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Autor Thema: GEZ: Auch Kreistagsfraktionen im Visier von Gebühren-Eintreibern  (Gelesen 2710 mal)

Uwe

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GEZ: Auch Kreistagsfraktionen im Visier von Gebühren-Eintreibern

Quelle: Freie Presse 20.02.2017 Von Andreas Luksch


Zitat
Obwohl Volksvertreter ehrenamtlich fürs Allgemein- wohl tätig sind, werden sie für Rundfunk zur Kasse gebeten. Nicht der einzige Irrsinn. Denn letztlich zahlt die Zeche doch wieder der Steuerzahler.

Aue/Schwarzenberg. Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, darf als Otto-Normalverbraucher nicht auf Nachsicht der Gebühreneintreiber hoffen. Auch die Volksvertreter sind nicht vor staatlichem Zugriff gefeit. So versandte jüngst die Kreistagsverwaltung einen Warnruf an die Fraktionen und Gruppen.

weiterlesen auf:
http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/AUE/GEZ-Auch-Kreistagsfraktionen-im-Visier-von-Gebuehren-Eintreibern-artikel9839703.php


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v
  • Beiträge: 1.203
Das nennt man dann wohl "Vollzugsdefizit"...  :police:

Das Außmaß dessen dürfte noch weitaus größer sein: es gibt tatsächlich Firmen, die bis heute (2017!) noch nie vom BS belästigt wurden! (hängt verm. damit zusammen, dass diese nicht vom Meldedatenabgleich erfasst werden)



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Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

K
  • Beiträge: 2.246
Zitat
Falls eine Fraktion noch nie Rundfunkbeitrag bezahlt hat, kommen zwar keine Unsummen auf die Säumigen zu.
Laut Elke Rosenkranz* greife die Nachzahlungspflicht lediglich bis Januar 2013.

*(Beitrags-)Servicemitarbeiterin Elke Rosenkranz

wie war das doch gleich mit Verjährungsfristen:
2013
2014
2015
2016
2017

???

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
  • Beiträge: 436
Das nennt man dann wohl "Vollzugsdefizit"...  :police:

Das Außmaß dessen dürfte noch weitaus größer sein: es gibt tatsächlich Firmen, die bis heute (2017!) noch nie vom BS belästigt wurden! (hängt verm. damit zusammen, dass diese nicht vom Meldedatenabgleich erfasst werden)

Zu den Firmen sollte man bedenken, werden die von den IHK's dort registierten Firmen übermittelt? Ob das Zeitnah wie beim Meldeamt bei einer Neuanmeldung bei der IHK gleich durchgeführt wird? Ich denke eher nicht, sondern dass die IHK-Daten vielleicht/womöglich zum Stichtag übermittelt. Diesbezüglich steht leider nichts im RBStV.. Der RBStV bietet ja die Möglichkeit auf externe (Adress/Firmen) Datenbanken zurück zu greifen. Andere Möglichkeit für eine Firma wäre, dass man mit der Firmierung und Tätigkeit nicht als IHK-Mitglied geführt wird. Da ist bestimmt noch eine Lücke. gleiches könnte bei den Fraktionen passieren, wenn zwischenzeitlich Landtagswahlen stattfinden und die Zusammensetzung der Fraktionen ändert sich.



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