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  • Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017: 28. April 2017

Autor Thema: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017  (Gelesen 4314 mal)

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Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
Autor: 09. April 2017, 11:40
Am 28.04.2017 (Freitag) findet um 10.00 Uhr die mündl. Verhandlung (1. Instanz) von mir gegen den NDR statt. Ort ist das VG Hamburg
Ich selber werde ausreichend früh vor Ort sein. Für Anregungen oder Hinweise und selbstverständlich auch massives Erscheinen der interessierten Öffentlichkeit bin ich dankbar.

Klagedetails auf Anfrage. Das Urteil habe ich bereits (theoretisch. - Die müssen noch das Datum aktualisieren)

Paul Bäumer


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#1: 09. April 2017, 19:10
Für Anregungen oder Hinweise und selbstverständlich auch massives Erscheinen der interessierten Öffentlichkeit bin ich dankbar.

Siehe u.a. unter
Vorbereitung auf mündliche Verhandlung - mögliche Reaktionen auf Gegenargumente
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20714.0.html

sowie ggf. auch unter
Ratgeber - Verhalten in der mündlichen Verhandlung :))
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21878.0.html
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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#2: 09. April 2017, 22:10
Am Freitag, den 28.4.2017 finden diverse Verhandlungen statt am

Verwaltungsgericht Hamburg

Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg

http://justiz.hamburg.de/verwaltungsgericht/

Verkehrsanbindung:  U1 (Haltestelle "Lohmühlenstraße") direkt vor der Tür oder U2, U3 und U4 sowie S1 und S21 (Haltestelle "Berliner Tor") mit ca. 5 Min. Fußweg

Schnellbus-Linien:  35, 36 (Haltestelle "U-Bahn Lohmühlenstraße")

Vermutlich finden den ganzen Vormittag eine Verhandlung nach der anderen statt. Bekannt sind bereits Termine um 10 und 12 Uhr.


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#3: 12. April 2017, 16:33
Gibt es irgendwo einen link, bzgl. der Termine + Uhrzeiten. Ich werde versuchen frei zu nehmen und zu kommen.


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#4: 24. April 2017, 18:56
Gibt es irgendwo einen link, bzgl. der Termine + Uhrzeiten.

Auf der Internetpräsenz des VG ist nicht ersichtlich, dass Verhandlungstermine angekündigt werden:

http://justiz.hamburg.de/vg-kontakt/

Um so mehr mögen die Termine hier ins Forum eingestellt werden, wenn sie auf anderen Wegen bekannt werden.


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#5: 03. Mai 2017, 21:01
Am 28. April gab es insgesamt 5 Verhandlungen am VG Hamburg, von 9 bis 12 Uhr (jeweils auf eine halbe Stunde angesetzt!). Verhandelt wurde vor dem Einzelrichter der 3. Kammer, Dr. Hop****
Der NDR war vertreten durch einen Rechtsreferendar T**** H*******
Wie berichtet wird, wurde in den meisten Fällen die Klagen noch direkt am Ende der Verhandlungen abgewiesen. Ebenso wird berichtet, dass der Richter Dr. Hop**** am Anfang einer jeden Verhandlung darauf hinwies, dass die Rechtslage für die Kammer bereits geklärt sei, keinerlei Rechtsverstöße des RBStV vorliegen und daher die Klagen abgewiesen werden. Unter dieser Voraussetzung unterbreitete der Richter großzügigerweise das 'Angebot', die Klage vor der Verhandlung zurückzuziehen, womit sich die Gerichtskosten verringern würden. Es ist aber wohl keiner der Kläger auf dieses 'Angebot' eingegangen.

Vielleicht können noch etwas detailliertere Berichte der Verhandlungen hier eingestellt werden.


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#6: 03. Mai 2017, 21:49
Der Richter offensichtlich eher einer der Jüngeren. Er gab auch an, sich über die Beitragsthematik im Vorfeld (im Internet) informiert zu haben. In 30 Minuten innerhalb eines "Amtsermittelungsverfahren" ist man jedoch als Unsympath, der es wagt, gegen die staatliche Gepflogenheiten (nicht Ordnung!) zu klagen, von vornherein verloren. Um so wichtiger für alle jene, die vielleicht noch folgen:
Penibel die Fehler in den Bescheiden hervorholen und darauf herumreiten: Wer hat wann, wo personenbezogene Daten erhoben (passt das logisch mit der Chronologie der "Anschreiben"). Wo kommen die Zahlen für die offenen Beitragssummen her, Datum der Anschreiben korrekt etc. Hier wurde dem Rechtsreferendar durch entschiedenes Auftreten offensichtlich der Tag verdorben und man kann davon ausgehen, dass in einem fairen Verfahren, in dem ein Richter nicht nur "so Lala" mal ein wenig Theater moderiert, der Herr vom Sender mit einem dicken Packet Hausaufgaben für das nächste Jahr nach Hause gegangen wäre.
- Wer die Chance hat, innerhalb des Verfahrens Beweisanträge einzufordern, sollte dies tun. Diese blonde Richterinnendarstellerin in Stade nenne ich hier mal als Beispiel.

Ansonsten verwunderte mich der Richter hop... schon. Wenn ich Anfang, Mitte 30 wäre, und man mir derartige Strafarbeiten wie das Abprozessieren dieser Rundfunkbeitragssachen auferlegt, wüsste ich aber, wie ich ganz schnell unter den Kollegen bekannt und berüchtigt werden würde und wie ich derartige Fälle nie wieder behandeln müsste. Für einen Beamten wartet danach auch nicht der Strick sondern schlimmstenfalls eine neue Möglichkeit von sich hören zu lassen. - Sich hier moralisch und für die Zukunft (man will ja noch wenigstens 30 Jahre arbeiten) so dem Alteisen zuzuordnen, ist mir unverständlich. In derartigen Besoldungsgruppen kann man nicht einfach verschwunden gemacht werden und man kann auch herrlich aus anderen Rechtsgebieten oder Institutionen immer wieder durch Urteile und Veröffentlichungen querschießen.

Warum sollte man hier als Richter auch auf eine politische Lösung hoffen? Nach der grundgesetzlichen Dilletiererei "als Bürger hätte man eine Einschränkung in den Grundrechten zugunsten des rundfunkbeitrages hinzunehmen" oder "10% der Bewohner sind vernachlässigter", warum sollte eine radikale Partei nicht schlicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland abschaffen? - Wegen dem GG? Haha. Wieviel % der Bevölkerung sind denn Richter? - gerade wer jetzt noch einen Rest Rechtsordnung in De. erwartet, würde hier doch nur noch müde lächeln können - nach derartigen Urteilen.

Berufung wird übrigens eingelegt, sobald das Urteil da ist.
Nicht zuletzt einen herzlichen Dank an die anwesend gewesene Öffentlichkeit.


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#7: 04. Mai 2017, 01:43
Zitat
Verhandelt wurde vor dem Einzelrichter
Wieso denn das ?

Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung müssten doch von der Kammer verhandelt werden. Eine grundsätzliche Bedeutung ergibt sich schon daraus, dass inzwischen etliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Wurden in den behandelten Klagen nicht die Verletzung von Grundrechten moniert ?


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#8: 04. Mai 2017, 02:29
Das interessiert die unteren Instanzengerichte i.d.R. wenig.
Deren Auffassung ist: Auf dem Instanzenweg ist bereits "alles geklärt".
Deswegen ist die Sache ja auch so "einfach".
BVerfG gehört nicht zum Instanzenweg. "Schluss. Punkt."


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#9: 04. Mai 2017, 15:14
Boah! Da ham wa uns total den Kopf gemacht, wie Mensch die verfestigte Rechtsprechung begründet und dann...

... dass der Richter Dr. Hop**** am Anfang einer jeden Verhandlung darauf hinwies, dass die Rechtslage für die Kammer bereits geklärt sei, keinerlei Rechtsverstöße des RBStV vorliegen und daher die Klagen abgewiesen werden. ...

klingt nach "Verfestigung"
Also im Klartext: Besser die Verfassungsbeschwerde vorbereiten.
denn:
Ich mache geltend, dass die weitere Rechtswegerschöpfung wegen der verfestigten Rechtssprechung offenkundig aussichtslos ist.

Und Herr Dr. Hennecke meint in seiner Streitschrift "Der Zwangsrundfunk"
Zitat
Bisher sind jedoch alle Klagen der Bürger von den Verwaltungsgerichten, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, abgewisen worden.

Die Klageabweisungen treffen den Rechtsstaat im Kern. Diese Rechtsprechung ist ein Skandal. Bei den Bürgern wächst die Verzweiflung am Rechtsstaat.

In der Tat lassen die bisherigen verwaltungsgerichtlichen Urteile weithin nicht nur bewährte juristische Argumentationsmuster, sondern darüberhinaus auch rechtsstaatliche Entscheidungskriterien vermissen. Die stereotypen Formeln, aber auch die vielfach gewundenen Argumente in den bisherigen Gerichtsurteilen versuchen eine öffentliche Zwangsabgabe zu retten, die nicht zu retten ist. Nach einer jahrzehntelangen dogmatischen Entfaltung der Geltung der Grundrechte in der Staatsrechtswissenschaft ist die Willfährigkeit gegenüber der öffentlichen Gewalt und die Grundrechtsblindheit, die in allen Entscheidungen zutagetritt, erschreckend.  Dies ist ein beunruhigender Zustand. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auf dem Wege, ihre Vertrauenswürdigkeit und ihre Reputation zu verlieren. Der Rechtsstaat nimmt Schaden.
[...]
Die  Verwaltungsgerichte haben bislang alle Klagen von Bürgern gegen die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe abgewiesen. Gleichwohl hält die öffentliche und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch nachzuweisen, daß die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist. Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im verfassungsrechlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer.
Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte nach Art. 2 Absatz 1, 3, 5 Absatz 1 und 11 Absatz 1 GG. Der Beitrag tritt insoweit der bisherigen Rechtsprechung dezidiert entgegen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.
[…]
Die Rede von dem allgemeinen Nutzungsvorteil des Rundfunks als Abgabegrund ist ein politisches Argument und geht am Wortlaut und Willen des Gesetzes vorbei.
Quelle: ISBN 978-3-9817882-7-3

Und hier noch eine MEINung:
Der Gerichtssaal ist nicht der Ort des Protestes, auch wenn der Protest (die Klage) dort behandelt würde. Der Richter hat Hausrecht. Und, wenn der Hausherr nur seine Musik in seinem Haus hören will, ist das sein Recht.
Und so gebührt Respekt, wer die finanzielle und mentale Kraft und den Mut aufbringt, persönlich bei der Verhandlung zu erscheinen (und seine Melodie zu singen). - Respekt!
Und es gilt Verständnis für die, die es nicht tun (oder singen) können oder nicht (mehr) wollen.

Niemand hat ein Recht zu gehorchen. (Hannah Ahrendt)


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#10: 14. Mai 2017, 17:35
Zitat
Verhandelt wurde vor dem Einzelrichter
Wieso denn das ?

Vermutlich haben alle Kläger zuvor schriftlich die Übertragung auf den Einzelrichter abgelehnt mit Hinweis auf die rechtlichen Schwierigkeiten und die grundsätzliche Bedeutung. Dennoch wurde bei der Vorladung zur mündlichen Verhandlung der Beschluss der 3. Kammer mitgeteilt, das Verfahren auf den Einzelrichter zu übertragen, da angeblich rechtliche Schwierigkeiten und eine grundsätzliche Bedeutung nicht vorlägen. Zudem sei dieser Beschluss unanfechtbar.

Dazu passt ja, dass der Einzelrichter - wie oben bereits beschrieben - am Anfang einer jeden Verhandlung darauf hinwies, dass die Rechtslage für die Kammer bereits geklärt sei, keinerlei Rechtsverstöße des RBStV vorliegen und daher die Klagen abgewiesen werden. Für die Kläger dürfte es den Eindruck haben, als ob man gegen eine Mauer anrede. Vermutlich kann man eben so gut ein leeres Blatt als Klagebegründung einreichen: das Resultat wäre das gleiche.
In einer der Verhandlungen hat ein Kläger ausdrücklich als erstes Beschwerde erhoben gegen diesen Beschluss der Übertragung auf den Einzelrichter. Er tat dies mit der Begründung, dass die Fachliteratur doch überwiegend von der Rechtswidrigkeit der Abgabe ausgehe, es also angesichts dieser Differenzen doch wohl erhebliche rechtliche Schwierigkeiten in der Beurteilung geben müsse und schließlich auch bereits eine Vielzahl an Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe vorlägen, was die grundsätzliche Bedeutung doch hinreichend belegen würde. Während der Verhandlung hat der Kläger dann außerdem die Rückübertragung auf die Kammer angeregt.

Aber der Richter Dr. Hop**** scheint offenbar alle Klagen mit einem Einheitstext abzuweisen.


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Re: Verhandlungen VG Hamburg, 28.4.2017
#11: 14. Mai 2017, 18:39
Befangenheitsantrag stellen?
Und/oder Erschöpfung des Rechtsweges (da gefestigte Rechtssprechung) und Sprungklage direkt beim BVerfG?


Edit "Bürger":
Siehe u.a. auch unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html


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