Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ein kleiner Ausflug in den Verwaltungsdschungel der Hamburger Verwaltung  (Gelesen 19958 mal)

K
  • Beiträge: 810
Der Aufbau des Beitragsservice ist dem Aufbau eines (kommunalen) Eigenbetriebs nachgebildet. Kommunale Eigenbetriebe verfügen ebenfalls nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind also nicht rechtsfähig. In diesem Sinne ist die Nichtrechtsfähigkeit des Beitragsservice zu verstehen.

Für mich stellt sich momentan jedoch folgende Frage:

Das Recht der kommunalen Eigenbetriebe ist in Eigenbetriebsverordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die Eigenbetriebsverordnungen gründen auf den Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer. Da das Rundfunkrecht in Staatsverträgen kodifiziert ist, müsste folgerichtig das Recht des Beitragsservice in den Rundfunkstaatsverträgen (als supranationalem Recht) geregelt sein, zumal es sich ja um eine gemeinschaftliche (und damit supranationale) Einrichtung handelt. Die Existenzberechtigung, der Aufbau und die Kompetenzen des Beitragsservice müssten sich aus diesen Rundfunkstaatsverträgen ergeben. Dies ist aber nicht der Fall.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.457
Es gibt keine Eintragung im Gewerbeverzeichnis der Stadt Köln.    Siehe   https://fragdenstaat.de/anfrage/firma-beitragsservice/
Zitat von: Kommunalverwaltung Köln
    für die Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio liegt keine Gewerbeanmeldung vor.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
Nach oben