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Autor Thema: Vollziehungsbeamter will nicht auftauchen, sondern sogleich vorladen?  (Gelesen 2403 mal)

V
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Guten Morgen!

Kann mir jemand sagen, ob ein Vollziehungsbeamter grundsätzlich einfach zur eidesstattlichen Versicherung/Vermögensauskunft laden kann, ohne vorher beim sogenannten Beitragsschuldner erschienen zu sein? In anderen Worten: Der Vollziehungsbeamte will gar nicht pfänden, sondern lediglich eine Vermögensauskunft des sogenannten Beitragsschuldners beschließen? Hat er die freie Wahl der Mittel?

Ein mögliches Szenario:
Der Vollziehungsbeamte der Stadt XYZ wirft einen Brief beim GEZ-Nichtzahler ein, in welchem er angibt, bei selbigem vorgesprochen zu haben, und in welchem er eine einwöchige Frist zur Zahlung von knapp 300 Euro nennt unter Androhung diverser Maßnahmen bei Weigerung. Auf telefonische Anfrage, wann der Vollziehungsbeamte vorgesprochen haben will, eläutert er, dass er nicht einmal geklingelt habe, sondern den Brief einfach einwarf. Auf dem Briefumschlag gibt es ein Kästchen "Nicht angetroffen", welches er jedoch nicht ankreuzte (die zweite, angekreuzte Option lautet "Zugestellt"). Er gibt also zu, nicht vorgesprochen zu haben, obwohl er im Brief behauptet, vorgesprochen zu haben. Oder ist "Vorsprechen" gleichbedeutend mit "stillschweigend in den Briefkasten einwerfen"?
Das mögliche Gespräch verläuft weiter wie folgt:
Vollziehungsbeamter: "Und was wollen Sie denn überhaupt, haben Sie das jetzt überwiesen oder was wollen Sie mir erzählen?"
Sogenannter Schuldner: "Ich will wissen, wann Sie bei uns wieder vorbeikommen werden."
Vollziehungsbeamter: "Ich will ja nicht kommen, Sie sollen die Summe ja bezahlen, dann ist sie aus der Welt, da braucht keiner kommen."
Sog. Schuldner: "Sie können gerne kommen, ich wollte nur einen Termin vereinbaren."
Vollziehungsbeamter: "Ja, können Sie gerne während der Sprechzeiten können Sie reinkommen und das hier bezahlen."
Sog. Schuldner: "Ich schulde niemandem etwas, werde also auch nicht zahlen. Aber Sie können gerne kommen, wir haben schon einiges für Sie bereitgestellt."
Vollziehungsbeamter: "Ja, nö, hab ich ja kein Interesse dran, was soll ich denn bei Ihnen, wenn ich kein Geld bekomme? Ich komm ja nur, wenn ich Geld bei Ihnen bekomme!"
Sog. Schuldner: "Ich dachte, dass Sie sich auch für andere Dinge interessieren, wir haben da noch ein paar andere Sachen."
Vollziehungsbeamter: "Was ham se andere Sachen, ne Rolex-Uhr, die ich pfänden kann, oder was?"
Sog. Schuldner: "Ich weiß nicht, vielleicht finden Sie irgend etwas, was Sie stattdessen...[unterbrochen]"
Vollziehungsbeamter: "Sagen Sie mir mal gerad nochmal Ihre Anschrift, ich guck, wer da überhaupt was von Ihnen haben will."
Sog. Schuldner: "Die GEZ."
Vollziehungsbeamter: "Die GEZ, ah. [...] Das müssten Sie mit denen mal direkt abklären, am besten über einen Rechtsanwalt oder über die Verbraucherzentrale."
Sog. Schuldner: "Sie kommen also gar nicht zu uns, heißt das?"
Vollziehungsbeamter: "Jo, Sie kriegen dann demnächst ne Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, also des Vermögensverzeichnisses. Da müssten Sie dann mal gucken, ob sie da kommen, ist mir im Prinzip auch egal, aber auf jeden Fall werde ich Sie dann vorladen."
Sog. Schuldner: "Was Sie schreiben, ist nicht unbedingt richtig?"
Vollziehungsbeamter: "Es ist alles richtig, aber ich werde Sie erstmal vorladen."
Sodann dreht sich das Gespräch noch einmal kurz im Kreis und wird vom Vollziehungsbeamten beendet...


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

V
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Guten Abend!
Danke @La Volpe da Firenze.

In dem besagten möglichen Fall schrieb der VB in seiner Vollstreckungsankündigung ja, er habe "heute vorgesprochen". Diese Aussage stimmt aber nicht, da er, wie gesagt, gar nicht erst versucht hat, mit dem sogenannten Schuldner zu sprechen, sondern lediglich zum Briefeinwerfen vorbeikam. Oder bedeutet in diesem Zusammenhang "vorsprechen" dasselbe wie "Brief einwerfen"? Unabhängig davon, dass er in seinen Brief diese anscheinend falsche Angabe machte, stellt sich die Frage, ob es genügt, die Vollstreckungsankündigung lediglich in den Briefkasten einzuwerfen anstatt sie persönlich abzugeben oder es wenigstens zu versuchen. Weiß dies jemand?


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V
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Weiterhin stellt sich dem hypothetischen sog. Schuldner die Frage, ob er in einem Brief (Antwort auf Vollstreckungsankündigung) an den Vollziehungsbeamten mit einer Paraphe unterzeichnen könne, ohne hierfür rechtlich belangt zu werden. Der Vollziehungsbeamte selbst hatte sein Vollstreckungsschreiben mittels Paraphe unterzeichnet, die keinerlei Rückschlüsse auf seinen Namen oder auch nur auf einen Buchstaben daraus schließen lässt. Der sog. Schuldner möchte ihn darin imitieren.

Interessant erscheint auch die Frage, ob der sog. Schuldner seinen Vornamen im Brief erwähnen muss oder es dem Vollziehungsbeamten gleichtun kann und ihn weglassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 22:48 von Veralau«

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Die Abgabe Vermögensverzeichnis ist die 1. Vollstreckungshandlung ( macht ja auch Sinn... ) vor Jahren war das anders ....


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V
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Bei dem hypothetischen angeblichen Schuldner wurde zwei Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist ein Schreiben vom selben Vollziehungsbeamten eingeworfen, in dem er zur Zahlung einer noch höheren Summe (die Rechnung weist nun bereits neben der Pfändungsgebühr für die nicht vorgenommene Pfändung einen Betrag für die "Abhahme Vermögensauskunft" und "Auslagen" auf) oder, bei Nichtzahlung, zur Vermögensauskunft auffordert.


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