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Autor Thema: Spendenmissbrauch bei Aktion Rundfunkbeitragsklage der Grundrechtepartei?  (Gelesen 4680 mal)

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  • Beiträge: 265
Es gibt leider unschoene Vorwuerfe gegen die Aktion Rundfunkbeitragsklage der Grundrechtepartei und deren Hauptfunktionaer Ingmar Vetter.
Diese laufen/liefen auf Facebook und veranlassten Ingmar Vetter zu einer Stellungnahme:
https://rundfunkbeitragsklage.de/spendenskandal-oder-falsche-verdaechtigung/

Hintergrund:
Die Grundrechtepartei initierte einen Aufruf zur Spende um gemeinsam gegen den Runfunkbeitrag zu klagen. Dabei sollte mit Verweis auf die Grundrechte und die Verfassung das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mittels Spenden finanziert werden. Angestrebt war eine Klagegemeinschaft (Verein?)

Da das dt. Recht keine Sammelklagen erlaubt und die Situation insgesamt sehr undurchschaubar und rechtlich schwierig ist, gab es von Anfang an erhebliche Zweifel.
z.B. nachzulesen unter
https://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html


Nun wurden Vorwuerfe der Zweckentfremdung von Spendengeldern laut, und Aussagen aus dem Statement von Ingmar Vetter sowie ein Blick in den Rechenschafftsbericht der Grundrechtepartei lassen einiges erahnen.

Eingeworben wurden Spenden von ca. 50.000 Euro laut Rechenschaftsbericht, primaer mit dem Wort Klage und zur Finanzierung dieser Klage. Wie genau das ablaufen sollte, war unklar und blieb im argen. Laut Webseite und Stellungnahme ist aus dieser angestrebten Klage nun eine Beschwerde geworden, die an die Parlamente aller 16 Bundeslaender gehen soll - Rechtsfolge unklar. Auf den Vorwurf, dass dies nicht das ist, wofuer Ingmar Vetter die Spenden bekommen hat, reagiert er mit einer Wortglauberei aus dem Duden zum Wort Beschwerde.
Auf den Vorwurf, die Spenden seien zweckgebunden, reagiert Ingmar Vetter mit der Aussage dass die Spenden an die Grundrechtepartei gezahlt wurden und ueber den Rechenschaftsbericht hinaus keine Offenlegung erforderlich ist.
Die Facebook Gruppe hat Ingmar Vetter nun geschlossen:
https://www.facebook.com/groups/rundfunkbeitragsklage
Dies wirft kein gutes Licht auf die Sache.

Rechenschaftsbericht:
Aus dem Rechenschaftsbericht
http://dok.grundrechtepartei.de/Rechenschaftsberichte/Grundrechtepartei-Rechenschaftsbericht-2016.pdf
gehen Einnahmen via Spenden von knapp unter 50.000 EUR mit Ausgaben von 7.000 EUR einher.
Beides ist in 2016 massiv gestiegen im Vergleich zu den Vorjahren, die Ausgaben haben sich vervielfacht.
Es ist aufgrund des Anwachsens der Spenden davon auszugehen, dass fast alle Spenden fuer die Rundfunkbeitragsklage gedacht waren - sind.
Es ist also 1/7 der Summe ausgegeben worden - die Ausgaben sind meist genau solche, die auch privater Natur sein koennten (z.b. Server, Fahrt- & Buerokosten) und die wohl nicht einer Klage oder Beschwerde zugeordnet werden koennen.
Es sind keine Anwalts- oder Rechtskosten aufgefuehrt, die auf eine wirklich aktive juristische Aktion gegen den Rundfunkbeitrag hindeuten.
Ebenso ist kein Anwalt der, gegen den Rundfunkbeitrag aktiv ist, namentlich genannt (z.b. RA Bölck).


Meine Meinung dazu:
Sowohl die Grundrechtepartei als auch die Rundfunkbeitragsklage sind eine "one man show". Ingmar Vetter ist Bundessprecher, Initiator, Vorstand etc. in einem.
Es ist keine Anstrengung und Bemuehung einer tatsaechlichen Klage erkennbar, noch ist klar wie diese ueberhaupt laufen soll.
Die Antworten lassen mehr Fragen offen als sie helfen, die Lage zu verstehen.
Ingmar Vetter wirkt nicht rechtssicher, verfuegt wohl nicht ueber genug Fachwissen um eine Klage vor das hoechste deutsche Gerichte vorzubringen.
Die bisherigen Kosten sind v.a. politischer Natur (oder werden als solche ausgewiesen).
Ich glaube nicht dass die Sache boeswilliger Natur ist- dafuer ist die Summe insgesamt zu klein, der betriebene Aufwand zu gering.

Leider ist mein Fazit, dass Geld & Hoffnung verschwendet sind - denn eine Beschwerde bei den Landesparlamenten von aktuell 2.000 oder den angestrebten 10.000 Buergern - fuehrt maximal zu einem mueden Laecheln.
Die ganze Sache ist sehr ungluecklich - weil die Spenden eindeutig eingworben wurden um gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen, das verlautet ja schon der Name.

Diesen Text habe ich hierher gestellt, denn
a) es wirft mal wieder ein schlechtes Licht auf die Zwangsrundfunkbeitragsgegner
b) es sind 50.000 Euro von Beitragsgegnern die wohl am Ende keinen Nutzen oder kein Ergebnis erzielen werden
c) Die Aktion ist noch am Laufen und wirbt weiterhin Spenden ein, man sollte sich also gut ueberlegen, ob man diese Aktion unterstuetzen will.


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Da das dt. Recht keine Sammelklagen erlaubt,
Das europäische Recht sieht Sammelklagen ausdrücklich vor.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Typisch, die Herde spendet, ohne genau hinzuschauen, und beschwert sich dann über etwas, was ganz offenkundig war.
Wenn die Spender etwas anderes wollten, hätten sie eben nicht spenden sollen, basta. Menschen sind überwiegend Herdentiere - und gerade bei der Rundfunkabgabe merkt man es.
Einige 100 hier im Forum und anderwärts arbeiten aktiv rational unter Opfern für den Rechtsstaat - und 7 Millionen Betroffene werden davon profitieren, machen nur mit, wenn sie emotionenlastig in Gruppe agieren dürften, um vielleicht ihre paar eigenen Euros nicht mehr zahlen zu müssen? ("Übertreiben macht anschaulich" - die Wahrheit ist glücklicherweise nicht ganz so deprimierend.) 

Die Texte der Grundrechtepartei wurden hier nicht als überzeugende Waffe empfunden.
Das haben sie aber mit fast allen Sammeltexten für gemeinsame Aktion gemeinsam. Entweder etwas ist massentauglich und dann zu einfach, oder es ist juristisch ausreichend komplex und ist dann nicht mehr massentauglich.
Wenn das Bundesverfassungsgericht den Landesparlamenten etwas anweisen soll, dieser Kern der Sache konnte juristisch hier nicht überzeugen. Aber man urteile erst nach Anhören der Gegenseite. Das sollte aber nicht wichtig erscheinen. 
Übrigens, mit "Bitte oder Beschwerde" könnten sich Bürger laut Grundgesetz an alle Stellen wenden. Das muss man also nicht "Petition" nennen - es ist nicht zwingend, für "Bitte" die Lateinübersetzung "Petition" zu verwenden.

So weit hier bekannt, ist nicht Herr Ve... der Texter,
sondern ein Amtsrichter im Ruhestand. Die Gesamtvision ist, wenn das hier richtig verstanden wurde, dass der Direktbezug auf die Grundrechte genügen möge, alle Rechtsfragen zu entscheiden.
Das hieße wohl, zurück zum Common Law, und zwar für alles, zum Richterrecht, und zwar für alles?
In der Literatur der Rechtsphilosophie ist nachzulesen, wieso das so wohl unmöglich klappen kann in einer vielschichtig strukturierten modernen Welt. Soll hier nicht unser Thema sein, ob es klappen kann. 

Es gibt kein Gesetz, wonach nur Rechtsanwälte und sonstige Volljuristen
für Rechtssachen die optimalen Stellvertreter der Bürger sind. Gerade bei der Rundfunkabgabe .... das ist eher eine Ökonomie- und Politologie-Problematik, bei das Anwaltskonzept mir als Teil des Problems erscheint, weil Jura nicht das Problem ist, sondern Jura-Manipulation. Wie soll ein Rechtsanwalt in Schärfe erfolgte Manipulation von Richtern anprangern können, wenn er auf seine standesrechtlichen Pflichten achtet... als "Organ der Rechtspflege", so steht es im Gesetz.
Dafür braucht man eigentlich eine andere Disziplin, die Volkswirte? (Nochmals Latein, so etwas nennt sich ja dann "pro domo"?)

Die Einnahmen der Grundrechtepartei sind maßvoll
weil Bruttoeinnahmen und wohl für 2 Personen. Entspricht maximal 1 500 Euro netto pro Monat für 1 Person, bei 2 also die Hälfte, und dafür wurde viel Stimmung gegen die Rundfunkabgabe heiß gerüttelt.

Grundrechte-"Partei"
Eine reguläre Parteistruktur, ob die bisher vorliegt? Sei nicht unser Thema hier.

Dies war nichts für oder gegen die Grundrechtepartei.
Dies sollte nur ganz neutral einige Gesichtspunkte hinzufügen, weil vielleicht dienlich für Objektivität. 
-----------------------------------------------------

Ganz wichtig ist, was "pinguin" schreibt:

Nach EU-Recht sei Sammelklage zwingend zu ermöglichen.

Es würde ganz ganz sehr interessieren, wie konkret das im Inland auf Bundes- oder Landesebene durchgesetzt werden könnte. Hinweise mögen genügen. Das ist kein einfaches Thema, aber "unendlich wichtig", so dass wir das hier vielleicht doch noch kurz in diesem Thread einfügen können? Ist ja nicht so ganz völlig "off topic"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2017, 22:11 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Es würde ganz ganz sehr interessieren, wie konkret das im Inland auf Bundes- oder Landesebene durchgesetzt werden könnte. Hinweise mögen genügen. Das ist kein einfaches Thema, aber "unendlich wichtig", so dass wir das hier vielleicht doch noch kurz in diesem Thread einfügen können? Ist ja nicht so ganz völlig "off topic"?
Das Wort "Sammelklage" ist, obwohl ich es in europäischen Rechtsgrundlagen bereits gelesen habe, vielleicht doch nicht ganz das richtige Wort; meist steht geschrieben:

VERORDNUNG (EG) NR. 2006/2004 [...] über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1489606703638&uri=CELEX:32004R2006

Art 3, Buchst. k:
Zitat
„Kollektivinteressen der Verbraucher“ die Interessen mehrerer Verbraucher

Weiteres wäre könnte dann auch hier zu finden sein:

RICHTLINIE 2014/104/EU [...] über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1489607934961&uri=CELEX:32014L0104

Zusätzlich könnte man noch alle Verordnungen und Richtlinien bzw. deren Nachfolger durchforsten, die hier im Abschnitt zu Deutschland genannt sind:

Regelungen der Mitgliedstaaten für vorherige Konsultationen gemäß Artikel 5 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52009XC0804%2804%29&qid=1489606703638&from=DE


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Dank an "pinguin"! Alles abgespeichert und wird gesichtet, sobald akut.
Es gibt noch Alternativen, jedoch alle etwas grenzwertig nach deutschem Recht. Das will ich in diesem Thread aber nicht ausweiten.

Wie die Grundrechtepartei belegt, kann der Spendenansatz als kollektive Streitfinanzierung das Problem wenigstens minimal lösen. Es zeigt sich aber das Konfliktpotential;
- Um Spender zu aktivieren, muss man Erfolgsaussicht betonen. 
- Erfolg ist aber nicht garantierbar.
- Risiko 1: Übersetzte Erwartungen der Teilnehmer.
- Risiko 2: Ausnutzung dieser Verwundbarkeit durch den Gegner wird möglich.




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Alles abgespeichert und wird gesichtet, sobald akut.
Ok, noch ein Nachtrag:

Österreichische Postsparkasse AG & Bank für Arbeit und Wirtschaft AG gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
verbundene Rechtssachen T-213/01 und T-214/01

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=popularklage&docid=57917&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=427152#ctx1

Es ist eines der wenigen EuGH-Entscheidungen, die den Begriff "Popularklage" enthalten; die beiden Banken waren hier die Unterlegenen.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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c

cleverle2009

Es gibt leider unschoene Vorwuerfe gegen die Aktion Rundfunkbeitragsklage der Grundrechtepartei und deren Hauptfunktionaer Ingmar Vetter.
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https://rundfunkbeitragsklage.de/spendenskandal-oder-falsche-verdaechtigung/

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Da das dt. Recht keine Sammelklagen erlaubt und die Situation insgesamt sehr undurchschaubar und rechtlich schwierig ist, gab es von Anfang an erhebliche Zweifel.
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https://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2016/03/wwwrundfunkbeitragsklagede-vorsicht.html
Meine Meinung:
Aldebaran könnte auch einer der vielen Trolle sein, die gerne im Internet herumtollen.*
Aldebaran hat kein Impressum! Ingmar Vetter gibt sich mit Klarnamen zu erkennen.*
Aldebaran argumentiert einzig und allein mit dem Verwaltungsrecht.*
Aldebaran übersieht geflissentlich, dass der Verwaltungsrechtsweg ausschließlich für Klagen der Bürger gegen den Staat nicht verfassungsrechtlicher Art zuständig ist.*
Aldebaran ist für mich nicht glaubwürdig.*
Ein mir bekannter Kämpfer gegen die Verletzung seiner Grundrechte erlebt gerade hautnah, wie er mir mitteilte, dass  entgegen der Weisungen des Bundesverfassungsgerichtes:
„Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Verfassungsverletzungen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG 47, 144 [145]; 68, 376 [380])
die Gerichte die Rechte des Bürgers mit Füßen treten.
Der Autor jasonbourne argumentiert mit Vermutungen. Ist jasonbourne der im Blog von Aldebaran angeführte mit ihm in Verbindung stehende Vertraute?*
Ich denke, hier wird was in Szene gesetzt, was unseriös ist.

Eine umfängliche rechtliche Würdigung kann dieser Blog nicht leisten. Deshalb sollten solche Dinge unterbleiben. Der Kampf mit dem Verwaltungsrecht benötigt schon alle verfügbaren Resourcen.



Edit "Bürger" - zur öffentlichen Klarstellung und Vermeidung weiterer "Verdächtigungen":
1) "Aldebaran" ist kein "Troll", sondern ein persönlich bekannter, sehr aktiver Mitstreiter, der selbst den Klageweg beschritten hat und kurz davor war, seine eigene Verfassungsbeschwerde einzureichen. Letzteres unterblieb, da - wie meines Wissens auch in seinem Blog ausgeführt - die Anwaltskosten trotz vorheriger anderslautender Mitteilung plötzlich von nicht mal 200€ auf gut 3.000€ in die Höhe schnellten und "Aldebaran" - da zwischenzeitlich ausgewandert - unter diesen Umständen keinen Handlungsdruck mehr verspürte. Eine reine Kosten/Nutzen-Verhältnis-Abwägung.
"Aldebaran" argumentiert gar nicht nur - schon gar nicht "einzig und allein" - mit "Verwaltungsrecht". Er selbst macht zu einem wesentlichen Teil Gewissensgründe geltend.
Er übersieht auch nicht, dass die Verwaltungsgerichte nicht für Verfassungsfragen zuständig sind, weiß aber - wie alle anderen, die sich auf den Rechtsweg begeben haben - dass das BVerfG höchstselbst die Verfahren auf den (verwaltungsgerichtlichen) Instanzenweg verwiesen hat, bevor es (erst in diesem Jahr und nach Ausschöpfung des verwaltungsgerichtlichen Instanzenweges!) geneigt ist, diese Verfahren zu behandeln.
Und dass "Aldebaran" im Gegensatz zu "Vetter" bzw. "Rundfunkbeitragsklage" kein Impressum hat, wird wohl im Wesentlichen daran liegen, dass er weder eine Partei ist, noch als solche wahrgenommen werden will ;)
2) "jasonbourne" ist weder "Aldebaran" noch sein "Vertrauter" und - wie unschwer an seinen bisherigen Kommentaren ablesbar - ebenfalls ein sehr aktiver Mitstreiter. Er hat in obigem Kommentar lediglich seine Meinung kundgetan bzw. ihn diesbezüglich bewegende Fragen artikuliert.
Die Vorgänge bei der "Rundfunkbeitragsklage" werfen hier und da unstreitig Fragen auf, bleiben daher auch beobachtet, wobei ebenfalls angemerkt sei, dass der dort namentlich erwähnte "R***** P*******" seinerseits keine "gute Figur" machte und mehrfach als unzuverlässig und unberechenbar auffiel. Soviel dazu.
Aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der weiteren Beobachtung bleibt dieser Thread vorerst geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2017, 02:17 von Bürger«

 
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