Jetzt beginnt es strafrechtlich interessant zu werden. Alexander Salomon:
26.09.2014 abwesend
05.12.2014 abwesend
20.03.2015 abwesend
19.06.2015 abwesend
25.09.2015 abwesend
04.03.2016 abwesend
08.07.2016 anwesend(!)
30.09.2016 abwesend
Die Vergütungsregelung lautet wohl bei allen Rundfunkräten bundesweit: Doppelt-Besetzung. Indem man recht vielen (möglichst vielen?) aus unseren Rundfunkabgaben ein wenig Geld zuwenden kann, ist wohl jeder Rundfunkrat doppelt besetzt und für alle gilt wohl eine monatliche Pauschale. Hierbei erhält der potentielle Stellvertreter der "gesellschaftlichen Gruppe" dann etwas weniger als der Hauptvertreter.
Strafrecht? Leistung regelmäßig(!) nicht erbracht, dennoch kassiert.Das ist auf Anfangsverdacht zu prüfen.
Strafrecht? Vorgemerkter Stellvertreter ebenfalls regelmäßig(?) nicht erschienen? Dennoch haben beide kassiert?Das ist auf Anfangsverdacht zu prüfen. Und überhaupt, wieso bekommen "virtuelle Stellvertreter" einige 1000 Euro im Jahr für vorvereinbartes Nichtstun?
Strafrecht: Dann ja erst recht "unzulässige Parteienfinanzierung"?Das ist auf Anfangsverdacht zu prüfen: Alibi-Mandate, um aus unseren Rundfunkabgaben die Parteien-Nettigkeit beim Abstimmen der nächsten Gesetzesvortage zu "subventionieren"?
Parlamentsbeschlüsse: Sofern Parteien-"Subventionierung": Rundfunkgesetze unwirksam?Das wäre zu analysieren... Wo kein Richter, da kein Urteil...
Wir, der Volkssouverän, müssen dann der Richter werden... komplex, was ich damit meine... will beim Thema bleiben...
Beim selbstkritischen Blick auf das Thema... "Parteienfinanzierung"... Parteienfinanzierung durch die Bürger im unteren Finanzbereich ist gewünschtes Element der Demokratie. Wozu also dann die einschränkenden Gesetze?
Der Sinn der Gesetzgebung der Parteienfinanzierung ist nun einmal, Abgeordnetenkauf zu mindern. Findet sowieso statt, ist nicht voll eliminierbar: also "zu mindern". Verhinderung von "Plutokratie" - Herrschaft der Reichen über den Umweg großer Summen an den Reichen genehme Parteien - siehe die Diskussion über die USA-Wahlen.
Damit sind wir beim staatsrechtlichen Kern der Sache: Die werdenden Multi-Millionäre, die Intendanten, stehen gegen das Volk, weil sie die Ärmsten im Land "relativ gesehen" am meisten zu ihren Multi-Millionen beitragen lassen.
Die Frage der "Parteienfinanzierung" ist also nur die Oberfläche. Ich rutsche immer neu ab in den eigentlichen Kern der Sache, aber vielleicht ist das hier ausnahmsweise verzeihbar, vielleicht noch nicht einmal ein Fehler?
Nun zur Ermittlungsaufgabe, und die wird schwer sein... Wir müssten für alle Rundfunkräte bundesweit die Abwesenheitsfakten der Parteienvertreter ermitteln ... also der Vertreter der Durchwinker der Gesetze in den Landtagen.
Wir müssten sichten, wie viel Geld die für wie viel Arbeit bekommen. Das hatte ich schon einmal oberflächlich gemacht und das Resultat habe ich als verheerend überteuert in Erinnerung. Wenn dann Abwesenheiten hinzu kommen, rutscht es strafrechtlich hinein in die Frage: Veruntreuung der Rundfunkabgabe?
In Erinnerung habe ich, dass nur die Spitze des Rundfunkrates (1...2...3 Personen?) echte Arbeit leistet für das Geld (und dafür auch mehr bekommt, aber bei diesen durchaus noch angemessen und verhältnismäßig).
Haben wir hier eine weitere rechtliche Angriffsfront im Ermittlungszustand?Es ist nicht sicher, ob die schlimmste Ausformung sich als zutreffend erweisen wird. Also bleibe die Wertung noch zurückhaltend.
Es sollte vorstehend nur ein erster Denkanlauf erfolgen, wo ein paar rechtliche Hebelwirkungen vorliegen könnten.
Von allen juristischen Hebelwirkungen ist Strafrecht immer die ziemlich beste, aber da müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllt sein und das muss für Effizienz in einer ganz bestimmten Ablauf-Dramaturgie gemacht werden. Also darf man auf keinen Fall "drauflos-anzeigen". Das führt nur zu Einstellungen von Verfahren, dient dem Gegner dann sogar für Entlastung, und führt zum Risiko der Rückanzeige wegen falscher Beschuldigung.