Autor: 11. Februar 2017, 21:49
Bildquelle: http://up.picr.de/27539942jp.pngFrankfurter Rundschau, 03.10.2016
Überversorgter Rundfunk hat ausgedientVon Christian Bommarius
Eine Fusion von ARD und ZDF könnte deren Programm verbessern. Weniger Werbung, Sport und Unterhaltung, dafür mehr innovative Medienprojekte und keine Zwangsabgaben. Der Leitartikel.
Warum in Deutschland der öffentlich-rechtliche Rundfunk besteht und auch bestehen muss, hat das Bundesverfassungsgericht vor 55 Jahren folgendermaßen begründet: Der Rundfunk ist mehr als nur „Medium“ der öffentlichen Meinungsbildung; er ist ein eminenter „Faktor“ der öffentlichen Meinungsbildung. Diese Mitwirkung an der öffentlichen Meinungsbildung beschränke sich keineswegs auf die Nachrichtensendungen, politischen Kommentare, Sendereihen über politische Probleme der Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft; Meinung werde ebenso gebildet in Hörspielen, musikalischen Darbietungen, Übertragungen kabarettistischer Programme bis hinein in die szenische Gestaltung einer Darbietung.
Der im 1. Rundfunkurteil noch sehr übersichtliche „eminente „Faktor“ öffentlicher Meinungsbildung ist seitdem von Jahr zu Jahr eminenter geworden – heute haben sich rund um ARD und ZDF 23 aus Zwangsbeiträgen in Höhe von rund acht Milliarden Euro finanzierte öffentlich-rechtliche Fernsehsender etabliert. Weltweit ist kein öffentlich rechtlicher Rundfunk größer, weltweit ist keiner teurer. [..]
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