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Autor Thema: Zweckentfremdung von "Rundfunkbeiträgen" für unzulässige Parteifinanzierung?  (Gelesen 22889 mal)

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Bild: Alexander Salomon, Quelle: Profil im Landtag Baden-Württemberg

Zweckentfremdung von "Rundfunkbeiträgen" für unzulässige Parteifinanzierung?

Unser Teammitglied und Moderator „Bürger“ ist während seines unermüdlichen Einsatzes einer möglicherweise unerlaubten Parteifinanzierung durch Rundfunkbeiträge auf die Spur gekommen. Sollte sich der Verdacht erhärten, würde diese Zweckentfremdung von Rundfunkbeiträgen nahtlos an die vielen Skandale anknüpfen, die mit der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einhergehen. Im Forum wird mittlerweile darüber diskutiert, ob dieses Vorgehen strafrechtliche Konsequenzen mit sich zieht.

Wir erwarten nicht nur eine lückenlose Aufklärung, sondern fordern von Justiz und Politik alle notwendigen Konsequenzen mit der notwendigen Härte. Zweckentfremdung zwangseingetriebener Beiträge zur Parteifinanzierung ist kein Kavaliersdelikt!

Nachstehend lesen Sie den Bericht unseres Teammitglieds „Bürger“ und hoffen auf rege Beteiligung in unserem Forum.

Artikel auf unserem Portal Online-Boykott.de:
https://online-boykott.de/nachrichten/165-zweckentfremdung-von-qrundfunkbeitraegenq-fuer-unzulaessige-parteifinanzierung



Liebe Leute,

als ob es der Skandale nicht schon genug wären, drängt sich über Umwege ein (weiterer) schwerwiegender Verdacht auf, der zwar gar nicht so überraschen mag, aber doch die Dreistigkeit zur Spitze treiben würde.

Unter
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg143285.html#msg143285

wurde ich aufmerksam auf eine Antwort eines gewissen

"Alexander Salomon" - Mitglied des Landtags Baden-Württemberg
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile/die-grunen/salomon.html

der - bestimmt ganz "salomonisch" - auch noch im Rundfunkrat des SWR zugange ist, wie "seppl" feststellen musste

Alexander Salomon ist Mitglied des Rundfunkrates SWR.
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/gremien/-/id=12338976/did=13695516/nid=12338976/1do440o/index.html

und welcher (neben seinen unqualifizierten Auslassungen) aufgrund seiner "Transparenz"-Angaben auf seinen eigenen Seiten in mir den Verdacht nährt, dass hier eine
Zweckentfremdung von "Rundfunkbeiträgen" für unzulässige Parteifinanzierung
stattfindet, welche mglw. justiziabel sein könnte - zumindest hinsichtlich der derzeit noch unausweichlichen Abgabepflicht und der Mittelverwendung generell.

Siehe in vorgenanntem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.msg143327.html#msg143327
hier ausnahmsweise der Eile wegen als Zitat
[...]
http://www.alexander-salomon.de/nsite/index.php/transparenz.html
Zitat
Als Abgeordneter des Landtags in Baden-Württemberg verdiene ich nach dem Abgeordnetengesetz monatlich 7.616 Euro
[...]
Daneben erhalte ich folgende Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen:
[...]
Weitere Einkünfte – beispielsweise aus Aufsichtsratsposten – führe ich an meine Fraktion ab. [...]
[...]
Lese ich daraus, dass er - wenn er "weitere" (in der Auflistung nicht erwähnte) Einkünfte "an die Fraktion abführt" - somit auch die "weiteren" (in der Auflistung nicht erwähnten) "Aufwandsentschädigungen" für die Tätigkeit im Rundfunkrat, an seine "Fraktion abführt"?!?
Leute... das würde bedeuten, dass hier unmittelbar "Rundfunkbeiträge" als Parteifinanzierung zweckentfremdet würden?!??!

Das muss dringend archiviert werden!
https://web.archive.org/web/20170312013329/http://www.alexander-salomon.de/nsite/index.php/transparenz.html

Mit vorgenannten Fakten sollte dieser "Politiker" bei der ausstehenden Rückantwort "gebührend" konfrontiert werden...
...und diese Fakten - insbesondere der dringende, schwerwiegende Verdacht direkter Parteienfinanzierung durch "Rundfunkbeiträge" - sollten weitere Anfragen provozieren und auch zum Gegenstand von Klagen werden.

Das würde jegliche Sauerei noch toppen - und doch kann eigentliche nichts mehr die bereits bestehenden Sauereien toppen.

Genaugenommen sollte JEDES einer PARTEI angehörige Rundfunkratsmitglied JEDES Rundfunkrats umgehend durchleuchtet werden, ob auch bei anderen eine mehr oder weniger direkte Parteifinanzierung durch "Rundfunkbeiträge" erfolgt.
[...]

mit der Bitte um rege Recherche und Diskussion zu diesem schwerwiegenden und mglw. "Kaskadeneffekte" auslösenden Verdacht.

Artikel auf unserem Portal Online-Boykott.de:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 15:11 von René«
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Fakteninfo:
Er ist medienpolitischer Sprecher. Hier alle medienpolitischen Sprecher das Landtags:
 *BW Baden-Württemberg     
mail@alexander.salomon.de
andreas.stoch@spd.landtag-bw.de
ulrich-goll.de

Adressen in diesen Tagen als aktuell getestet.
(Grund: Alle medienpolitschen Sprecher bundesweit erhielten letzte Woche Info über 1,5 % plötzlich extern aufgezwungener Neuverschuldung wegen Rückzahlpflichten von Fehlinkasso der Rundfunkabgabe, gesetzliche Meldepflicht an das Statistische Bundesamt (via Landesamt) als Kontrollbasis der Neuverschuldungs-Obergrenzen. "Freude garantiert.")

Darf ein medienpolitische Sprecher zugleich Rundfunkrat-Mitglied sein?
Ist nicht Befangenheitseinwand für das eine oder das andere der 2 Ämter?
Oder umgekehrt Personal-Union sogar wünschenswert?
Sind die anderen medienpolitischen Sprecher auch im Rundfunkrat?
Das Landesparlament ist oberste Kontrollinstanz - auch über den Rundkunkrat. Wie kann einer der Chefkontrolleure sich selber kontrollieren?

Hat Salomon sich bei der Abstimmung über die Rundfunk-Staatsverträge immer der Stimme enthalten?
Muss er ja wohl - ?
Aber das verlief bundesweit doch immer einstimmig für die herrschenden Parteien?
Kommt da nicht auch das Verbot von Abgeordneten-Bestechung in Blickweite der Analyse?

Die Abführungspflichten von Geld für Aufsichts-Mandate sind gewöhnlich generell geregelt durch Parteien.
Parteien, die es vorsehen, müssen diese dann auf Rundfunkrat-Posten verzichten wegen Regeln-Kollision?

Brandenburg: Begünstigter Abgeordneter wurde später wohl medienpolitischer Sprecher?
Da waren meiner Erinnerung nach Reportagen beim RBB für 1 einzigen Landtags-Kandidaten mit seinem Wahlbüro und er wurde dann gewählt und wurde meiner Erinnerung nach dann medienpolitischer Sprecher.
Das ist irgendwo im Forum... und ist irgendwie rechtlich angreifbar?
Müsste das dann nicht für ALLE Parteien erfolgen? Und heutzutage also inklusive AfD.... :)
Genau diese Gleichberechtigung aller ist doch die demokratie-garantierende Königspflicht des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...?
Und ist der Betreffende vielleicht inzwischen im Rundfunkrat?

Die juristische Hebelwirkung dieser Gesichtspunkte als Waffe ist gegeben.
Darum wird alles Diesbezügliche hier auch immer intern gesammelt als Reserve des juristischen Waffen-Arsenals.
Es ist wirklich wichtig, diese Fragen weitergehend auszuleuchten. 


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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Ich bezweifele, daß da nur irgendeiner überhaupt durchblickt.

Das ganze Rundfunkfinanzierungssystem Ist doch wie ein Labyrinth, wo mal hie, mal da immer mal was aus dem Innern heraus angebaut und abgerissen wird, ohne das mal jemand auf die Idee käme, sich mal den Grundriß des ganzen anzusehen.

------------------
Die Frage zum Thema darf aber auch lauten, ob man das überhaupt als verdeckte Parteienfinanzierung gelten lassen darf?

Was, wenn der Betreffende gar kein Parteimitglied ist? Die Zahlung wird doch an die Fraktion geleistet, nicht explizit an die Partei?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

f

faust

... das wäre doch mal eine Frage, die von den Top - Rechercheuren eines anerkannten Qualitätsmediums (... ich denke jetzt mal ganz vorsichtig an den "SPIEGEL"?) im Wahljahr eingehend beleuchtet werden könnte ?!


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Naja, kann man als Skandal sehen, dürfte aber keiner sein.
Aus der Tätigkeit als Mitglied eines Landtages/Abgeordnetenhauses bekommt man eine Vergütung, die zum Leben und ggf. zur Ernährung einer Familie ausreicht.
Wenn man dann mit seiner restlichen Tagesfreizeit nichts weiter anzufangen weiß und deshalb weitere bezahlte Ämter oder Tätigkeiten übernimmt, so steht es einem vollkommen frei, das überschüssige Geld aus diesen Tätigkeiten anderweitig weiterzugeben, da ist das vollkommen wurscht, ob es dann einer Partei, der Armenspeisung oder dem bettelnden Junkie für den nächsten Schuß zugute kommt.

Skandal ist eher, daß eine Menge "Medienpolitische Sprecher" in Rundfunkräten sitzen, Mitarbeiter des ÖRR sind oder sonstwie mit dem System ÖRR verbunden sind und diese dann in den jeweiligen Ausschüssen für Medien der Parlamente vertreten sind, die die Gesetzgebung zur Zwangszahlung für bewohnte Einheiten vorbereitet haben. Das ganze dann als Beschlußempfehlung für die Parlamente formuliert haben, die es dann leichtsinnigerweise einfach abgenickt haben.


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  • #GEZxit
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So locker sehe ich das nicht oder hast du die "Ironie-Tags" vergessen?


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Skandal ist eher, daß eine Menge "Medienpolitische Sprecher" in Rundfunkräten sitzen, Mitarbeiter des ÖRR sind oder sonstwie mit dem System ÖRR verbunden sind und diese dann in den jeweiligen Ausschüssen für Medien der Parlamente vertreten sind, die die Gesetzgebung zur Zwangszahlung für bewohnte Einheiten vorbereitet haben. Das ganze dann als Beschlußempfehlung für die Parlamente formuliert haben, die es dann leichtsinnigerweise einfach abgenickt haben.

Parteien sollen nur solche Leute in den Rundfunkrat schicken, die ihre Aufwandsentschädigung (und nicht nur sie) der Partei spenden.

In der Tat das Problem liegt in der offensichtlichen Verflechtung von Rundfunk, Parteien und Politik, die von den Apologeten des Zwangsbeitrags ständig geleugnet wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 11:19 von DumbTV«

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So locker sehe ich das nicht oder hast du die "Ironie-Tags" vergessen?

Nö, ich meine das ernst, die Medienpolitischen Ausschüsse sind der Skandal, die werden vom ÖRR gebrieft, die haben die Vorlagen der Rundfunkanstalten übernommen statt selbst was auszuarbeiten, die besitzen das Vertrauen der restlichen Parlamentarier, die in Anlehnung an ihre eigene Ausschußarbeit vielleicht davon ausgehen, daß ihre Parteikollegen von der Materie Ahnung haben und deshalb die Abnickempfehlung einstimmig gegeben haben...


Edit "Bürger":
Auch wenn das eine mit dem anderen sehr eng zu tun hat, so hier bitte doch nicht das eigenständige Thema der Parteiendurchsetzung der Gremien vertiefen, sondern bitte beim eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Zweckentfremdung von "Rundfunkbeiträgen" für unzulässige Parteifinanzierung?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 11:55 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Es muss doch mehr Möglichkeiten geben, als sich nur zu ärgern. Offizielle Stellen anzusprechen müsste doch in Frage kommen, wenn sich Forumsteilnehmer schon einmal etwas eingehender mit der Problematik befasst haben. Wie wäre es ggf. auch mal mit »Transparency International«? Auch die interessiert so etwas bestimmt. Man sollte da nicht locker lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 12:19 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Mein Einwurf:

LobbyControl
Dem Lobbyismus Schranken setzen
https://www.lobbycontrol.de/

Wider der Politik-Lobby in den Rundfunk-Gremien!
Wider der Rundfunk-Lobby in der Politik!



Es könnte eine offizielle (oder auch von jedem einzelnen Klagenden individuelle) Anfrage an Herrn Salomon erfolgen.
Eine angepasste Anfrage könnte auch an den Rundfunkrat sowie an die Intendanz gerichtet werden.
Der eigenen "Rundfunkanstalt" könnte man i.Z. von Rechtsmitteln und Anträgen mitteilen, dass noch Auskünfte und Nachweise zu Anfragen bzgl. des Verdachts unzulässiger Parteienfinanzierung aus den Mitteln des "Rundfunkbeitrags" offen sind, welche zwingende Voraussetzung für die Begründung aller Rechtsmittel und Anträge ist... ;)

siehe analog unter
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Parteienfinanzierung via Rundfunkgebühr?

Quelle: NZ-Online 13.03.2017


Zitat
Werden Rundfunkbeiträge zur Parteienfinanzierung verwendet? Der Vorwurf wurde jetzt bei GEZ-Gegnern ( link zu GEZ-Boykott ) laut. Hintergrund war eine Erklärung von Alexander Salomon. Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg, wonach er Einkünfte, die er durch seine Aufsichtsratstätigkeiten erhält, an seine Fraktion abführt. Da Salomon auch im Rundfunkrat des Südwestfunks sitzt, wären das auch die dabei kassierten Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder. Die wiederum kommen aus dem Gebührentopf.

Mit dem Fall habe ich jetzt die Nürnberger Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Osgyan konfrontiert. Sie sitzt ebenfalls im Rundfunkrat, und zwar im bayerischen und spendet einen Teil ihrer Bezüge an die Partei. Die Vorwürfe bezeichnet sie dagegen als abwegig.

weiterlesen auf:
http://blog.nz-online.de/vipraum/2017/03/13/parteienfinanzierung-via-rundfunkgebuehr/

Artikel unter diesem Link nicht mehr erreichbar :(
Jedoch im Web-Archiv vorhanden:


https://web.archive.org/web/20170313153735/http://blog.nz-online.de/vipraum/2017/03/13/parteienfinanzierung-via-rundfunkgebuehr/


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S
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Zitat
Da sich die Rundfunkräte in ihren Sitzungen mit allen möglichen Themen und Beschwerden befassen müssen, wundert sich Osgyan, warum die GEZ-Gegner diesen Weg bislang noch nicht beschritten haben. Dann könnte mancher Irrtum im Vorfeld ausgeräumt werden.

Was nennt sie da Irrtum?

Sich zu beschweren, dass man ihnen mehr als EUR 700 monatlich schenkt, dass man Parteien mit dem Beitrag unterstützt?

Und ist die Arbeit dieser Rundfunkräten mehr als die Arbeit einer Person, die sich gegen den Beitrag wehrt?

Die öffentlich rechtlichen Anstalten erzählen uns, dass Gelder, die Firmen für Werbung im privaten Rundfunk ausgeben, Ausgaben der Bürger für privaten Rundfunk seien.  Analog kann man sagen, dass mit dem Rundfunkbeitrag Parteien finanziert werden.


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Getroffene Hunde bellen.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

C
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Habe gerade einmal einen Blick auf die Anwesenheitslisten in den Sitzungsrotokollen geworfen:
Verena Osgyan vorbildlich (Link zu den Protokollen)

Alexander Salomon:
26.09.2014 abwesend
05.12.2014 abwesend
20.03.2015 abwesend
19.06.2015 abwesend
25.09.2015 abwesend
04.03.2016 abwesend
08.07.2016 anwesend(!)
30.09.2016 abwesend

Link zu den Protokollen

Gab es da nicht noch einen vergleichbaren Abwesenheitsrekord beim ZDF-Fernsehrat?! ;)

Hier noch der Link zur Rede Alexander Salomons bei der Debatte des Baden-Württembergischen Landtages zum "Antrag auf Kündigung der Rundfunkstaatsverträge":
https://youtu.be/i2g2J6Yvdvk?t=502


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Jetzt beginnt es strafrechtlich interessant zu werden.
Zitat
Alexander Salomon:
26.09.2014 abwesend
05.12.2014 abwesend
20.03.2015 abwesend
19.06.2015 abwesend
25.09.2015 abwesend
04.03.2016 abwesend
08.07.2016 anwesend(!)
30.09.2016 abwesend

Die Vergütungsregelung lautet wohl bei allen Rundfunkräten bundesweit: Doppelt-Besetzung.
Indem man recht vielen (möglichst vielen?) aus unseren Rundfunkabgaben ein wenig Geld zuwenden kann, ist wohl jeder Rundfunkrat doppelt besetzt und für alle gilt wohl eine monatliche Pauschale. Hierbei erhält der potentielle Stellvertreter der "gesellschaftlichen Gruppe" dann etwas weniger als der Hauptvertreter.

Strafrecht? Leistung regelmäßig(!) nicht erbracht, dennoch kassiert.
Das ist auf Anfangsverdacht zu prüfen.

Strafrecht? Vorgemerkter Stellvertreter ebenfalls regelmäßig(?) nicht erschienen? Dennoch haben beide kassiert?
Das ist auf Anfangsverdacht zu prüfen. Und überhaupt, wieso bekommen "virtuelle Stellvertreter" einige 1000 Euro im Jahr für vorvereinbartes Nichtstun?

Strafrecht: Dann ja erst recht "unzulässige Parteienfinanzierung"?
Das ist auf Anfangsverdacht zu prüfen: Alibi-Mandate, um aus unseren Rundfunkabgaben die Parteien-Nettigkeit beim Abstimmen der nächsten Gesetzesvortage zu "subventionieren"?

Parlamentsbeschlüsse: Sofern Parteien-"Subventionierung": Rundfunkgesetze unwirksam?
Das wäre zu analysieren... Wo kein Richter, da kein Urteil...
Wir, der Volkssouverän, müssen dann der Richter werden... komplex, was ich damit meine... will beim Thema bleiben...

Beim selbstkritischen Blick auf das Thema... "Parteienfinanzierung"...
Parteienfinanzierung durch die Bürger im unteren Finanzbereich ist gewünschtes Element der Demokratie. Wozu also dann die einschränkenden Gesetze?
Der Sinn der Gesetzgebung der Parteienfinanzierung ist nun einmal, Abgeordnetenkauf zu mindern. Findet sowieso statt, ist nicht voll eliminierbar: also "zu mindern". Verhinderung von "Plutokratie" - Herrschaft der Reichen über den Umweg großer Summen an den Reichen genehme Parteien - siehe die Diskussion über die USA-Wahlen.
Damit sind wir beim staatsrechtlichen Kern der Sache: Die werdenden Multi-Millionäre, die Intendanten, stehen gegen das Volk, weil sie die Ärmsten im Land "relativ gesehen" am meisten zu ihren Multi-Millionen beitragen lassen.
Die Frage der "Parteienfinanzierung" ist also nur die Oberfläche. Ich rutsche immer neu ab in den eigentlichen Kern der Sache, aber vielleicht ist das hier ausnahmsweise verzeihbar, vielleicht noch nicht einmal ein Fehler? ???

Nun zur Ermittlungsaufgabe, und die wird schwer sein...
Wir müssten für alle Rundfunkräte bundesweit die Abwesenheitsfakten der Parteienvertreter ermitteln ... also der Vertreter der Durchwinker der Gesetze in den Landtagen.
Wir müssten sichten, wie viel Geld die für wie viel Arbeit bekommen. Das hatte ich schon einmal oberflächlich gemacht und das Resultat habe ich als verheerend überteuert in Erinnerung. Wenn dann Abwesenheiten hinzu kommen, rutscht es strafrechtlich hinein in die Frage: Veruntreuung der Rundfunkabgabe?
In Erinnerung habe ich, dass nur die Spitze des Rundfunkrates (1...2...3 Personen?) echte Arbeit leistet für das Geld (und dafür auch mehr bekommt, aber bei diesen durchaus noch angemessen und verhältnismäßig).

Haben wir hier eine weitere rechtliche Angriffsfront im Ermittlungszustand?
Es ist nicht sicher, ob die schlimmste Ausformung sich als zutreffend erweisen wird. Also bleibe die Wertung noch zurückhaltend.
Es sollte vorstehend nur ein erster Denkanlauf erfolgen, wo ein paar rechtliche Hebelwirkungen vorliegen könnten.
Von allen juristischen Hebelwirkungen ist Strafrecht immer die ziemlich beste, aber da müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllt sein und das muss für Effizienz in einer ganz bestimmten Ablauf-Dramaturgie gemacht werden. Also darf man auf keinen Fall "drauflos-anzeigen". Das führt nur zu Einstellungen von Verfahren, dient dem Gegner dann sogar für Entlastung, und führt zum Risiko der Rückanzeige wegen falscher Beschuldigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 21:37 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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