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Autor Thema: Kostenrechnung VOR Urteil Rundfunkbeitragsklage und Einzelrichter  (Gelesen 3462 mal)

G
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Guten Tag, 

fiktive Person A reichte im Dez.  2016 Rundfunkbeitragsklage beim VG in Berlin ein und erhielt jetzt Kostenrechnung in Höhe von 105 Euro. Streitwert wurde auf 500 Euro festgesetzt. Urteil steht noch aus. 

Fiktive Person B reichte im Jan. 2015 Rundfunkbeitragsklage beim VG in Brandenburg ein und erhielt bis heute keine Kostenrechnung. Streitwertfestsetzung unbekannt. Urteil steht  noch aus. 

Fragen:  Ist es gängige Praxis,  dass die Gerichtskosten bei den VG für die Rundfunkbeitragsklagen im Vorfeld erhoben werden oder ist dies Länderabhängig?  Besagt die Aufforderung zur Kosteneinziehung (hier VG Berlin)  ein Urteil in nächster  Zeit?  ::) Werden mit Urteil weitere Kosten fällig? 

Worin besteht der Unterschied zum Einzelrichter oder der Kammer in der Entscheidung des Rechtsstreits beim VG? 

Über Erfahrungen oder Erkenntnisse aller Betroffenen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar  :)



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In NRW müssen Gerichtskosten vorab bezahlt werden. 105 Euro für die Klage gegen den Rundfunkbeitrag und 35 Euro für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Der Unterschied Kammer oder Einzelrichter ist von den Kosten her gleich. Der Knackpunkt ist die mündliche Verhandlung, in der vieles geklärt werden kann. Eine Kammer entscheidet zwar nicht anders als ein Einzelrichter, aber es sind mehrere Richter an der Rechtsbeugung beteiligt, was deren Ansehen in der Öffentlichkeit sehr schadet. Es wird sicherlich sehr peinlich für diese "Richter", in naher Zukunft die Liste der rechtsbeugenden Richter überall im Internet einsehen zu können. Welcher Gefahr die sich damit aussetzen, ist denen nicht bewusst, aber es gab schon Gerichtsverhandlungen gegen solche Leute, die glaubten, im Recht zu sein und die den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbrachten. Man möge sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: ein Richter ignoriert gültige Rechtsnormen für ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz, weil es ihm von einem Zwangs- und Gefängnismedium vorgeschrieben wird. Dies ist dann auch noch der Beklagte selbst, mit denen Richter gerne auch mal in einer Band zusammen Musik machen. Wirklich echte Argumente wie ein Gesetz oder Urteil wurde noch nie zur Begründung "FÜR" den Zwangsbeitrag von den Gerichten vorgezeigt, einzig dass örR "so wichtig für die Demokratie sei" wird uns als Rechtfertigung vorgegaukelt, und selbt das ohne Beweise. Diese Show sollte sich niemand entgehen lassen, Kasperletheater vom feinsten. Man hat die Chance, entweder zukünftige Zwangmusikstars live zu erleben, oder zukünftige "Lebenslängliche".


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In NRW müssen Gerichtskosten vorab bezahlt werden. 105 Euro für die Klage gegen den Rundfunkbeitrag und 35 Euro für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Sehr interessant.  Im Fall der fiktiven Person aus Berlin ist es so,  dass der RBB in einer (abgeforderten?) Stellungnahme an das VG die Aussetzung der Vollziehung während des Klageverfahrens mitgeteilt hat. Ein Antrag war nicht extra zu stellen.  Somit blieb oder bleibt es bei den 105  Euro. 
Stellt die Zahlungsaufforderung nun ein Indiz für ein baldiges Verfahren dar? Hoffentlich nicht  ::)  Im Gegensatz zur Brandenburger Klage kam ja z.B. noch gar keine Kostenrechnung. 

Der Unterschied Kammer oder Einzelrichter ist von den Kosten her gleich. Der Knackpunkt ist die mündliche Verhandlung, in der vieles geklärt werden kann. Eine Kammer entscheidet zwar nicht anders als ein Einzelrichter, aber es sind mehrere Richter an der Rechtsbeugung beteiligt, was deren Ansehen in der Öffentlichkeit sehr schadet

Eine sehr interessante und hilfreiche Aussage.  Das erklärt also auch,  warum der RBB der Klage in dieser Stellungnahme - allerdings nur gegenüber einem Einzelrichter - zugestimmt hat.  Obwohl das VG auch der fiktiven Person bereits unmittelbar nach Klageeinreichnung mitgeteilt hat,  dass die Übernahme eines Einzelrichters erwogen wird und hier um Stellungnahme der fiktiven Person bat,  so hat die fiktive Person aber mitgeteilt,  dass sie die Übernahme eines Einzelrichters ablehnt (also Kammer bevorzugt).  Na da darf man doch gespannt sein,  wie das VG letztendlich entscheidet,  oder?   

Gleichzeitig hat der RBB aber auch in dieser Stellungnahme an das VG beantragt,  die Klage abzuweisen.
Na wie jetzt?  Erst wird man aufgefordert, auf einem völlig falschem Rechtsweg und zusätzlichen Kosten zu klagen (warum verklagt der RBB eigentlich die Beitragsverweigerer nicht??) und dann beantragt der RBB wieder, die Klage abzuweisen?  Was für eine Verblödung ist das eigentlich?   :(

Wirklich echte Argumente wie ein Gesetz oder Urteil wurde noch nie zur Begründung "FÜR" den Zwangsbeitrag von den Gerichten vorgezeigt, einzig dass örR "so wichtig für die Demokratie sei" wird uns als Rechtfertigung vorgegaukelt, und selbt das ohne Beweise

You made my day and just. Und wenn man weiß,  dass selbst Sixt,  Rossmann oder Netto keine Erfolge verbuchen konnten,  kann man sich ja ausmalen,  was bei uns rumkommt. Die Klagen sind halt nur noch ein symbolischer Akt und um Aufschübe vor weiteren Belästigungen (Vollstreckungsandrohungen usw. ) zu schaffen.  Das VG bekommt mit seiner Zahlungsaufforderung nach der JBeitrO (!) vom Kuchen auch noch etwas ab und bei den unzähligen Klagen die eingehen,  kann man sich ausrechnen,  was sich da an Geldern für die VG noch  so anhäuft. 

Diese Show sollte sich niemand entgehen lassen, Kasperletheater vom feinsten. Man hat die Chance, entweder zukünftige Zwangmusikstars live zu erleben, oder zukünftige "Lebenslängliche"

Ja Show,  eine andere Bezeichnung haben diese Gerichtsverhandlungen nicht verdient,  egal ob wir nun vorm Einzelrichter sitzen oder vor der Kammer,  die letzten Worte werden nicht wir haben und egal was wir sagen, es wird nicht in unserem Sinne entschieden.  Ein Dilemma,  dass bereits im Vorfeld das bestellte Urteil der Rundfunkanstalten  schon fest steht und wir nur Statisten in diesem verordnetem Schauspiel sind.   :-[

Aber schon allein,  dass an der Unrechtssprechung mehrere Richter beteiligt sind,  ist es wert,  eben die Kammer vorzuziehen und nicht den Einzelrichter.  Ergehen nach dem Urteil eigentlich wieder neue Kosten?  Ein Witz.


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Nach dem Urteil lassen sich örR das gekaufte Urteil noch mittels Unkostenpauschale von 20 Euro bezahlen.

Wenn es aber in die nächste Instanz geht, kommen stattdessen 35 Euro Gerichtskosten für das Oberverwaltungsgericht hinzu. Da man für die Berufung einen Anwalt braucht, kommen weitere individuell auszuhandende Anwaltskosten hinzu.

Wer nicht weiter sein Schandurteil vor Gericht der Lächerlichkeit preisgeben will, muss die Zwangsbeiträge zahlen, um die es in der Klage ging. Weitere bis dahin aufgelaufene "Beitragsschulden" können wieder vor Gericht per Klage angefochten werden oder müssen ebenfalls bezahlt werden. Dafür gibt es kreative Tipps im Forum, um dass so widerspänstig wie möglich zu gestalten.


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Z
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Ohne Zahlung wird nicht geleistet. Das ist auch in der Rechtsprechung so.
Die Kostennote bestätigt den Eingang und die Bearbeitung der Klage und die Zuordnung eines Aktenzeichens.
Bei Nichtzahlung wird das Verfahren gar nicht erst aufgemacht, das dürfte für Fristeneinhaltung wichtig sein.
Das Eintrudeln der Kostenrechnung des Gerichts hat also eine beruhigende Funktion, daß alles seinen (früher sagte man sozialistischen) Gang geht.
Das bedeutet umgekehrt, daß der Brandenburger sich möglicherweise Sorgen machen muß, weil seine Klage nicht angekommen ist oder seine Kostennote, ein Nachfragen bei Gericht könnte den Märker beruhigen, aber vielleicht ist ja alles ganz harmlos und in Brandenburg dauert es einfach ein bischen länger (durchaus von Vorteil für den Märker)...


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Ohne Zahlung wird nicht geleistet. Das ist auch in der Rechtsprechung so.
kann ich so nicht bestätigen... Die Erfahrung lehrt, dass die VGs trotz Zahlung nicht leisten!  :o

Die Kostennote bestätigt den Eingang und die Bearbeitung der Klage und die Zuordnung eines Aktenzeichens.
Nein, die Zuordnung eines Aktenzeichens bestätigt den Eingang und die Bearbeitung!

Bei Nichtzahlung wird das Verfahren gar nicht erst aufgemacht, das dürfte für Fristeneinhaltung wichtig sein.
Mir sind Menschen bekannt, die sogar ein Urteil erhalten haben und der Pappi hat nicht einen Cent dazu bezahlt... Wartet aber geduldig auf die Rechnung.

Das Eintrudeln der Kostenrechnung des Gerichts hat also eine beruhigende Funktion, daß alles seinen (früher sagte man sozialistischen) Gang geht.
Das bedeutet umgekehrt, daß der Brandenburger sich möglicherweise Sorgen machen muß, weil seine Klage nicht angekommen ist oder seine Kostennote, ein Nachfragen bei Gericht könnte den Märker beruhigen, aber vielleicht ist ja alles ganz harmlos und in Brandenburg dauert es einfach ein bischen länger (durchaus von Vorteil für den Märker)...
Eine Kostenrechnung als Beruhigungsmittel halte ich für untauglich...

Sofern ein Aktenzeichen erteilt wurde, würde ich von einer Nachfrage bzgl. der Kosten absehen. Es soll VGs geben, die so überlastet sind, dass die Kostennote schon mal vergessen wird...



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

G
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Das bedeutet umgekehrt, daß der Brandenburger sich möglicherweise Sorgen machen muß, weil seine Klage nicht angekommen ist oder seine Kostennote, ein Nachfragen bei Gericht könnte den Märker beruhigen, aber vielleicht ist ja alles ganz harmlos und in Brandenburg dauert es einfach ein bischen länger (durchaus von Vorteil für den Märker)...

Also der Brandenburger hat eine Eingangsbestätigung und ein AZ seiner Klage von 2015 vom VG erhalten. Zwischendurch hat er auch mal Sachvorträge abgeschickt. Aber eine Kostenrechnung erhielt er bisher noch keine.

... Die Erfahrung lehrt, dass die VGs trotz Zahlung nicht leisten!  :o

Sehe ich genau so. Denn es erfolgt ja lediglich eine Abarbeitung  :(
 
 
Eine Kostenrechnung als Beruhigungsmittel halte ich für untauglich...

Dem stimme ich zu, eine Kostenrechnung der VG könnte aber definitiv inzwischen als Eröffnung betrachtet werden. Man weiß ja leider nicht, wie handlungsintern die Procedere ablaufen, denn Anweisungen scheint es ja definitiv zu geben.... 8)

Sofern ein Aktenzeichen erteilt wurde, würde ich von einer Nachfrage bzgl. der Kosten absehen. Es soll VGs geben, die so überlastet sind, dass die Kostennote schon mal vergessen wird...

Wer erteilt nach Zusage eines AZ eine Nachfrage bzgl. einer Kostenrechnung? Ich kenne keinen  ;D
Ich glaube eben auch nicht wirklich, dass eine vorab zugesendete  Kostenrechnung als Eröffnungsverfahren (ich nenn das mal so) vergessen wird. Dazu liegen inzwischen wahrscheinlich schon zu viele Klagen vor und ohne jetzt vorher gezahlt zu haben, macht sich das VG (die ja eigentlich auch für diese Klagen gar nicht zuständig sein dürften) eben nicht mehr krumm (das Arbeitsgericht hat da z.B. eine freundlichere Lösung  ;)). Eine Überlastung bei den VG scheint definitiv vorzuliegen, denn ihrer eigentlichen Zuständigkeit scheinen sie ja kaum noch nachkommen zu können. Meine bescheidene Vermutung dazu.

Aber mal etwas anderes oder darf man das hier nicht schreiben?  ::) Es sind doch aber offenkundige Fakten, die uns alle betreffen. Die Kostenrechnungen der VG, die als „Kosteneinziehungsstelle der Justiz“ auftritt und ihre Kostenrechnungen genau so verschickt, bezieht sich auf das GKG. Die GK  werden auf Grundlage der JBeitrO vom 11.03.1937 beigetrieben. Hier §11 Abs. 1 JBeitrO und
Quelle:  https://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/BJNR002980937.html)

Diese JBeitrO nun widerrum ist aber ein Reichermächtigungsgesetz (bitte mal auch Schlussformel schauen) und die Ermächtigungsgrundlage dieser JBeitrO wurde von den Alliierten als Nationalsozialistisches Gesetz aufgehoben, nicht wieder neu verkündet oder durch ein Parlament neu beschlossen. Interessant auch dazu auch das nachvollziehbare Urteil des BverfG 2 BvR 557/62 vom 14.02.1968, BverfGE 23, 98 [99].

Mir sind Menschen bekannt, die sogar ein Urteil erhalten haben und der Pappi hat nicht einen Cent dazu bezahlt... Wartet aber geduldig auf die Rechnung.

Wie kommt das wohl?



 



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