Wer sich unterhalten lassen will, wird das auch künftig tun, wenn die Kosten dafür tragbar sind.
Selbst bei reinem Pay-TV lassen sich Sozialtarife einführen; hat es doch bspw. bei Verkehrsverbünden oder Museen, Bibliotheken etc. auch.
Das wäre dann sogar in Übereinstimmung zu den Grundrechten.
Selbst in Punkto Sportübertragungen nationaler oder internationaler Art, die gesellschaftlich bedeutend sind, lassen sich immer Möglichkeiten finden, daß dieses auch von der sog. breite Masse "konsumiert" werden kann.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;