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Autor Thema: Haushaltsabgabe umgehen  (Gelesen 40453 mal)

a

attacke

Haushaltsabgabe umgehen
Autor: 15. Januar 2011, 21:54
Ich, Wohnraumeigentümer, überlege mir, meine Wohnung einer ausländischen
Gesellschaft zu überschreiben und ich wohne dann sozusagen zur Miete.
Wenn nun die Haushalsabgabe kommt, wird man den neuen Eigentümer nicht zu Kasse
bitten können, oder?



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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#1: 15. Januar 2011, 22:42
Doch, weil du drin wohnst.

Evtl. kann jemand der Haushaltsabgabe entgehen, wenn er nicht gemeldet ist.

Wohnungslose haben aber andere Unannehmlichkeiten.

Besser wäre ein Widerstand auf breiter Basis in der Bevölkerung.

Wenn vom Schlag weg 40% der ca 40 Mio Deutscher Haushalte nicht zahlen - was wollen die dann machen?


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#2: 15. Januar 2011, 23:01
Wenn vom Schlag weg 40% der ca 40 Mio Deutscher Haushalte nicht zahlen - was wollen die dann machen?

Mahnbescheid senden +Ordentliche Mahnkosten
Gericht übergeben
Zahlen oder Zwangspfändung abwarten

oder GEZ Style
Mahnen +Ordentliche Mahnkosten
Nachmahnen +Extravagante Mahnkosten
Moskauinkassobesuch abwarten
Zahlen....


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#3: 16. Januar 2011, 00:01
Ich, Wohnraumeigentümer, überlege mir, meine Wohnung einer ausländischen
Gesellschaft zu überschreiben und ich wohne dann sozusagen zur Miete.
Wenn nun die Haushalsabgabe kommt, wird man den neuen Eigentümer nicht zu Kasse
bitten können, oder?



witzig. Diese Logik würde ja bedeuten, daß künftig nicht ich sondern mein Vermieter bezahlen muß.


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(Ludwig Wittgenstein)

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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#4: 16. Januar 2011, 12:12
Mahnbescheid senden +Ordentliche Mahnkosten
Gericht übergeben
Zahlen oder Zwangspfändung abwarten

No 1: ignorieren
No 2: dito
No 3: hier wäre dann Solidarität gefragt. Was wäre, wenn beim Pfändungsversuch plötzlich ein Dutzend Leute den Weg zur Wohnung versperren?

Moskauinkassobesuch abwarten

hast du davor wirklich Angst?

Ich bleibe dabei - es gehört nicht viel dazu, diesem System den Stinkefinger zu zeigen. Zahlungsboykott auf breiter Basis.

Informieren wir die Schlafwandler - wir haben dazu noch zwei Sommer lang Zeit.


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#5: 16. Januar 2011, 12:34
Informieren wir die Schlafwandler - wir haben dazu noch zwei Sommer lang Zeit.

Information ist heute alles. Information ist Macht und wir dürfen nicht mehr zulassen, dass diese Information von den staatlichen Medienmachern zu ihren Gunsten in nur eine Richtung gelenkt wird. Wir müssen dagegen lenken.

Wolfman hat Recht – Informieren wir unsere Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, jeden der uns einfällt. Und vergessen wir nicht, was für einen mächtigen Gegner wir haben – der erreicht locker große Teile der Bevölkerung und kann somit für seine Sache ungleich stärker die Werbetrommel rühren. Also nicht auf ein Wunder warten, sondern aktiv werden und hoffen, dass der Schneeballeffekt eintritt.


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attacke

Re: Haushaltsabgabe umgehen
#6: 17. Januar 2011, 15:31
Ich, Wohnraumeigentümer, überlege mir, meine Wohnung einer ausländischen
Gesellschaft zu überschreiben und ich wohne dann sozusagen zur Miete.
Wenn nun die Haushalsabgabe kommt, wird man den neuen Eigentümer nicht zu Kasse
bitten können, oder?



witzig. Diese Logik würde ja bedeuten, daß künftig nicht ich sondern mein Vermieter bezahlen muß.

Ich dachte, der Eigentümer ist Erfüllungsgehilfe für die Haushaltsabgabe  ???
Stimmt das etwa nicht?


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#7: 19. Januar 2011, 04:58
Ich dachte, der Eigentümer ist Erfüllungsgehilfe für die Haushaltsabgabe  ???
Stimmt das etwa nicht?

Na - der Eigentümer / Vermieter / das Wohnbau-Unternehmen hat mit der künftigen Haushaltsabgabe wirklich nichts zu tun.

Es ändert sich ab 2013 eigentlich nur die Art der Schnüffelei: Zur Zeit geht es den Schergen darum, zu mutmaßen, ob ein Haushalt wohl ein Empfangsgerät - altmodisch oder neuartig - bereithält. Ab 2013 wird es dann darum gehen, welche Einheit des Zusammenwohnens denn ein Haushalt ist:

Wenn z.B. mehrere Bewohner einen einzigen Hauseingang nutzen und eine gemeinsame Küche haben, sind diese dann EIN Haushalt? Oder müssen sie dazu auch ein gemeinsames Badezimmer inklusive Zahnbürsten gemeinsam nutzen? Ist ein gemeinsam genutzter Hund notwendig - oder reicht auch ein Kanarienvogel aus? Wird dazu das Sozialgesetzbuch herangezogen werden? Ja - das sind die Fragen der Zukunft!

 ???


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#8: 19. Januar 2011, 09:43
(...) Ja - das sind die Fragen der Zukunft! (...)

Und alles fürs Fernsehglotzen!!!


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#9: 19. Januar 2011, 10:03
Wenn ich eine unbewohnte Wohnung/Haus besitze, muß ich dafür zahlen.
Richtig?


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#10: 19. Januar 2011, 11:48
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss jedes zum wohnen geeignete in sich geschlossene  bla bla bla... angemeldet werden.

Man könnte argumentieren:"Kein Bett, nicht zum wohnen geeignet, keine Wohnung"

Und deswegen für eine leer stehende Wohnung nicht zahlen.


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#11: 19. Januar 2011, 13:48
Also muß der Eigentümer das Gebührengeld zahlen.

Und wenn er vermietet, kann er es sich vom Mieter zurückholen über die Nebenkostenabrechnung, muß es aber nicht, richtig?



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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#12: 19. Januar 2011, 20:24
Wenn ich eine unbewohnte Wohnung/Haus besitze, muß ich dafür zahlen.
Richtig?

Du musst nur zahlen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung sich Systemkonform verhält.

Wir müssen diese Knechtschaft beseitigen, nicht nur um Geld zu sparen, sondern, weil wir freie Bürger sein wollen.


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#13: 19. Januar 2011, 20:59
hier wird wieder ein Haufen Unsinn verzapft.

§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Demnach gibt es für eine leerstehende Wohnung keinen Bewohner und somit auch keinen Gebührenschuldner.


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Re: Haushaltsabgabe umgehen
#14: 20. Januar 2011, 11:40
Danke :-)

zu 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist
Hätte ich einen ausl. Wohnsitz (gemeldet),
bewohne aber die deut. Wohnung, dann wäre ich raus.

zu 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Der Eigentümer ist eine ausl. Gesellschaft und es gibt keinen Mietvertrag,
dann wäre ich raus. Ich wäre nicht in Deutschland gemeldet.

Richtig?



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