Guten TagX!
Nanu? Wo bin ich den schon wieder hingereist? Ahhh! Saarland! Gallische Grüße!
Wass diss hier?
Rein fiktiv natürlich.
Dollet Ding! Die Übertragung von "Hoheitsbefugnissen" vom SR über den SWR an den BeitraXservus.
Tzzz, tzzzz. So, so.
Kramm, kramm, kramm, (Der Profät sucht in seinem Hinkelsteinstreitwagen in der Bücherecke).
Da iss se ja! Verfassung des Saarlandes:
Artikel 76a
(2) Bei Vorhaben, die die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder wesentlich berühren, berücksichtigt die Landesregierung die Stellungnahmen des Landtages. Entsprechendes gilt bei der Übertragung von Hoheitsrechten der Länder auf die Europäische Union.
Artikel 112
Die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung und die Regelung der Zuständigkeiten erfolgen durch Gesetz. Die Einrichtung der Behörden im Einzelnen obliegt der Landesregierung und auf
Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Ministern.
Artikel 113
Die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Verwaltung obliegt den Beamten. In Ausnahmefällen ist die Übertragung solcher Aufgaben auf Angestellte zulässig.
Artikel 117
(1) Die Gemeinden sind die in den Staat eingeordneten Gemeinwesen der in örtlicher Gemeinschaft lebenden Menschen.
Artikel 118
Die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs
nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
Artikel 120
(1) Durch förmliches Gesetz können den Gemeinden und Gemeinde verbänden staatliche Aufgaben zur Durchführung übertragen werden. Dabei sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung der
übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel.
(2) Gleiches gilt, wenn das Land die Erfüllung solcher Aufgaben, die es bisher
selbst wahrgenommen hat, den Gemeinden und Gemeindeverbänden gesetzlich zur Pflicht macht.
Uiii!
... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...
Abmahnung
Sehr geehrte Intendanz des RömischenSR,
woraus leiten Sie Ihre rechliche Befugnis ab, meinen an Sie - die Landesrundfunkanstalt des Saarlandes - gerichteten Widerspruch über den RömischenSWR an den BeitraXservus abzugeben?
Die Verfassung des Saarlandes lässt derartiges nicht zu. Die Abgabe von Hoheitsbefugnissen der Landesrundfunkanstalt des Saarlandes an den RömischenSWR dürfte wohl grob verfassungswidrig sein.
Offensichtlich haben Sie und der Landesgesetzgeber im Rahmen der Gesetzgebung zum RundfunkbeitraXstaatsvertrag Ihr aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ableitbares Recht zur Selbstverwaltung falsch verstanden.
Weder sind Sie eine Gemeinde des Saarlandes noch der Ministerpräsident.
Sie werden hiermit aufgefordert die Verfassung des Saarlandes zu beachten und meinen Widerspruch vom xx.xx.2017 klagefähig zu bescheiden.
Vorsorglich weise ich Sie auf Art. 113 der Verfassung des Saarlandes hin.
Ich rege ferner an, dass Sie nunmehr unverzüglich Klage gegen das Saarland erheben, da Ihnen zweifelsfrei Aufgaben der unmittelbaren Staatsverwaltung übertragen wurden.
Dies ist mit dem Grundsatz der Staatsferne unvereinbar. Sie sind ein kollektiver Grundrechtsträger und Organ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Lassen Sie sich daher nicht zur FinanzbeitraXverwaltung des Saarlandes und Rasterfahndungsrundfunkbehörde (§ 14 Abs. 9 a RBS TV) degradieren.
Hasta la vista!
So fertisch! Schleife drum. Bitte sehr.
Yoo Lupus! Das können wir auch! Gallisches Tennis! Spielt ihr euch mal schön den Tennisball hin und her.
Anmerkung: Lupus iss der Chef vom BeitraXservusWir hauen der "Ausgangsbehörde" dafür immer einen Hinkelstein an den Kopp!
So liebes freies Saarland, mutt weiter gehn Osten an die Havel, Oder und Spree.
LG