Autor Thema: GEZ stellt tatsächlich seine Forderung ein  (Gelesen 4218 mal)

Offline mcmaik

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GEZ stellt tatsächlich seine Forderung ein
« am: 20. Dezember 2010, 08:17 »
Hallo zusammen,

hier eine weitere Erfahrung mit der GEZ.

Ich hatte bis vor 2 Jahren noch ein Gewerbe angemeldet und habe somit aufgrund der Unwiderstehlichen aufforderung die Firmenradios anzumelden und zu bezahlen, somit die Last privat und gewerblich an die GEZ mein Obulus zu entrichten.

Vor ca. 2Jahren habe ich mein Gewerbegeschlossen und somit auch die GEZ nicht bezahlt und selbst versändlich auch abgemeldet und dann begann der Spass mit der GEZ....

Meine Gewerbeabmeldung und Kündigung wurden bei der GEZ zwar regestriert doch nicht anerkannt, da ich ich mitteilen sollte wo der verbleib der Radios ist! 

Ich teilte der GEZ freundlich und bestimmt mit das dies Ihnen nichts angeht und mit der Kündigung nichts zu tun hat.
Die GEZ ist in diesen Thema aber sehr verbissen und lies nicht locker den neuen Besitzer zu erfahren und forderte verstärkt die Auskunf und Nachweis des verbleib dieser Radios und sellte mir somit jeden Monant weiter GEZ in Rechnung.

Leider war es der GEZ nicht mehr  möglich Ihre Forderung schriftlich an meine alte Firmenadresse zu senden und beschloss somit das ich nun privat diese Radios besitze und stellte dies gleich auch in Rechnung.

Ab diesen Moment haben ich doch mir gedacht dies jetzt lieber Juristisch klären zulassen und mit folgenden Ergebniss:
Nach 1 Jahr 8 Monaten  stellte die GEZ Ihre Forderung der abgemeldetet Firmengeräten ein und darf nicht fordern den verbleib der Geräte da diese nicht dem Eigentum der GEZ darstellt!

Der Spass war diesmal teuer nicht für mich sondern für die GEZ und alle die ebenfalls dieses Problem haben verweisst immer auf den hinweiss : Die Geräte stellen nicht dem Eigentum der GEZ da und eine eine auskuft des Verbleib ist somit nicht zu beantworden!



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Offline René

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Re: GEZ stellt tatsächlich seine Forderung ein
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2010, 08:42 »
Hast du das gerichtlich geklärt? Gibt es ein Aktenzeichen, auf das man bei ähnlich gelagerten Fällen verweisen kann?


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