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Autor Thema: Meine Klage (KEIN Muster, Punkte werden vermutlich abgeschmettert)  (Gelesen 3011 mal)

b
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Hallo,

Ich wollte noch meine heute abgeschickte Klage posten. Beim Inhalt ist eigentlich nur der erste Punkt wichtig (dass ich dort gar nicht gewohnt habe), aber ich wollte die Gelegenheit trotzdem nutzen um meine Meinung gegen den Sauhaufen ÖR auch vor Gericht kundzutun.

Zitat
Klage


gegen

Bayrischen Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80335 München

wegen Rundfunkgebühr


Hiermit erhebe ich Anfechtungsklage und beantrage einen Termin zur mündlichen Verhandlung, in welcher ich den folgenden Antrag stellen werde:

1.   Der Brief vom ... als nichtig erklärt.
2.   Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger die am ... unter Vorbehalt als Sicherheitsleistung bezahlte Summe in Höhe von EUR ... sowie Mahngebühren in Höhe von EUR ... brutto sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen.
3.   Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.   Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, notfalls gegen Sicherheitsleistung.

Begründung:
1.)   Nichteinhaltung der formellen Rechtmäßigkeit für den Bescheid
Der Kläger hat dem Beklagten am ... einen Brief geschrieben, den der Beklagte als Beitragsbescheid bezeichnet. Dieser Brief erfüllt jedoch die formalen Anforderungen für einen Bescheid nicht.
Auch wenn einige Gerichte nach Gesinnung der Richter und entgegen geltende Gesetzen entscheiden haben, dass für den Bayrischen Rundfunk als Unternehmen des organisierten Verbrechens keine eindeutige Angabe des Schutzgelderpressers im Briefkopf notwendig ist, der verantwortliche Mitarbeiter sich für seine Taten nicht mittels Unterschrift kenntlich zeigen muss und zusätzlich ohne jegliche Fälligkeit Säumnisgebühren in übermäßiger Höhe erhoben werden dürfen, so erfüllt der Brief dennoch nicht die Anforderungen eines Bescheides.
Für einen gültigen Bescheid wäre es nämlich notwendig, dass ich zum angegebenen Zeitpunkt in der angegebenen Wohnung gewohnt hätte.
Da dies nicht der Fall ist und das dem BR durch den gesetzwidrigen Diebstahl von Meldeamtsdaten auch bekannt ist, habe ich gegen [Intendant BR] auch Anzeige wegen gewerbsmäßigem Betrug eingereicht. Dass diese Betrügereien unter der Aufsicht vom Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Name] passieren, macht die Sache noch schlimmer.
2.)   Bayrische Rundfunk ist kein öffentlich rechtlicher Rundfunk
Nur weil der Bayrische Rundfunk von sich selbst mit einiger Arroganz behauptet eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt zu sein, ist dies noch lange nicht gegeben. Tatsächlich ist für eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt die staatsferne eine Grundvoraussetzung.
Beim Bayrischen Rundfunk handelt es sich jedoch um ein mafiöses Unternehmen, in das abgehalfterte Politiker und deren nahe Verwandte zur Rentenaufbesserung abgeschoben werden. Der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat besteht zu aus 95% aus Personen, die direkt durch den Staat, die Politik und die Parteien in ihre derzeitige Position gebracht wurden.
Das dem Bayrischen Rundfunk zur Verfügung stehende Geld wurde wiederum von der Bundes- und den Landesregierungen beschlossen.
Als öffentlich rechtlicher Rundfunk hätte der Bayrische Rundfunk einen Pflicht zur Sicherung der unabhängigen Informations- und Bildungsprogramme. Stattdessen besteht das angebliche Informationsprogramm des Bayrischen Rundfunkt zu 90% aus Staatspropaganda, Parteienwerbung, Hetze, Volksverhetzung, Lügen und Fake-News. Die Aufgabe der Sicherung der Meinungsvielfalt wird in keinster Weise wahrgenommen.
Zusätzlich trägt der Bayrische Rundfunk mit seinem Programm statt zu Bildung massiv zur Volksverblödung bei, da Zuschauer des Bayerischen Rundfunkes durch die laufende Eintrichterung von dümmlichen Propaganda nicht mehr zu selbstständigem Denken in der Lage sind.
3.)   Bayrische Rundfunk darf keine Bescheide ausstellen
Gerade noch behauptet der Bayrische Rundfunk staatsfern zu sein und im nächsten Absatz ist er dann wieder eine Behörde, die Bescheide ausstellen darf.
Laut Definition ist „Eine Behörde oder ein Amt ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist.“
Abgesehen davon, dass „Dienstleistungen des Staates“ im krassen Widerspruch zur angeblichen staatsferne stehen, erfüllt der Bayrische Rundfunk keine Aufgaben zur Verwaltung des Staates.
Der Bayrische Rundfunk ist ein Selbstbedienungsladen für von der Politik gefördertes Personal und keinen Behörde und darf daher auch keine Bescheide ausstellen.
4.)   Der Rundfunkbeitrag ist eine (Propaganda-)Steuer
Die Rundfunkabgabe wird nicht auf Personen angewandt, sondern muss pro Wohnung unabhängig von einer Gegenleistung bezahlt werden. Damit erfüllt sie die Eigenschaften einer Steuer.
Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, zB dass 10 köpfige Familien im Vergleich zu Singles mit Zweitwohnsitz pro Kopf 20mal weniger zahlen müssen, sind beim Rundfunkbetrag vorhanden. Genauso sind auch zB illegale Einwanderer und darüber der Staat selber von der Wohnungssteuer befreit.
Der Rundfunkbeitrag wurde von den Ministerpräsidenten beschlossen, obwohl diese kein Recht zum Beschließen einer Steuer haben.
5.)   Sittenwidrigkeit des Rundfunkbeitrages durch Beschluss durch befangene Personen
Der Rundfunkbeitrag wurde durch die Ministerpräsidenten unter Schirmherrschaft der Regierung beschlossen. Also genau den Personen, für die der Bayrische Rundfunk die Propaganda und Werbung unters Volk bringt, die lukrative Posten in Verwaltungsrat und der Rundfunkrat vergeben wollen und genau das Gegenteil von staatsferne sind.
Dieses gegenseitige Geben und Nehmen macht den Grundsatz der mafiösen Verbindung Bayrischer Rundfunk und Politik aus. Wesentlich beunruhigender ist, dass auch viele Gerichte dieser Organisation beigetreten sind und nicht mehr nach Recht und Gesetz, sondern zum Wohle dieser Verbindung entscheiden.
6.)   Bezahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen nicht vertretbar
Ein Förderung dieser oben aufgeführten mafiösen Verbindung durch Beitragszahlungen ist der denkenden Bevölkerung aus Gewissensgründen nicht zuzumuten.
Der Kläger ist zusätzlich der Religionsgemeinschaft „Freiheit“ beigetreten. Die Grundsäule dieser  Religionsgemeinschaft ist die freiheitliche Lebenseinstellung was vollkommen der Propaganda, der Hetze und den Fake-News des Bayrischen Rundfunkes widerspricht. Es ist dem Kläger nicht zuzumuten, dass er aus den Informationssendungen des Bayrischen Rundfunks die 10% Informationen aus den 90% Propaganda herausextrahiert.
Auch die Vorstellung, dass man gezwungen ist für etwas, nämlich das Programm des Bayrischen Rundfunkes, das man in keinster Weise haben will, zahlen zu müssen, widerspricht den elementaren Grundsätzen der „Freiheit“.
7.)   Programm des bayrischen Rundfunks besteht größtenteils aus Werbung, Propaganda, Hetze, Volksverhetzung und Fake-News
Der bayrische Rundfunk ist mit den anderen Rundfunkanstalten der kriminellen Vereinigung zusammen im Auftrag der Regierungsparteien der größte Produzent von politischer Werbung, Propaganda, Hetze, Volksverhetzung und Fake-News.
Die angebliche „Informationssendung“ Tagesschau besteht zum Großteil von aus Werbevorträgen von einheimischen Politikern, die einerseits unwidersprochen Lügen und Hetze verbreiten dürfen sowie andererseits ungeniert und unwidersprochen Werbung für sich und ihre Partei machen dürfen.
Teilweise werden sogar volksverhetzende Aussagen wie von Gabriel, der Andersdenkende als „Pack“ bezeichnet oder Gauck, der öffentlich zur Verfolgung Andersdenkender aufruft, gesendet.
Genauso werden verfassungsfeindliche Aussagen wie zB von Merkel, die dem Grundgesetz widersprechend das Staatsvolk umdefinieren will, ungeschnitten und unwidersprochen gesendet.
Noch extremer in die Kategorie Werbeveranstaltungen fallen die Vorträge unter den Titeln „Weihnachtsansprache“ oder „Neujahrsansprache“.
Lügen wie „alternativlos“, „Sicherung der Grenzen nicht möglich“, „Flüchtlinge“, „Recht auf Asyl“, „niemandem wird was weggenommen“, „keine Haftung für andere Staaten“, „wertvoller als Gold“, „Fachkräfte“, „Deutschland benötigt diese Menschen“ … werden laufend unwidersprochen gesendet.
Zusätzlich wird sogar linksextremen Hetzern wie Anja Reschke ein Forum geboten, um ihre Hetze zur besten Sendezeit im Rahmen der Tagesschau loszuwerden.
Die Sendungen vom Format „Polit-Talkmagazin“ strotzen in der Besetzung wieder nur so von Politiker, die diese Sendungen für Eigenwerbung nutzen. Normale Bürger, die eine Meinungsvielfalt erzeugen könnten, werden dazu grundsätzlich nicht eingeladen. Menschen, die die herrschenden Politiker auf laufender Bühne demaskieren und deren Lügen und Verbrechen aufzeigen können, werden grundsätzlich nicht zu den Polit-Talkmagazinen eingeladen.
Auch die Themen stecken bereits indirekt voller Hetze gegen andere als die Regierungsmeinung (zB „Vom Wutbürger zum Brandstifter - Woher kommt der rechte Hass?“)
Kontoverse Themen wie
-   Abschaffung der Propagandasteuer
-   Die Lügen von Merkel
-   Volksverhetzung durch Politiker
-   Wieviel kostet uns der Einwanderungswahnsinn
-   Was gehen uns die Schulden von Griechenland an
-   Was tun gegen die kriminellen Einwanderer
-   Terrorismus durch „Flüchtlinge“
-   Wege aus der EU
-   Die versuchte Annektierung der Ukraine durch die EU
-   Der von der Politik geförderte VW-Betrug
-   Diskriminierung von Männern
-   Amtsmissbrauch durch Merkel
-   Verfassungsfeindlichkeit der Regierung
-   Untreue und Betrug durch Politiker
werden von in den Polit-Talks grundsätzlich nicht behandelt
Ganz anders stellt sich der bayrische Rundfunk auf, wenn es um ausländische Politiker oder Themen geht. Da wird ungeniert gegen Trump, Putin, Le Pen, Wilders, Strache, usw gehetzt. Genauso werden der von den Briten demokratisch beschlossene Brexit oder von Ungarn beschlossene Gesetze mit Hetze und Verleumdungen überzogen.
Auch ist sich der bayrische Rundfunk nicht zu schade, Aussagen so zu verfälschen, dass sie eine komplett andere Bedeutung haben. So geschehen zB bei dem für mich als Österreicher wichtigen Interview mit Hofer, das so geschnitten wurde, dass aus der getätigten Aussage „Terroristen und Verbrecher gehören nicht zu Österreich“ die unterstellte Aussage „Ausländer gehören nicht nach Österreich“ wurde.
Regelmäßig wird auch die Regierungs-Propaganda von der angeblichen Lohnungleichheit der Frauen und von der angeblichen Benachteiligung von Frauen allgemein verkündet. Im Gegenzug werden Maßnahmen zur Diskriminierung von Männern immer lobend erwähnt.
Aber nicht nur in den Sendungen legt der bayrische Rundfunk Wert darauf, dass keine Meinungen außer der von der von der herrschenden Politik und den Medien abgesegneten verbreitet wird, keinerlei Meinungsvielfalt entsteht und die Meinungsdiktatur in Deutschland nicht gefährdet wird.
So werden gesetzwidriger Weise nicht der Meinungsdiktatur entsprechend Posts in den sozialen Medien des bayrischen Rundfunks grundsätzlich abgelehnt. Dass dies dem Auftrag des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks widerspricht und nach dem AGG sogar verboten ist, interessiert den bayrischen Rundfunk nicht.
Aber auch sonst ist der bayrische Rundfunk beim Diskriminieren Andersdenkender ganz vorne mit dabei: Dem Büttenredner Faßbender wurde ganz unverblümt angekündigt, dass er nicht mehr auftreten darf, obwohl er sich keinerlei Fehlverhalten zu Schulden kommen hat lassen, sondern nur der falschen Partei angehört.
Insgesamt hat sich der Bayrische Rundfunk also hauptsächlich auf die Förderung der Meinungsdiktatur und Bewerbung ihrer „Gönner“ aus den politischen Kreisen fixiert. Kritischen Journalismus sucht man vergeblich. Lügen und Fake-News werden mantraartig wiederholt bis den Zusehern des Staatsfunks der letzte Rest an Intelligenz verloren gegangen ist und diese widerstandslos die gesendete Propaganda für wahr halten.


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japp, wird abgewiesen, wenns wirklich so in der Klageschrift steht


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Joooo ....... das Urteil auf diese Klage könnte ich sogar mit Textbausteinen sprechen lassen  :police:

Propaganda gegen unsere weibliche Führungskraft in Berlin ist nicht erlaubt.  >:D :angel:

Also Geld her für die Klage und Abmarsch bis zur nächste Kampagne.  (#)

Mt so einer Rede dürfen Sie selbst in Bayern nicht auf dem Nockerlberg auftreten,
da würde die Bayerische Landtagspräsidentin sagen, ne da ge i nimmer hin, mich brauchens nimmer einladen.

@ Bürger jetzt sprechen sie Ihr Urteil ... im Namen von ...... ach egal.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2017, 06:54 von muuhhhlli«

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japp, wird abgewiesen, wenns wirklich so in der Klageschrift steht
Halt, warum sollte die Klage abgewiesen werden? Ich habe gesagt, dass alle Punkte bis auf einen abgewiesen werden.


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Weil die meisten Programm Inhalte irrelevant sind, und der Rundfunk also auch der BR den ganzen Tag preiswerte Piep Töne senden könnte, weil bisher nicht definiert wurde was Grundversorgung ist, wird die Klage in den Punkten wo es um Inhalt geht wahrscheinlich abgewiesen.

Aber zu bezahlen wäre nur, dass was zur Grundversorgung notwenig wäre. Der Bürger ist nicht verpflichtet jeden Mist, welcher veranstaltet wird zu entlohnen.

Eine Abgrenzung ist aber Mangels Definition nicht möglich und nicht nachprüfbar. Die Forderung in Ihrer Höhe kann dazu nicht geprüft werden. Es erfolgt auch keine Ausweisung, welcher Teil der Forderung für die Grundversorgung sein soll. Damit muss der Kläger davon ausgehen, dass die gesamte Forderung zur Deckung der Zusatzleistung sei, welche über die Grundversorgung hinausgeht.
-- Diese Zusatzleistung muss auch nicht die Leistung sein, welcher gegenüber dem Kläger zu erbringen sei, man denke nur mal an die Zusatzrenten, denn von diesen hat der Kläger überhaupt keinen Vorteil. --


Besser wäre es also noch eine "kleine" Klageergänzung zu tätigen, welche sich mit dem Punkt der nicht definierten Grundversorgung befasst und auch aufzeigt, dass der Rundfunk kein Grundbedürfnis ist, aber das Geld bereits zur Befriedigung der Grundbedürfnisse benötigt wird. Der geforderte Beitrag somit auch zu groß ist und auch nicht aus dem dafür überhaupt nicht eingeplanten Budget entnommen werden kann.

mögliche Stichworte

"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.msg79211.html#msg79211

Fernsehen ist kein Grundbedürfnis, das wurde bereits bei der Frage zur Erstausstattung von Wohnungen von Personen, welche Grundsicherung beziehen geprüft. Tenor also die bestehende Meinung und Aussage dazu ist, es gehört kein Fernseher zur Erstausstattung. PersonX versteht gar nicht, wenn es kein Grundbedürfnis ist, wieso so es dann eine Grundversorgung geben sollte, aber das nur mal am Rand. Es sollte bei diesem Punkt hier nicht von Belang vor Gericht sein, weil aktuell Personen, welche Grundsicherung erhalten in den meisten Fällen ja befreit werden würden. Natürlich kann es da Ausnahmen geben.

Bezieht nun eine Person keine Grundsicherung obwohl Sie es die Möglichkeit dazu hätte, dann muss diese ja nach den aktuellen Regelungen für die "Grundversorgung" zahlen ebenso wie alle die auch keine Grundsicherung erhalten, weil Sie mehr Einkommen haben. Die Betrachtung ist bei beiden Personengruppen gleich, denn egal, wie hoch oder niedrig der Betrag für den Beitrag oder die Gebühr ist, diese Höhe ist immer subjektiv zu dem Wert, welcher vielleicht für dieses Bedürfnis durch die Person selbst angesetzt werden würde, aber nur die Betrachtung darauf soll objektiv sein. Die tatsächliche Höhe einer Gebühr/Beitrags sollte also keine Rolle bei der weiteren Betrachtung mehr spielen, denn selbst ein Betrag von einem Cent kann so bereits ausreichen, und auch ebenso das theoretisch zur Verfügung stehende Kapital wäre belanglos, denn die reine Behauptung dass und die Anzeige das dieser Betrag, dieses Beitrags oder der Gebühr, dazu führt dass andere Angebote nicht mehr genutzt werden könnten oder dadurch werden sollte ausreichend sein. Es ist nicht einmal nötig zu erklären, welche anderen Angebote, diese müssten sich nicht mal auf Konsum von anderen „Medieninhalten“ beziehen, denn die Beurteilung dazu wäre wieder subjektiv. Es reicht, dass der Beitrag von der Höhe dazu führt, dass andere Bedürfnisse vielleicht sogar vorrangigere "Grundbedürfnisse" nicht mehr befriedigt werden können.

Genauer gesagt führt jedes Staatlich festgesetzte Entgelt dazu das andere Bedürfnisse nicht mehr befriedigt werden können. Auf die tatsächliche Höhe des Entgeldes kommt es damit nicht an.


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Mir ist bewusst, dass die meisten Punkte vom Gericht als irrelevant angesehen werden. Das dürfte aber meiner Ansicht nach keinerlei Auswirkungen auf einen entscheidenden Punkt, nämlich dass ich an der angebenen Adresse nicht gewohnt habe, haben.

Andererseits sehe ich es nicht als meine Aufgabe an im vorhinein Punkte, die vom Gericht eventuell als irrelevant eingestuft werden, wegzulassen.


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Mir ist bewusst, dass die meisten Punkte vom Gericht als irrelevant angesehen werden. Das dürfte aber meiner Ansicht nach keinerlei Auswirkungen auf einen entscheidenden Punkt, nämlich dass ich an der angebenen Adresse nicht gewohnt habe, haben.

Andererseits sehe ich es nicht als meine Aufgabe an im vorhinein Punkte, die vom Gericht eventuell als irrelevant eingestuft werden, wegzulassen.

das zwar nicht, aber wie sollen die (überforderten) Richter in so einer kurzen Zeit das gesamte Ausmaß erkennen ohne Nennung von Paragraphen? Sollen die sich dazu etwas ausdenken? Ich sehe darin einen allgemeinen Fehler. Wenn man nicht ordentlich mit Nachweisen argumentieren kann, wird man eben nicht mehr gehört. Das ist leider so.

Ich hätte mir da eher sowas vorgestellt in der Begründung:
1) Die Regelung über die Bescheide ist in §xy VwVfG geregelt. Die LRA hält sich nicht daran, obwohl sie verwaltungstechnisch auftreten will. Somit sind ergangene Bescheide formell falsch und nichtig. Daraus kann keine Säumnissituation entstehen blablablabla. Außerdem verstößt LRA gegen §§§§§§§.... Dann wissen die Richter wo sie nachschauen müssen und sich ggf auch das Tübinger Urteil (am besten BEIDE) zur Rate ziehen, denn da stehts in ihrer eigenen Sprache drin. Man muss dafür nicht Jura studiert haben, um mit §§ umsich werfen zu können. Aber man muss den Leuten klar und deutlich machen, wo sie gefälligst nachzuschauen haben und sich auch daran halten.

Man kommt ja auch nicht in die Werkstatt mit "mein Auto funktioniert nicht, aber ich brauchs in 2 Stunden wieder" - "Was funktioniert da nicht?" - "Bin kein Mechaniker, es ist Ihre Aufgabe" - "Danke, kommen Sie in 2 Wochen wieder".

Mit auf Paragraphen reiten hab ich bisher die besten Erfahrungen gemacht, egal in welchen Zusammenhängen. Und es ist wie in der Wissenschaft: wenn man etwas behauptet, muss man es belegen können. Die Interpretation ist dann ne eigene Sache, aber man brauch zwingend Belege/Beweise/Hinweise.

japp, wird abgewiesen, wenns wirklich so in der Klageschrift steht
Halt, warum sollte die Klage abgewiesen werden? Ich habe gesagt, dass alle Punkte bis auf einen abgewiesen werden.
Punkte hin oder her, es hört sich nach platter Pöbelei an. Ja die Punkte sind wichtig, ja die örRen überspannen das Maß, aber man muss ja nicht pöbeln ^^


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