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Autor Thema: Zweckentfremdung von "Rundfunkbeiträgen" für unzulässige Parteifinanzierung?  (Gelesen 22888 mal)

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Naja, kann man als Skandal sehen, dürfte aber keiner sein.
Aus der Tätigkeit als Mitglied eines Landtages/Abgeordnetenhauses bekommt man eine Vergütung, die zum Leben und ggf. zur Ernährung einer Familie ausreicht.
Wenn man dann mit seiner restlichen Tagesfreizeit nichts weiter anzufangen weiß und deshalb weitere bezahlte Ämter oder Tätigkeiten übernimmt, so steht es einem vollkommen frei, das überschüssige Geld aus diesen Tätigkeiten anderweitig weiterzugeben, da ist das vollkommen wurscht, ob es dann einer Partei, der Armenspeisung oder dem bettelnden Junkie für den nächsten Schuß zugute kommt.

Skandal ist eher, daß eine Menge "Medienpolitische Sprecher" in Rundfunkräten sitzen, Mitarbeiter des ÖRR sind oder sonstwie mit dem System ÖRR verbunden sind und diese dann in den jeweiligen Ausschüssen für Medien der Parlamente vertreten sind, die die Gesetzgebung zur Zwangszahlung für bewohnte Einheiten vorbereitet haben. Das ganze dann als Beschlußempfehlung für die Parlamente formuliert haben, die es dann leichtsinnigerweise einfach abgenickt haben.
Schließe mich an.

Im Übrigen ist Landtagsfraktion ungleich Partei.


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Anwesenheit bei den Sitzungen des SWR-Rundfunkrates

Alexander Salomon:
26.09.2014 abwesend
05.12.2014 abwesend
20.03.2015 abwesend
19.06.2015 abwesend
25.09.2015 abwesend
04.03.2016 abwesend
08.07.2016 anwesend(!)
30.09.2016 abwesend

Link zu den Protokollen

Gab es da nicht noch einen vergleichbaren Abwesenheitsrekord beim ZDF-Fernsehrat?! ;)

Hier noch der Link zur Rede Alexander Salomons bei der Debatte des Baden-Württembergischen Landtages zum "Antrag auf Kündigung der Rundfunkstaatsverträge":
https://youtu.be/i2g2J6Yvdvk?t=502

Für die Chronik:
Alexander Salomon:
12/2016 Protokoll nicht mehr online
24.03.2017 anwesend
30.06.2017 abwesend
29.09.2017 abwesend
08.12.2017 anwesend
16.03.2018 abwesend
15.06.2018 abwesend
Nachtrag 21.07.2019:
28.09.2018 anwesend
07.12.2018 abwesend

Link zu den Protokollen


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