Artikel 5 GG:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Zuerst ist der arme Artikel 5 vergewaltigt worden, um daraus groteskerweise abzuleiten, dass der Gefängnisrundfunk berechtigt ist, Millionen Menschen zwangszuvollstrecken und mit Knast zu bedrohen. Nur weil die Millionen Bürger für die aufgedrängten und unerwünschten "Informationen" des Gefängnisfunks nicht bezahlen wollen.
Jetzt werden die Väter und Mütter des Grundgesetzes verhöhnt, indem die "Landesanstalt für Medien NRW" im Interesse des Gefängnisrundfunks versucht, die Verbreitung von Informationen über das Internet zu verhindern oder zumindest nachhaltig zu erschweren, und den Bürger in seinen Möglichkeit, sich selbst frei zu informieren, zu behindern.
Alles im Sinne des Gefängnisfunks und der Politiker, deren Propaganda er bereitwillig verbreitet.
Ich frage mich immer wieder, wie oft der Krug zum Brunnen gehen kann, bis er bricht ...