In NRW müssen Gerichtskosten vorab bezahlt werden. 105 Euro für die Klage gegen den Rundfunkbeitrag und 35 Euro für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Sehr interessant. Im Fall der fiktiven Person aus Berlin ist es so, dass der RBB in einer (abgeforderten?) Stellungnahme an das VG die Aussetzung der Vollziehung während des Klageverfahrens mitgeteilt hat. Ein Antrag war nicht extra zu stellen. Somit blieb oder bleibt es bei den 105 Euro.
Stellt die Zahlungsaufforderung nun ein Indiz für ein baldiges Verfahren dar? Hoffentlich nicht
Im Gegensatz zur Brandenburger Klage kam ja z.B. noch gar keine Kostenrechnung.
Der Unterschied Kammer oder Einzelrichter ist von den Kosten her gleich. Der Knackpunkt ist die mündliche Verhandlung, in der vieles geklärt werden kann. Eine Kammer entscheidet zwar nicht anders als ein Einzelrichter, aber es sind mehrere Richter an der Rechtsbeugung beteiligt, was deren Ansehen in der Öffentlichkeit sehr schadet
Eine sehr interessante und hilfreiche Aussage. Das erklärt also auch, warum der RBB der Klage in dieser Stellungnahme - allerdings nur gegenüber einem Einzelrichter - zugestimmt hat. Obwohl das VG auch der fiktiven Person bereits unmittelbar nach Klageeinreichnung mitgeteilt hat, dass die Übernahme eines Einzelrichters erwogen wird und hier um Stellungnahme der fiktiven Person bat, so hat die fiktive Person aber mitgeteilt, dass sie die Übernahme eines Einzelrichters ablehnt (also Kammer bevorzugt). Na da darf man doch gespannt sein, wie das VG letztendlich entscheidet, oder?
Gleichzeitig hat der RBB aber auch in dieser Stellungnahme an das VG beantragt, die Klage abzuweisen.
Na wie jetzt? Erst wird man aufgefordert, auf einem völlig falschem Rechtsweg und zusätzlichen Kosten zu klagen (warum verklagt der RBB eigentlich die Beitragsverweigerer nicht??) und dann beantragt der RBB wieder, die Klage abzuweisen? Was für eine Verblödung ist das eigentlich?
Wirklich echte Argumente wie ein Gesetz oder Urteil wurde noch nie zur Begründung "FÜR" den Zwangsbeitrag von den Gerichten vorgezeigt, einzig dass örR "so wichtig für die Demokratie sei" wird uns als Rechtfertigung vorgegaukelt, und selbt das ohne Beweise
You made my day and just. Und wenn man weiß, dass selbst Sixt, Rossmann oder Netto keine Erfolge verbuchen konnten, kann man sich ja ausmalen, was bei uns rumkommt. Die Klagen sind halt nur noch ein symbolischer Akt und um Aufschübe vor weiteren Belästigungen (Vollstreckungsandrohungen usw. ) zu schaffen. Das VG bekommt mit seiner Zahlungsaufforderung nach der JBeitrO (!) vom Kuchen auch noch etwas ab und bei den unzähligen Klagen die eingehen, kann man sich ausrechnen, was sich da an Geldern für die VG noch so anhäuft.
Diese Show sollte sich niemand entgehen lassen, Kasperletheater vom feinsten. Man hat die Chance, entweder zukünftige Zwangmusikstars live zu erleben, oder zukünftige "Lebenslängliche"
Ja Show, eine andere Bezeichnung haben diese Gerichtsverhandlungen nicht verdient, egal ob wir nun vorm Einzelrichter sitzen oder vor der Kammer, die letzten Worte werden nicht wir haben und egal was wir sagen, es wird nicht in unserem Sinne entschieden. Ein Dilemma, dass bereits im Vorfeld das bestellte Urteil der Rundfunkanstalten schon fest steht und wir nur Statisten in diesem verordnetem Schauspiel sind.
Aber schon allein, dass an der Unrechtssprechung mehrere Richter beteiligt sind, ist es wert, eben die Kammer vorzuziehen und nicht den Einzelrichter. Ergehen nach dem Urteil eigentlich wieder neue Kosten? Ein Witz.