Aber dein Zitat der privatrechtlich organisierten Rundfunkanstalten bezieht sich ja eben nicht auf die LRA noch zu Zeiten der Postgebühr bis 1970. Sondern es sind die Rundfunkanstalten als Aktiengesellschaften in den 1920er Jahren gemeint,
Ok, lasse ich alles mal so stehen; aber
von wem wurde wann und warum aus welchen Gründen die Umgestaltung einer privatrechtlichen Organisationsform in die jetzige Organisationsform vorgenommen?
Wo steht das, wer hat das veranlasst? Und,
welche Gültigkeit kann diese damalige Veranlassung der Umwidmung, (nenne ich mal so), der Rechtsform in einem Vielvölkerkonstrukt namens Europäische Union heute noch haben?
Eine kontinuierliche Umgestaltung von privatrechtlich in die jetzige Organisationsform kann ich nicht erkennen. Da sind erwartungsgemäss nachvollziehbare Brüche drin.
Einzig von 1922 bis 1933 kann man wohl von Umgestaltung sprechen - ich verlass mich mal bei der Zusammenfassung weitesgehend auf den bereits oben zitierten Wikiartikel zur
Reichs-Rundfunk-Gesellschaft:
Jede der 9 Rundfunkgesellschaften, die ab 1922 in erster Linie wohl von Kaufleuten gegründet wurden, hatte grundsätzlich 51% ihrer Anteile an das Reichspostministerium abzugeben. Dieses vergab ja die Konzession für den Sendebetrieb. Die Gesellschaften erhielten 60% des Rundfunkgebührenaufkommens in denjenigen Oberpostdirektionen, für die sie Programm machten.
Nach der 1.Rundfunkordnung 1925 gründeten die einzelnen regionalen, noch (teil-)privaten Rundfunkgesellschaften die Dachorganisation RRG. Kurze Zeit später trat die Reichspost der Gesellschaft bei und bekam 51% Gesellschafteranteile.
Satzungsmäßige Aufgabe der RRG war die „zentrale Leitung“ (insbesondere organisatorische und ökonomische Kontrolle) der angeschlossenen Rundfunkgesellschaften, und zwar nach den Vorgaben der Reichspost. Ab 1932 wurden die den Rundfunkgesellschaften zustehenden Anteile am Gebührenaufkommen der Reichspost über die RRG als zentrale Zuteilungsstelle verteilt.
Im nächsten Schritt mit der Rundfunkordnung 1932 wurden die Rundfunkgesellschaften von Aktiengesellschaften mit privaten Minderheitseignern zu rein staatlichen GmbHs umgewandelt: Reichpost 51%, Länder 49%.
Ab 1933 ging dann die Zuständigkeit von der Reichspost ans Propagandaministerium und auch die Geschäftsanteile der einzelnen Rundfunkgesellschaften an der RRG mussten an das Ministerium abgetreten werden. Die Länderanteile an den Rundfunkgesellschaften wiederum wurden auf die RRG übertragen. Es folgte die Liquidierung der Rundfunkgesellschaften (Reichssender entstanden als Zweigstelle der RRG).
Damit sind wir beim reinen Staatsrundfunk gelandet.
Dann kommt ab 1945 der Neuaufbau des Sendebetriebs unter britischer bzw. amerikanischer Besatzung und die Rundfunkgesetzgebung unter sicherlich entsprechender Steuerung, die dann 1948/49 in die Umwandlung der Sender in Anstalten öffentlichen Rechts mündet.
Deine Fragen würde ich dann so beantworten:
von wem? von der Reichspost/Reichsinnenministerium
warum? Propaganda
Bei deiner letzten Frage verstehe ich nicht worauf du hinauswillst. Umwidmung sehe ich keine, wenn man so will höchstens von den Militärsendern ab 1945 zu den Rundfunkanstalten 1948/49. Aber das meinst Du nicht.