Zitat: Bild 1 des Eingangsposts:
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestätigt und entschieden, dass die Finanzierung des Rundfunks durch eine von der Allgemeinheit zu tragende Vorzugslast verfassungsgemäß ist. Der Rundfunkbeitrag ist eine solche Vorzugslast (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. März 2016, Az.: 6 C 6.15).
Diesen Text kenne ich noch nicht. Was hier wohlweislich verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass diese Urteile des Bundesverfassungsgerichts noch aus Gebührenzeiten stammen. Also zu einer Zeit, als die Zahlungspflicht noch an das Vorhalten eines Empfangsgerätes geknüpft war.
Seit 2013 hat sich dieses aber grundlegend geändert. Mir ist nicht bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits den neuen Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß eingestuft hätte, besonders im Hinblick auf die Abgabeform "Beitrag". Auch finde ich es sehr interessant, dass der BS der Meinung ist, das Bundesverwaltungsgericht könnte dieses für das Bundesverfassungsgericht übernehmen.
Wenn man deren Einstellung folgen würde, wäre das Bundesverfassungsgericht eigentlich überflüssig.
Nach meiner Meinung ist das ein übler und vorsätzlicher Täuschungsversuch gegenüber unerfahrenen und ahnungslosen Bürgern. Das ist jetzt zwar nicht neu, aber in dieser Form noch recht frisch.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)