Wer sich unterhalten lassen will, wird das auch künftig tun, wenn die Kosten dafür tragbar sind.
Selbst bei reinem Pay-TV lassen sich Sozialtarife einführen; hat es doch bspw. bei Verkehrsverbünden oder Museen, Bibliotheken etc. auch.
Das wäre dann sogar in Übereinstimmung zu den Grundrechten.
Selbst in Punkto Sportübertragungen nationaler oder internationaler Art, die gesellschaftlich bedeutend sind, lassen sich immer Möglichkeiten finden, daß dieses auch von der sog. breite Masse "konsumiert" werden kann.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;