Hier hat der Bürger also gewonnen, und dass sogar erst nach falscher Vollstreckungsanweisung.
Demnach sind einmal mehr die Merkblätter für Vollstreckungsstellen rechtswidrig,
wonach "alle Verfahren gewonnen wurden"
und die Vollstreckung "aus Gründen der Gleichbehandlung leider zwingend auszuführen ist",
nachdem "alle Einwendungen des Schuldners schon korrekt geprüft wurden.
Solche Erfolgs-Fälle werden hier gesammelt. Zweck: Beweis für den Vorsatz bei der Irreführung der Rechtsbehörden-Verantwortlichen bundesweit.
Ist es möglich, teils hier im Forum, und / oder über das Nachrichtensystem, mir die nötigen Informationen zu übermitteln, damit ich es in Verfahren gegen die Täuschungsversuche durch Merkblätter gerichtsintern, also nicht-öffentlich, belegen kann?
Gemeinde, Aktenzeichen, vielleicht die paar entscheidenden Textzeilen aus dem Rücknahmetext (und dessen Datum).
Was die Restkosten anbetrifft:
Das geht alternativ auch über Aufrechnung bei der Beitragszahlung. Es ist der ARD-Anstalt dann brieflich mitzuteilen.
Der hier Betroffene hat aber keine Zahlungspflicht mehr. Also kann er den Anspruch seinem Wohnungsnachbarn abtreten und der macht die Aufrechnung
Bleibt noch die Frage nach "Schmerzensgeld"
im Sinn von "billiger Entschädigung" der Menschenrechtkonvention. Diese Möglichkeit ist gewöhnlich gegeben, hängt aber von Fallumständen und der Person ab.
Wie "pinguin" im Forum so schön herausgearbeitet hat:
Die Menschenrechtskonvention kann auch als unmittelbar geltendes Recht berücksichtigt werden (über die Wirkungskette GG / EU-Recht / MRK),
Einfach mal 400 Euro gemäß Menschenrechtskonvention geltendmachen und die Antwort abwarten? Da müssen die Damen / Herren Justiziare einen neuen Bausteintext ersinnen, wieso sie das nicht zu zahlen haben.
Damit die wirklich antworten:
- Versand als Einschreiben mit Rückschein.
- Im Text Frist setzen für Entscheid, beispielsweise 1 Monat,
- und bitten, dass im Fall der Ablehnung eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen sei.
Wenn der Antrag gestellt wird, dann bitte den Ablehnungstext in dies Forumthema einfügen,
damit ich mit der Nase darauf gestoßen werde und damit sodann gleich die nächste Stufe der juristischen Argumentation entwickelt werden kann.
Auch Schmerzensgeld könnte man über Aufrechnung einfach einbehalten.
Das ist aber nicht jedermanns Sache, weil mit ein paar Haken und Ösen verbunden. Nur empfohlen für sehr routinierte Streiter - der Durchschnittsbürger kann nicht, was dann im Anschluss zu tun ist.
Motto: "Nur eine tote Rundfunkabgabe ist eine gute Rundfunkabgabe."