Hallo liebes Forum,
vorab einen großen Respekt an alle die hier ihre Erfahrungen, Tipps, Gerichtsurteile posten!
Person A hat bisher alle Briefe des Beitragsservice ignoriert, es kam nichts per Einschreiben oder förmlicher Zustellung. Am 02.03. erfuhr Person A dann auf Nachfrage bei seiner Bank dass eine Pfändung vorläge (EC Karte gesperrt, Pfändungsschutzkonto war vorher bereits eingerichtet).
Wie kann es angehen dass Person A nichtmal eine Vollstreckungsankündigung erhält?
Die Bank stellte die Dokumente im elektronischen Postfach zur Verfügung und nannte Person A eine Ansprechpartnerin bei der Stadtkasse. Person A ging zur Stadtkasse und beantragte freundlich Akteneinsicht, welche auch gewährt wurde, auf Nachfrage wurde auch das Pfändungsersuchen gezeigt.
Als Person A fragte warum keine Vollstreckungsankündigung erfolgt kam nur die Antwort "das brauchen wir nicht" und "Person A müsse mich mit dem Beitragsservice zur Klärung in Verbindung setzen". Freundlicherweise wurde die Kontopfändung bis zum 23.03. verschoben zur Klärung der Angelegenheit.
Vor ein paar Tagen ging dann das Vollstreckungsschreiben der Statdkasse ein, wohl gemerkt per normaler Briefpost und erst zwei Wochen nachdem das Konto bereits gepfändet wurde. Darauf hat Person A noch nicht reagiert.
Soll sich Person A auf nicht zugegangene Beitragsbescheide berufen?
Generell an der Rechtmäßigkeit ob der Beitragsservice/WDR Vollstreckungsersuchen schicken darf zweifeln?
Wem soll Person A seinen Widerspruch schicken, der Stadtkasse mit Bitte um Aussetzung der Vollziehung weil Vollstreckungsvoraussetzungen fehlen oder besser direkt dem WDR mit der Aufforderung den rechtswidrigen Verwaltungsakt bei der Stadtkasse zurück zu nehmen?
Wieso wird einfach gepfändet und erst zwei Wochen später erhalte ich das Vollstreckungsschreiben (per normaler Briefpost?)?!
Vielen Dank vorab an alle die Person A helfen jetzt den richtigen Schritt zutun, bei Fragen können gerne weitere Details genannt werden.
Lieben Dank und beste Grüße
Der Commander