1) Wenn Person A sich wieder bei seinen Eltern meldet (wo Person A nun wieder wohnt) was kommt dann auf Person A zu? Nachdem Person A nun bald 12 Monate keine Reaktion gezeigt hat?
2) Person A hat kein Einkommen da Person A student ist, wird die GEZ dennoch größere Summen fordern?
3) Hat Person A nun einen Schufaeintrag? Und wenn ja wird dieser wieder gelöscht wenn Person A die Forderungen der GEZ erfüllt?
4) Person A hat vergessen sich vor einem halben Jahr als Person A wieder zu seinen Eltern gezogen ist umzumelden ....
Zu
1) Die Computer vergessen nichts
2) Theoretisch gibt es die Härtefallregelung. Praktisch sind auch schon Studenten mit Kredit verurteilt worden. Ist zwar glatter Rechtsbruch, aber die Gerichte machen das. Leider.
3) Das läuft so: Wenn der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft nicht bekommt gibt es einen Eintrag im Schuldenregister. Die Schufa scannt das Schuldenregister und überträgt das dann in ihr Register.
Die Frage ist also: gab es bei A die Vorladung zur Vermögensauskunft?
4) Hat A dafür Beweise? Vertrag von Untervermietung? Umzugskosten? Exmatrikulation?
die GEZ (und die Gerichte) kämpfen um jeden Cent, und glauben erstmal gar nichts.
Vorgehensweise:
Kämpfen auf Härtefallregelung, d.h. wenn ein Bescheid kommt widersprechen, eventuell auf den Widerspruchsbescheid Klagen. Bekommt A Prozesskostenhilfe?
Zu 1 noch was:
Person A kann beim Ummelden eine Weitergabesperre seiner Daten beantragen (nicht Auskunftssperre, die reicht nicht bei der GEZ)
Dann erfährt die GEZ nicht wo er wohnt.
Hallo, bitte entschuldigt die späte Antwort die letzten Tage waren stressig.
Person A weiß schon worum es hier im Forum geht, aber hat leider nicht die Zeit, Energie und auch nicht die finanziellen Mittel um sich eine ewige Außeinandersetzung mit der GEZ zu leisten, grundsätzlich sieht Person A die Sache mit der GEZ nicht anderst wie andere User im Forum.
Zum Zitat:
1) Ja das ist Person A bewusst, die Frage bezog sich eher darauf wie es aussieht ob die GEZ dann nichtmehr lang fackelt und direkt den Festsetzungsbescheid sendet und danach den Gerichtsvollzieher oder erst noch die Möglichkeit besteht das ganze zu bezahlen und damit für Ruhe zu sorgen?
2) Wie sieht das mit der Härtefallregelung aus? Lohnt es sich für Person A diesen Weg anzustreben oder sind die Erfolgsaussichten da gering, zumal A 12 Monate keine Reaktion gezeigt hat (A's Eltern sind nicht gerade reich aber auch nicht arm also reich genug für die Gerichte um bei ihnen das Geld zu holen, machen die sowas)?
3) Person A weiß nicht was die GEZ alles geschrieben hat, da sie nach 6 Monaten aus der WG außgezogen ist ohne sich umzumelden geht die ganze Post immernoch dahin und Person A hat weder Zugang zur Wohnung noch wird die Post nachgesendet, sie wird einfach weggeworfen.
4) Natürlich ist ein Vertrag vorhanden, sonstige Bescheinigungen ebenso.
Würde sich durch die Weitergabesperre von Person A's Daten das ganze mit Gericht etc. vermeiden lassen oder nur hinauszögern? Bzw. was bedeutet beantragen? Kann A das nicht einfach veranlassen, also muss das erst genehmigt werden oder wie läuft das ab?