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Autor Thema: DER MEDIEN-KOMMISSAR - In den Fängen der Parteien (ORF)  (Gelesen 1567 mal)

Uwe

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DER MEDIEN-KOMMISSAR
In den Fängen der Parteien


Quelle: Handelsblatt 20.03.2017


Zitat
Davon können ARD und ZDF nur träumen: In Österreich steigen die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um mehr als sechs Prozent. Dennoch sorgt sich der ORF um seine Zukunft.

Österreich hat es gut. Die anderthalb Dutzend Programme von ARD und ZDF bekommen die Bewohner der Alpenrepublik gratis ins Haus geliefert. Nur beim eigenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk müssen die Österreicher in Zukunft noch tiefer in die Tasche greifen.

weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/medienkommissar/der-medien-kommissar-in-den-faengen-der-parteien-/19544808.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2017, 23:36 von DumbTV«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Aber trotz Allem, auch in Österreich gilt: Wer keine Empfangsgeräte vorhält, muss auch nicht bezahlen.

Zudem sind Gehörlose und Blinde sowie Haushalte mit geringen Einkommen (Nachweis über Verdienstbescheinigungen, nicht über Ämter) befreit.

Rundfunkgebührengesetz
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012892

Zitat
Gebührenpflicht, Meldepflicht
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

PCs nur mit Internetanschluss, Mobiltelefone sowie Autoradios sind in Österreich erstmal keine Rundfunkempfangsgeräte
http://derstandard.at/2000019407693/Verwaltungsgerichtshof-Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-Computer-mit-Internet-Anschluss
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkabgabe#Geb.C3.BChrenpflicht

Die Gebührenhöhe wird für jedes Bundesland separat festgelegt
https://www.gis.at/gebuehren/uebersicht/

Im geschäftlichen Bereich gilt eine Staffelung nach Geräteanzahl.
https://www.gis.at/information/firmeninstitutionen/
Aber eben auch: Keine Geräte - keine Gebühr.
Firmen PCs ohne Empfangsteile sind (s.o.) ebenfalls frei.

Somit steht es jedem - zumindest in eingeschränktem Maße - frei, sich den Geschäftsgebaren des ORF zu unterwerfen.

Handelsblatt/ Siebenhaar:
Zitat
Davon können ARD und ZDF nur träumen:
ARD und ZDF träumen von was ganz anderem...Machterhalt!

Einnahmen Rundfunkgebühren Österreich (2015?): Eine Milliarde Euro/ 9 Bundesländer
http://www.krone.at/medien/orf-dank-gis-einer-der-reichsten-sender-europas-1-mrd-einnahmen-story-504963
Einnahmen Rundfunkbeitrag Deutschland (2015): 8,1 Milliarden Euro/ 16 Bundesländer
http://www.tagesspiegel.de/medien/8-1-milliarden-euro-rundfunkgebuehren-gez-einnahmen-umstritten-aber-stabil/13738728.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2017, 12:53 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Überaus interessante Info...

Aber trotz Allem, auch in Österreich gilt: Wer keine Empfangsgeräte vorhält, muss auch nicht bezahlen.

Zudem sind Gehörlose und Blinde sowie Haushalte mit geringen Einkommen (Nachweis über Verdienstbescheinigungen, nicht über Ämter) befreit.

Rundfunkgebührengesetz
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012892

...speziell auch, was die Befreiung von Geringverdienern angeht (bzw. deren Gegenteil in Gestalt ihrer fortgesetzten »Abzocke« bzw. die diesbzgl. Versuche in *diesem* Land). Von einer Person K. wird ergänzend gemunkelt, sich speziell im Hinblick auf die Sozial-Thematik in einem bislang noch nicht veröffentlichten fiktiven Händel mindestens mit dem sogenannten Beitragsservice, bzw. der Anstalt der Sendungsbewussten zu befinden. Dem bisherigen Eindruck nach nimmt in dieser Posse aber sogar u. U. auch noch die örtliche Verwaltungsgerichtsbarkeit eine im Gesetz nicht vorgesehene Position ein...

Dass mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits bei zweck- und sinnangemessener Auslegung des RBStV & dess. Bestimmungen, sowie unter Zuhilfenahme der Festlegungen des Grundgesetzes die von den Anstalten bis heute willkürlich vorgenommene (& bislang mit nur wenigen Ausnahmen von den Verwaltungsgerichten auch oberstumpf abgesegnete) Ausgrenzung mancher Bedürftiger und unter eklatanter Missachtung des Schutzes des Existenzminimums überhaupt nicht vorkommen dürfte, ist sicher beinahe jedem klar, der Recht nicht als Ressource zur eigenen Bereicherung zu missbrauchen versucht. Aber wie man bisher sieht, kann auch im Rechtswesen der Satz, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, keinen Anspruch auf Gültigkeit erheben. Ist ja in dieser Allgemeinheit kein 'Rechtssatz'®.

Insofern ist die obige Information zumindest potentiell ein interessanter Ausgangspunkt für den Fall, sollte sich dereinstens die Notwendigkeit ergeben, sich bspw. über die hiesigen Rechtsvorschriften hinaus auch auf das im europäischen Rechtskodex verankerte Recht auf soziale Sicherheit für jeden Bürger zu berufen, um gewissen, bislang öffentlich lizenzierten Räubern ihr Treiben abzugewöhnen.

Wenn bspw. mangels (natürlich kostenträchtiger, da eine Erhöhung des HartzIV- / SGB XII- oder auch anderer Regelsätze erfordernder) Deklaration der Zahlung des sg. »Rundfunkbeitrags« als Posten im jeweiligen Regelsatz deren Bezieher mindestens auf Antrag  von der Zahlung befreit werden *müssen* - da sie diesen ansonsten aus dem gesetzlich geschützten Existenzminimum bestreiten müssten - dürfte man anderen Bedürftigen auf dem Existenzminimum dies wohl kaum verweigern, da über den grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hinaus ansonsten mglw. auch die europäische Vorschrift verletzt wäre, wenn in anderen Mitgliedsländern (oben also Österreich) sich solche Extravaganzen wie in diesem Land (mit seinen ja des Öfteren seltsamen Angewohnheiten) nicht geleistet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2017, 17:06 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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