Das nennt man dann wohl "Vollzugsdefizit"...
Das Außmaß dessen dürfte noch weitaus größer sein: es gibt tatsächlich Firmen, die bis heute (2017!) noch nie vom BS belästigt wurden! (hängt verm. damit zusammen, dass diese nicht vom Meldedatenabgleich erfasst werden)
Zu den Firmen sollte man bedenken, werden die von den IHK's dort registierten Firmen übermittelt? Ob das Zeitnah wie beim Meldeamt bei einer Neuanmeldung bei der IHK gleich durchgeführt wird? Ich denke eher nicht, sondern dass die IHK-Daten vielleicht/womöglich zum Stichtag übermittelt. Diesbezüglich steht leider nichts im RBStV.. Der RBStV bietet ja die Möglichkeit auf externe (Adress/Firmen) Datenbanken zurück zu greifen. Andere Möglichkeit für eine Firma wäre, dass man mit der Firmierung und Tätigkeit nicht als IHK-Mitglied geführt wird. Da ist bestimmt noch eine Lücke. gleiches könnte bei den Fraktionen passieren, wenn zwischenzeitlich Landtagswahlen stattfinden und die Zusammensetzung der Fraktionen ändert sich.