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Autor Thema: Wohnungen zusammenlegen  (Gelesen 11716 mal)

G
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Re: Wohnungen zusammenlegen
#15: 01. November 2018, 12:22
Meine Ausführungen bezogen sich natürlich auf den ruhigen "Normalfall" und nicht - sofern ich die Abkürzung richtig interpretiere - auf Verwaltungsgerichte, die da anscheinend bereits mit im Boot sind.

Dass das dann genauer geprüft wird, mag sein, aber sicher nicht im Rahmen einer regulären An- oder Ummeldung.


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