Kann mir einer der Foristen erklären, was solch eine Aussage bedeuten soll?
Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung -> Auf die erste Aussage: Die Länder dürfen Gesetze machen. Folgt die
"soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht" als Einschränkung, so soll das nur für die Bereiche gelten, welche nicht durch das Grundgesetz selbst bereits dem Bund zugesprochen wurden.
Es sollte auch noch der zweite Teil beachtet werden:
"(2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung."
mögliches Beispiel für ausschließliche Gesetzgebung:
Wenn das Grundgesetz aussagen würde, dass der Bund die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse für Zölle hat, dann dürfen die Länder keine Gesetze zu Zöllen erlassen.
Beispielsweise stehen in Art 105 GG dazu Informationen.
z.B. "(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole."
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Damit hat der Bürgermeister jedoch nicht die vollständige und nachprüfbare Rechtsgrundlage angegeben.
Denn dieses wäre wohl eine Art Kette, welche vom letzten bis zum ersten Schritt nachprüfbar sein sollte. Ein allgemeiner Verweis reicht dazu nicht.
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Edit: Das Beispiel wurde geändert: von Steuern auf Zölle.