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Autor Thema: Gerichtsvollzieherkosten nach rückwirkender Befreiung  (Gelesen 4336 mal)

L
  • Beiträge: 2
Guten Tag Person L ist neu hier und hätte mal eine Frage

Anfang des Jahres hat Person L eine rückwirkende Befreiung beantragt, nach dem der Gerichtsvollzieher schon eingeschaltet war. Die Forderung bei der GEZ waren ca. 800 Euro. Also nie bezahlt oder gemeldet. Habe die Chance mal genutzt und wurde rückwirkend komplett befreit. Gott sei Dank seine Nerven waren am Ende.
 
Nun möchte der Gerichtsvollzieher die Kosten für zur Abgabe der Vermögensauskunft haben. Sind zwar nur 33,25 Euro aber da wäre seine Frage ließe sich das auch vermeiden bzw. die Kosten dem jenigen der den Gerichtsvollzieher beauftragt hat zur last zu legen?

Person L bedankt sich erst mal, die sufu hat Person L natürlich benutzt auch Google sagt L nicht das was L lesen möchte.

Mfg und vielen Dank


Edit Uwe:
 Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 14:32 von DumbTV«

n
  • Beiträge: 1.456
Was heisst, der Gerichtsvollzieher will Geld haben? Von Person L?
Der wird von der Rundfunkanstalt bezahlt, und die holt sich das von dem Schuldner (Aufschlag auf die Forderung).
Meiner Meinung nach muss da nichts bezahlt werden von L.
Weitere Meinungen dazu?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 14:33 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

L
  • Beiträge: 2
In dem Schreiben der Stadt steht folgendes

Zitat
Sehr geehrte Person L
In dem nachfolgend näher bezeichneten Vollstreckungsverfahren ist uns ein Kostenbeitrag in Rechnung gestellt worden, der von Ihnen nach

§20 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land NRW in Verbindung mit §20 Abs. 2 Ziff.6 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zu tragen und zu erstatten ist .

Verfahren ; zur Abgabe der vermögensauskunft. Forderungsart:auslagen des Gerichtsvollziehers

Mfg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 14:34 von DumbTV«

b
  • Beiträge: 776
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW
Zitat
§ 20 Kosten
(1) Die Kosten der Mahnung und der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner zur Last; sie sind mit dem Anspruch beizutreiben.

(2) Wird die Vollstreckungsbehörde für einen Gläubiger tätig, der selbst keine Vollstreckungen durchführt, so hat dieser der Vollstreckungsbehörde Ersatz der Kosten zu leisten, die beim Schuldner nicht beigetrieben werden können.

Zitat
§ 4 Vollstreckungsschuldner
(1) Als Vollstreckungsschuldner kann in Anspruch genommen werden,

a) wer eine Leistung als Selbstschuldner schuldet,
b) wer für die Leistung, die ein anderer schuldet, kraft Gesetzes persönlich haftet.

Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW
Zitat
§ 20 Auslagen der Vollstreckungs- und Vollzugsbehörden

(2) Die übrigen Auslagen sind der Vollstreckungsbehörde vom Vollstreckungsschuldner, der Vollzugsbehörde vom Pflichtigen zu erstatten. Zu den Auslagen gehören insbesondere:
[...]
6. Gerichtskosten, insbesondere soweit sie bei der Abnahme der Vermögensauskunft oder bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen entstehen, und in den Fällen des § 39 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW etwaige Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers,
[...]


1. man ist kein Schuldner, da keine Schulden existieren. Man ist befreit. Somit greift § 20 (1) VwVG NRW gar nicht.
2. Nach § 20 (2) VwVG NRW trägt alle Kosten der Gläubiger, für den die Vollstreckungsbehörde tätig wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 14:26 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Hier hat der Bürger also gewonnen, und dass sogar erst nach falscher Vollstreckungsanweisung.

Demnach sind einmal mehr die Merkblätter für Vollstreckungsstellen rechtswidrig,

wonach "alle Verfahren gewonnen wurden"
und die Vollstreckung "aus Gründen der Gleichbehandlung leider zwingend auszuführen ist",
nachdem "alle Einwendungen des Schuldners schon korrekt geprüft wurden.
Solche Erfolgs-Fälle werden hier gesammelt. Zweck: Beweis für den Vorsatz bei der Irreführung der Rechtsbehörden-Verantwortlichen bundesweit.

Ist es möglich, teils hier im Forum, und / oder über das Nachrichtensystem, mir die nötigen Informationen zu übermitteln, damit ich es in Verfahren gegen die Täuschungsversuche durch Merkblätter gerichtsintern, also nicht-öffentlich, belegen kann?
Gemeinde, Aktenzeichen, vielleicht die paar entscheidenden Textzeilen aus dem Rücknahmetext (und dessen Datum).

Was die Restkosten anbetrifft:
Das geht alternativ auch über Aufrechnung bei der Beitragszahlung. Es ist der ARD-Anstalt dann brieflich mitzuteilen.
Der hier Betroffene hat aber keine Zahlungspflicht mehr. Also kann er den Anspruch seinem Wohnungsnachbarn abtreten und der macht die Aufrechnung

Bleibt noch die Frage nach "Schmerzensgeld"
im Sinn von "billiger Entschädigung" der Menschenrechtkonvention. Diese Möglichkeit ist gewöhnlich gegeben, hängt aber von Fallumständen und der Person ab.

Wie "pinguin" im Forum so schön herausgearbeitet hat:
Die Menschenrechtskonvention kann auch als unmittelbar geltendes Recht berücksichtigt werden (über die Wirkungskette GG / EU-Recht / MRK),
Einfach mal 400 Euro gemäß Menschenrechtskonvention geltendmachen und die Antwort abwarten? Da müssen die Damen / Herren Justiziare einen neuen Bausteintext ersinnen, wieso sie das nicht zu zahlen haben.
Damit die wirklich antworten:
- Versand als Einschreiben mit Rückschein.
- Im Text Frist setzen für Entscheid, beispielsweise 1 Monat,
- und bitten, dass im Fall der Ablehnung eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen sei.

Wenn der Antrag gestellt wird, dann bitte den Ablehnungstext in dies Forumthema einfügen,
damit ich mit der Nase darauf gestoßen werde und damit sodann gleich die nächste Stufe der juristischen Argumentation entwickelt werden kann.

Auch Schmerzensgeld könnte man über Aufrechnung einfach einbehalten.
Das ist aber nicht jedermanns Sache, weil mit ein paar Haken und Ösen verbunden. Nur empfohlen für sehr routinierte Streiter - der Durchschnittsbürger kann nicht, was dann im Anschluss zu tun ist.

Motto: "Nur eine tote Rundfunkabgabe ist eine gute Rundfunkabgabe."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 20:03 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

w
  • Beiträge: 13
Zitat
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Hallo, darf ich fragen, wie die rückwirkende Befreiung geklappt hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 20:21 von Uwe«

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


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