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Autor Thema: Vollstreckungsersuch anfordern -> Herausgabe pflicht?  (Gelesen 1549 mal)

i
  • Beiträge: 2
Hallo,
Person A hat ein Zettel von GV im Briefkasten gehabt mit dem Hinweis sofort kontakt aufzunehmen.
Person A hat vorher keine Post von sonst wem bekommen.

Am Telefon hat Person ein Vollstreckungsersuch in Kopie gefordert, damit der überhaupt was schriftliches hat. Doch das hat der nette GV verweigert und Person A soll die geforderte Summe sofort entrichten, mit der Begründung der Gläubiger hätte das Recht das Geld zu bekommen weil das das GESETZ IST!! (Da musste Person A erstmal tief einatmen)

Kann ein GV ein Kopie vom Vollstreckungsersuch den vermeintlichen Schuldner verweigern?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2017, 19:28 von Uwe«

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  • Beiträge: 2
Hallo Leute,
Person A benötigt dringend eine Antwort. Doch leider bekommt keine Genehmigung!?! Warum?



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