Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Datenschutz, Seilschaften - oder: ein Freund, ein guter Freund *träller*  (Gelesen 2291 mal)

K
  • Beiträge: 2.244
Ein Freund, ein guter Freund, das ist das Beste, was es gibt auf der Welt.
Ein Freund bleibt immer Freund, auch wenn auch die ganze Welt zusammen fällt.

YouTube-Video: https://www.youtube.com/watch?v=a3ZVpGxp5jg


Zitat
Die Organisation der GEZ

Die GEZ ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Gebühreneinzugs.

Die Geschäftsführung

Gemäß § 3 (2) der "Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale" hat die Geschäftsführung die Aufgabe, für den gemeinsamen Gebühreneinzug die Geschäfte nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung und der Beschlüsse des Verwaltungsrats zu führen.

Geschäftsführer:
Dr. Stefan Wolf

Die Mitarbeiter

Die GEZ beschäftigt derzeit über 1.100 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren Einsatz und Kompetenz den Erfolg der GEZ ausmachen. Durch gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden die Mitarbeiter bei der Entwicklung ihrer beruflichen und persönlichen Stärken gefördert.

Die Aufsichtsgremien

Verwaltungsrat

Bei der Leitung und Überwachung der Aufgabenerfüllung durch die GEZ arbeiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß § 2 der "Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale" in einem Verwaltungsrat zusammen. Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehens:

Vorsitzender:
Hans W. Färber, Verwaltungsdirektor (WDR)

Stellvertretende Vorsitzende:
Hans Joachim Suchan, Verwaltungsdirektor (ZDF)
Jürgen Betz, Justiziar (HR)
Karin Brieden, Verwaltungs-und Betriebsdirektorin (DRadio)

Mitglieder:
Petra Birkenbeil, Hauptabteilungsleiterin Finanzen (ZDF)
Hagen Brandstäter, Verwaltungsdirektor (RBB)
Dr. Hermann Eicher, Justiziar (SWR)
Dr. Albrecht Frenzel, Verwaltungsdirektor (NDR)
Astrid Göbel, Verwaltungsdirektorin (MDR)
Martin Karren, Verwaltungs- und  Betriebsdirektor (SR)
Jan Schrader, Abteilungsleiter Finanzen (RB)
Peter Weber, Justiziar (ZDF)
Lorenz Zehetbauer, Verwaltungsdirektor (BR)

Fachbeirat

Der Verwaltungsrat hat gemäß § 2 (7) der "Verwaltungsvereinbarung Gebühreneinzugszentrale" einen Fachbeirat bestellt, der den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in Fachfragen berät:

Vorsitzender:
Dr. Albrecht Frenzel, Verwaltungsdirektor (NDR)

Mitglieder:
Prof. Dr. Thomas Becker, Leiter IT-Strategie (ZDF)
Wolfgang Hecker, Abteilungsleiter Rundfunkgebühren (NDR)
Prof. Dr. Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für Datenschutz (SWR)
Dr. Markus Holzporz, Verwaltungs- und Betriebsdirektion (DRadio)
Rainer Kampmann, Hauptabteilungsleiter Finanzen (WDR)
Dr. Thomas Schmieden, Hauptabteilungsleiter IKS (SWR)

Dazu als Fachberater:
für Haushalts- und Finanzfragen:
 Thomas Bücker, Abteilungsleiter Haushalt (ZDF)
 Patrick Stiller, Leiter Zentrales Controlling (HR)

für das Cash-Marketing:
 Thomas Grimm, Hauptabteilung Kommunikation (ZDF)
 Dietmar Pretzsch, Abteilung Marketing (DFS)
Quelle: https://web.archive.org/web/20121101122047/http://www.gez.de/die_gez/organisation/index_ger.html


Nun wird so langsam klar warum sich "der gute" ***Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz*** wie ein Aal windet: https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/  >:D

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
  • Beiträge: 436
@ Kurt

ich hab mich klar zum Datenschutz geäußert und ich liege damit nicht daneben. In dieser Form wie der Datenschutz organisiert ist und zwar,
oben bei der EU angefangen bis zum kleinsten Betrieb ist das alles nur eine gesetzliche Bestimmung die immer mit einer zum Unternehmen gehörenden Person besetzt ist. Wo bleibt die Kontrolle, wo bleibt die Aufsicht, ganz einfach im Betrieb in der Verwaltung selbst.

Solange diese Personen nicht ausgestattet sind, gesetzliche Verletzungen und Verstöße vor Gericht abgeurteilt werden können, was nütz dann hier ein Bussgeld von max. 130.000 Euro. Das ist doch eine Verhandlungsbasis. Wie am Stammtisch ich hab ne Wette verloren.

Bin 25 Jahren in D im Support unterwegs gewesen und jeden Tag mit Daten in Betrieben und Verwaltungen gearbeitet. Wenn ich meine Arbeit nicht machen kann, weil man die EDV-technisch blockiert, dann zahlt der Kunde die Zeit oder er sorgt dafür dass ich arbeiten kann so wie es notwendig ist. Das wurde dem Kunde vorher immer klar gesagt und bei Antritt mit einem Blatt Papier, wer ist Ansprechpartner usw. abgesegnet.

Aus meinen Schulungen als das erste Datenschutzgesetz 1993 vorlag, wurde gepredigt jetzt endlich ist die Sache geregelt. Ja genau das ging nicht lange, dann merkte insbesonders die Werbebranche und Verwaltung, so nicht und die Verbände gingen Massiv zu Werke, so geht das nicht. Also wurde es schnellstens abgeändert und geöffnet.

Dass die Meldedatenübertragung ein Verstoß gegen das BDSG und die EU-Richtline darstellt, ist denke ich unzweifelsfrei festzustellen. So geht das nicht in dem Zusammenhang. Aber die Bürger ertragen es was die Politik ihnen einbrockt in der Mehrheit und die LRA's machen es. Jetzt hinterher zu laufen und das ganze aufzutröseln bzw. genau zu hinterfragen, ob und wo der gesetzliche Verstoß liegt, hätte man den Gerichten aufzeigen müssen und können. Doch die Gerichte sagen Sie hätten über den RB zu entscheiden und nicht über den Datenschutz da diese die Aufgabe der DS-Beauftragten wäre.

Und ich denke hier zum Datenschutz war das Verfahren von Geuer beim Bayr. Verwaltungsgerichtshof schlecht vorbereitet und wurde glatt abgebügelt. Aber nun ist es so und nun sollte man eigenlich massiv gegen die erst kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Umsetzung der europäischen Datenschutzvorschriften einer Korrektur einwirken. Die Datenabfrage zu einem Beitragskonto ist doch nicht mehr relevat, außer für jeden Einzelnen persönlich ja. Dass ich die Auskunft in der notwendigen Form bekomme und das machen die in der Regel anstandslos.

Mich würde nur Interessieren woher Du deine Liste, die codierte EDV-Liste mit allen Einträgen, die sowohl von Automatischen Systemen als auch von Personen des BS in Köln vorgenommen wurden hast. Weil das wäre nähmlich bei einer Auskunft beim BS in Köln, das was dem Beitragszahler ausgehändigt werden müsste. Ich hab da seit 2008 nichts mehr angefordert.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben