Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Hilfe, GEZ nicht bezahlt in Wohngemeinschaft  (Gelesen 2818 mal)

I
  • Beiträge: 2
Hilfe, GEZ nicht bezahlt in Wohngemeinschaft
Autor: 21. Februar 2017, 15:57
Hallo,

Person A ist vor einem Jahr in eine Wohngemeinschaft mit 4 Personen gezogen und hat dort 6 Monate gelebt, danach hat Person A sein Zimmer untervermietet ist aber dort noch mit Hauptwohnsitz gemeldet gewesen für weitere 6 Monate. Da Person A mit einer Person die Bafög bekommt, einem indischen Staatsbürger der nur hier studiert hat und einem rumänischen Staatsbürger, der auch nur zeitweise in der Wohnug gelebt hatte zusammen wohnte hatte keiner (außer Person A) ein Interesse daran GEZ zu bezahlen. Person A hat ständig (bis heute) Briefe von der GEZ in die Wohung wo Person A gemeldet ist erhalten. Die anderen Mitbewohner sind alle ausgeogen und die GEZ wird keine forderungen an sie erheben können, da der eine jetzt in Indien ist und der andere irgendwo im EU Ausland ist bleibt wohl alles an Person A hängen bereits damals sah Person A es nicht ein die GEZ für die anderen 3 Personen mit zu übernehmen und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.

Nun haben sich einige Fragen ergeben:

GEZ bezogen:
-Wenn Person A sich wieder bei seinen Eltern meldet (wo Person A nun wieder wohnt) was kommt dann auf Person A zu? Nachdem Person A nun bald 12 Monate keine Reaktion gezeigt hat?
-Person A hat kein Einkommen da Person A student ist, wird die GEZ dennoch größere Summen fordern?
-Hat Person A nun einen Schufaeintrag? Und wenn ja wird dieser wieder gelöscht wenn Person A die Forderungen der GEZ erfüllt?

Mehr oder weniger auf GEZ bezogen:
-Person A hat vergessen sich vor einem halben Jahr als Person A wieder zu seinen Eltern gezogen ist umzumelden und war nun 12 Monate in der Wohngemeinschaft gemeldet obwohl Person A dort nur 6 Monate wirklich gelebt hat, kann Person A das bei der GEZ geltend machen, dass Person A nach 6 Monaten untervermietet hat oder werden nun die 12 Monate auf Person A angerechnet und sein Untermieter hatte "glück"?
-Wird das Bürgerbüro forderungen an Person A stellen, da Person A sich ca 6 Monate "zu spät" ummeldet oder wäre es dann besser dort anzugeben das Person A wirklich so lange wie ihr Mietvertrag dauerte dort gelebt hat?

und insgesamt gefragt: Was ist die "beste" Vorgehensweise um möglichst wenig bezahlen zu müssen? Gibt es noch eine Möglichkeit für Person A die GEZ nicht zu bezahlen? Oder hat Person A seine Chance durch seine untätigkeit bereits vertan? Person A weiß es ist nicht die beste Ausganssituation aber evtl kann man ja noch Schadesbegrenzung betreiben?

Danke, MfG Insertname


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.456

Zitat
1) Wenn Person A sich wieder bei seinen Eltern meldet (wo Person A nun wieder wohnt) was kommt dann auf Person A zu? Nachdem Person A nun bald 12 Monate keine Reaktion gezeigt hat?
2) Person A hat kein Einkommen da Person A student ist, wird die GEZ dennoch größere Summen fordern?
3) Hat Person A nun einen Schufaeintrag? Und wenn ja wird dieser wieder gelöscht wenn Person A die Forderungen der GEZ erfüllt?
4) Person A hat vergessen sich vor einem halben Jahr als Person A wieder zu seinen Eltern gezogen ist umzumelden ....
Zu
1) Die Computer vergessen nichts
2) Theoretisch gibt es die Härtefallregelung. Praktisch sind auch schon Studenten mit Kredit verurteilt worden. Ist zwar glatter Rechtsbruch, aber die Gerichte machen das. Leider.
3) Das läuft so: Wenn der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft nicht bekommt gibt es einen Eintrag im Schuldenregister. Die Schufa scannt das Schuldenregister und überträgt das dann in ihr Register.
Die Frage ist also: gab es bei A die Vorladung zur Vermögensauskunft?
4) Hat A dafür Beweise? Vertrag von Untervermietung? Umzugskosten? Exmatrikulation?

die GEZ (und die Gerichte) kämpfen um jeden Cent, und glauben erstmal gar nichts.

Vorgehensweise:
Kämpfen auf Härtefallregelung, d.h. wenn ein Bescheid kommt widersprechen, eventuell auf den Widerspruchsbescheid Klagen. Bekommt A Prozesskostenhilfe?

Zu 1 noch was:
Person A kann beim Ummelden eine Weitergabesperre seiner Daten beantragen (nicht Auskunftssperre, die reicht nicht bei der GEZ)
Dann erfährt die GEZ nicht wo er wohnt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

v
  • Beiträge: 1.202
...
und insgesamt gefragt: Was ist die "beste" Vorgehensweise um möglichst wenig bezahlen zu müssen?
...

Die beste Vorgehensweise ist, einfach nicht zu zahlen...

Den Namen dieses Forums hast Du aber verstanden, oder?

Hier geht es nicht um "möglichst wenig bezahlen", sondern um die Verteidigung unserer Grundrechte!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
@volkuhl sei doch nicht so kurz erklärend, hilf doch mal den jungen Leuten ein wenig :laugh:
1. Nichtzahlen ist schon mal ein guter Hinweis.
2. Der Gefängnis-Rundfunk wird möglicherweise Person A früher oder später aufspüren, wenn sie sich wieder angemeldet hat.
3. Sollte sich der Gefängnis-Rundfunk bei Person A melden, kann sie mit diesem  eine Brieffreundschaft aufbauen und vorliegende Problematik beschreiben.
4. Sollte der Gefängnis-Rundfunk einen Festsetzungsbescheid senden, kann dieser mit einem kurz begründeten Widerspruch beantwortet werden (kein Hexenwerk).
5. Sendet der Gefängnis-Rundfunk eine Widerspruchsbescheid, sollte Person A auf diesen Bescheid eine Klage einreichen (kein Hexenwerk).
6. Die umfangreiche Klagebegründung  (kein Hexenwerk) kann die Richterin oder den Richter dabei unterstützen den Sachverhalt zu klären.
Bis dahin sind erstmal keine Zahlungen notwendig, es empfiehlt sich trotzdem einen gewissen Geldbetrag anzusparen.
Ein Besuch bei einem nahegelegenen Runden Tisch kann von Vorteil sein.
In diesem Sinne...die Zeit ist reif! 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

x
  • Beiträge: 2
...
und insgesamt gefragt: Was ist die "beste" Vorgehensweise um möglichst wenig bezahlen zu müssen?
...

Die beste Vorgehensweise ist, einfach nicht zu zahlen...

Den Namen dieses Forums hast Du aber verstanden, oder?

Hier geht es nicht um "möglichst wenig bezahlen", sondern um die Verteidigung unserer Grundrechte!

Hi,

ich misch mich hier mal ein. Das Problem ist das ja möglicherweise eine Zahlungspflicht herrscht. Demnach (ob rechtens oder unrechtens entscheiden letztendlich die Gerichte) Kontra geben in allen Ehren letztendlich gilt es doch dem (Unrechts-)System das Leben schwer zu machen ohne es zusätzlich zu finanzieren.

Hier schliess ich mal eine Frage an:

Wie sieht es aus wenn in einem fiktiven Fall der Festsetzungsbescheid eintrudelt  (inklusive Säumnisgebühren) und Widerspruch eingelegt wird lässt sich das Beitragskonto dennoch ausgleichen indem man den Festgesetzten Betrag (exclusive Säumnisgebühren) ausgleicht?

Letztendlich kann es doch nicht das Ziel sein das (Unrechts-)System durch Zusatzeinkünfte (Säumnisgebühren bzw. Mahngebüren) weiter zu füttern.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 873
Fiktiver Student könnte auch auf die Idee kommen, für die kommenden Semester (6 Monate +) im Ausland zu studieren und sich bei seinem Hauptwohnsitzort erst mal abmelden. Da er nicht mehr dort wohnt, würde er wohl bereits sichergestellt haben, dass sein Name nicht mehr an Klingelschild und Briefkasten vorhanden ist (so dass folgende Zuschriften nicht zugehen).

Wenn fiktiver Student nach geraumer Zeit wieder nach D zurückkehren sollte, würde er sich bei den Eltern (die ja hoffentlich ordnungsgemäß GEZ entrichten) wieder anmelden. Und für immer dort wohnen bleiben. Das liegt ohnehin im Trend.

Sollte es nach dieser Zeit zur Zustellung eines Festsetzungsbescheids kommen (auszuschließen ist das nicht), muss A überlegen, ob Nachmieter bzw. Bafög-Empfänger der WG als Zeugen aussagekräftig wären, den Zeitpunkt des Auszugs zu bestätigen. Denn die Einwohnermeldeamt-Meldung (die ja wohl aus Versehen falsch war) ist nur eine Vermutung für die Inhaberschaft der Wohnung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

v
  • Beiträge: 1.202
...
Das Problem ist das ja möglicherweise eine Zahlungspflicht herrscht.


...und DA gehen die Probleme schon los: WER in einer WG ist "möglicherweise Zahlungspflichtig"? Warum wird eine/r säumig, alle anderen aber nicht?

Demnach (ob rechtens oder unrechtens entscheiden letztendlich die Gerichte) Kontra geben in allen Ehren letztendlich gilt es doch dem (Unrechts-)System das Leben schwer zu machen ohne es zusätzlich zu finanzieren.

1. muss man es erstmal bis zum Gericht schaffen, 2. ist der "Säumniszuschlag" schon nicht rechtens und 3. gilt es dem Unrechtssystem die finanzielle Grundlage zu entziehen

Hier schliess ich mal eine Frage an:

Wie sieht es aus wenn in einem fiktiven Fall der Festsetzungsbescheid eintrudelt  (inklusive Säumnisgebühren) und Widerspruch eingelegt wird lässt sich das Beitragskonto dennoch ausgleichen indem man den Festgesetzten Betrag (exclusive Säumnisgebühren) ausgleicht?

Letztendlich kann es doch nicht das Ziel sein das (Unrechts-)System durch Zusatzeinkünfte (Säumnisgebühren bzw. Mahngebüren) weiter zu füttern.

Das klingt nach "Wasch mich, aber mach mich nicht nass". Die Antwort auf diese Frage hängt auch davon ab, wer denn dieses "Konto" eröffnet hat.
Letztlich kann es auch nicht das Ziel sein, das gefräßige Monster weiter zu füttern und darauf zu hoffen, dass es irgendwann an Alterschwäche stirbt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

I
  • Beiträge: 2

Zitat
1) Wenn Person A sich wieder bei seinen Eltern meldet (wo Person A nun wieder wohnt) was kommt dann auf Person A zu? Nachdem Person A nun bald 12 Monate keine Reaktion gezeigt hat?
2) Person A hat kein Einkommen da Person A student ist, wird die GEZ dennoch größere Summen fordern?
3) Hat Person A nun einen Schufaeintrag? Und wenn ja wird dieser wieder gelöscht wenn Person A die Forderungen der GEZ erfüllt?
4) Person A hat vergessen sich vor einem halben Jahr als Person A wieder zu seinen Eltern gezogen ist umzumelden ....
Zu
1) Die Computer vergessen nichts
2) Theoretisch gibt es die Härtefallregelung. Praktisch sind auch schon Studenten mit Kredit verurteilt worden. Ist zwar glatter Rechtsbruch, aber die Gerichte machen das. Leider.
3) Das läuft so: Wenn der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft nicht bekommt gibt es einen Eintrag im Schuldenregister. Die Schufa scannt das Schuldenregister und überträgt das dann in ihr Register.
Die Frage ist also: gab es bei A die Vorladung zur Vermögensauskunft?
4) Hat A dafür Beweise? Vertrag von Untervermietung? Umzugskosten? Exmatrikulation?

die GEZ (und die Gerichte) kämpfen um jeden Cent, und glauben erstmal gar nichts.

Vorgehensweise:
Kämpfen auf Härtefallregelung, d.h. wenn ein Bescheid kommt widersprechen, eventuell auf den Widerspruchsbescheid Klagen. Bekommt A Prozesskostenhilfe?

Zu 1 noch was:
Person A kann beim Ummelden eine Weitergabesperre seiner Daten beantragen (nicht Auskunftssperre, die reicht nicht bei der GEZ)
Dann erfährt die GEZ nicht wo er wohnt.

Hallo, bitte entschuldigt die späte Antwort die letzten Tage waren stressig.

Person A weiß schon worum es hier im Forum geht, aber hat leider nicht die Zeit, Energie und auch nicht die finanziellen Mittel um sich eine ewige Außeinandersetzung mit der GEZ zu leisten, grundsätzlich sieht Person A die Sache mit der GEZ nicht anderst wie andere User im Forum.

Zum Zitat:
1) Ja das ist Person A bewusst, die Frage bezog sich eher darauf wie es aussieht ob die GEZ dann nichtmehr lang fackelt und direkt den Festsetzungsbescheid sendet und danach den Gerichtsvollzieher oder erst noch die Möglichkeit besteht das ganze zu bezahlen und damit für Ruhe zu sorgen?
2) Wie sieht das mit der Härtefallregelung aus? Lohnt es sich für Person A diesen Weg anzustreben oder sind die Erfolgsaussichten da gering, zumal A 12 Monate keine Reaktion gezeigt hat (A's Eltern sind nicht gerade reich aber auch nicht arm also reich genug für die Gerichte um bei ihnen das Geld zu holen, machen die sowas)?
3) Person A weiß nicht was die GEZ alles geschrieben hat, da sie nach 6 Monaten aus der WG außgezogen ist ohne sich umzumelden geht die ganze Post immernoch dahin und Person A hat weder Zugang zur Wohnung noch wird die Post nachgesendet, sie wird einfach weggeworfen.
4) Natürlich ist ein Vertrag vorhanden, sonstige Bescheinigungen ebenso.

Würde sich durch die Weitergabesperre von Person A's Daten das ganze mit Gericht etc. vermeiden lassen oder nur hinauszögern? Bzw. was bedeutet beantragen? Kann A das nicht einfach veranlassen, also muss das erst genehmigt werden oder wie läuft das ab?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben