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Autor Thema: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht  (Gelesen 4933 mal)

O
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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#15: 17. Februar 2017, 14:26
Es ist doch völlig irrelevant wielange die Rechtsschutzversicherung besteht, wenn sie zumindest mehr als 3 Monate besteht. Die Wartezeit von 3 Monaten betrifft nur Miet- und Arbeitsrecht. A hat extra einen Tarif mit freier Anwaltswahl gewählt und kennt einen Rechtsanwalt, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist (der Name ist auch häufig in Foren wie diesem zu lesen). Der Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid wurde der Landesrundfunkanstalt und dem Beitragsservice am 27.12.16 zugestellt.


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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#16: 17. Februar 2017, 14:33
Zitat
Es ist doch völlig irrelevant wielange die Rechtsschutzversicherung besteht, wenn sie zumindest mehr als 3 Monate besteht.
PersonX würde wohl kaum dazu etwas schreiben, wenn nicht aus der persönlichen Erfahrung dazu diese Erkenntnis kommt. ;-)


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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#17: 17. Februar 2017, 14:42
Und Person A ist in der Lage seinen Versicherungsvertrag zu lesen und zu verstehen.


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UPDATE: IDEAL Rechtsschutzversicherung hat Deckungszusage für den Fall A für die 1.Instanz erteilt.

Edit "ChrisLPZ":
Bei Antworten innerhalb eines Threads die Betreff-Zeile bitte nicht ändern.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2017, 12:57 von ChrisLPZ«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
RS hat zugesagt? Angesichts dessen, dass RS-Versicherungen aller Erfahrung nach bei Prozessfinanzierungen doch eher knauserig sind und überdies die Zahl der Fälle bislang noch nicht übermäßig hoch (und damit deutlich steigerungsfähig) ist, wo der sogenannte Beitragsservice oder die Anstalten 'nen Marsch geblasen bekommen hätten, ist das doch wirklich was  :).


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

v
  • Beiträge: 1.194
RS hat zugesagt?
...

Glückwunsch zum Teilerfolg!

Nun gilt es nur noch, einen Anwalt zu finden, der für das lt. Gebührenordnung fällige Hornorar seinen Bleistift spitzt...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

d
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Hallo Mitstreiter,
ich habe ebenfalls eine RS-Versicherung und hatte bisher keine Probleme damit. In meinem Leistungsumfang ist festgelegt, dass die RS im Bereich Verwaltungsrecht ab dem Klageverfahren in der 1. Instanz die Kosten trägt. Dies hat sie auch bisher gemacht.

Selbst als die 1. Instanz durch war und ich in Berufung gegangenen bin, habe ich ebenfalls die Zusage für die 2. Instanz erhalten (nach entsprechender Anfrage).

Schwieriger ist es meistens, einen entsprechenden Anwalt in der Umgebung zu finden, der einen in dieser Thematik vertritt. Denn man darf nicht vergessen, dass die meisten Versicherungen nicht für die Wegekosten und ggf. Übernachtungskosten für den Anwalt zwischen Wohnort und Gerichtsort aufkommen, wenn es dann zur Verhandlung kommt.

Das sollte man bei der Anwaltssuche auf dem "Schirm" haben.


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