abgemeldet - GEZ hat NEG neu angemeldet
« Antwort #3 am: 20. Januar 2011, 21:01 »
(...) ein Geschäftsbetrieb wird wegen Krankheit nicht mehr ausgeführt (...)

Davon wird ausgegangen. Wenn das eine Lüge sein soll, dann ist das sein Problem. Aber man kann auch wieder gesund werden...  ;D


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netuser-t

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Re: Radio abgemeldet - GEZ hat NEG neu angemeldet
« Antwort #4 am: 20. Januar 2011, 21:14 »

Hat jemand eine  Tip - ich habe wirklich keine Lust Gebühren für etwas zu bezahlen, was ich als Firma nicht nutze.


Nach dem Verständnis der GEZ spielt es keine Rolle, was Du als REG nicht nutzst. Entscheidend ist, was Du an REG's zum Empfang bereit hältst. Auch wenn die GEZ aufgrund von Mutmaßungen, wagen Indizien, e-Mail Addys auf Briefköpfen oder selbst wegen des verräterischen Gequakes von Kermit dem Frosch ihren Gebührenbescheid begründet, ist sie immer noch in der Beweispflicht. Also: Gebührenbescheid abwarten, diesem widersprechen (mit der Begründung, ich habe ja gar kein neuartiges Rundfunkempfangsgerät) und das sollte es dann erstmal gewesen sein.

Und nochmal etwas brachialverbaler: Du musst einen alten Scheiß beweisen. Die GEZ will etwas von Dir. DIE und nicht DU müssen nachweisen. Merkt Euch das endlich !  ;)

Gruss, tHomas


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Offline Speedy

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Re: Radio abgemeldet - GEZ hat NEG neu angemeldet
« Antwort #5 am: 23. Januar 2011, 20:42 »

Hat jemand eine  Tip - ich habe wirklich keine Lust Gebühren für etwas zu bezahlen, was ich als Firma nicht nutze.


Nach dem Verständnis der GEZ spielt es keine Rolle, was Du als REG nicht nutzst. Entscheidend ist, was Du an REG's zum Empfang bereit hältst. Auch wenn die GEZ aufgrund von Mutmaßungen, wagen Indizien, e-Mail Addys auf Briefköpfen oder selbst wegen des verräterischen Gequakes von Kermit dem Frosch ihren Gebührenbescheid begründet, ist sie immer noch in der Beweispflicht. Also: Gebührenbescheid abwarten, diesem widersprechen (mit der Begründung, ich habe ja gar kein neuartiges Rundfunkempfangsgerät) und das sollte es dann erstmal gewesen sein.

Und nochmal etwas brachialverbaler: Du musst einen alten Scheiß beweisen. Die GEZ will etwas von Dir. DIE und nicht DU müssen nachweisen. Merkt Euch das endlich !  ;)

Gruss, tHomas


Den Bescheid braucht die GEZ nicht zu begründen, den erlässt sie einfach (im Namen der Rundfunkanstalt).

Dem Bescheid zu widersprechen ist sicherlich richtig, die LRA/GEZ kann den Widerspruch jedoch zurückweisen und dann darf der TE beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Rundfunkanstalt / GEZ erheben und darlegen was seiner Ansicht nach Rechtens ist.

So einfach wie dargestellt (Widerspruch und gut ist) funktioniert die Welt nicht.

Beweisen zahllose Threads hier und anderswo.

--Thomas

 


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