Hier nun ein Scan der Ablehnung der IDEAL Versicherung.
Die IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für die anwaltliche Beratung zum Rundfunkbeitrag, mit der Begründung es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Da es sich somit um Steuerrecht handele, könnte eine Deckungszusage erst erfolgen, nach dem man einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten hat, gegen den man laut Rechtsbehelfsbelehrung klagen kann. Also erst vor Gericht bestehe Rechtsschutz. Schon seltsam, denn es wird ja immer behauptet der Rundfunkbeitrag sei eben KEINE Steuer.
"Die IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für die anwaltliche Beratung zum Rundfunkbeitrag, mit der Begründung es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine
Steuer."
Diese Aussage ist falsch und lässt sich aus dem Scan auch nicht ableiten.
In dem Schreiben wird nicht erklärt, das der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sondern es wird ausgeführt, dass der Rechtsschutz laut den Bedingungen der "Steuer-Rechtsschutz" die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten umfasst.
Die Frage ist also mit welcher
Erklärung Rechtsschutz beantragt wurde?
Die weitere Frage ist also, in welchem Stadium sich eine Person A gerade befindet.
Die Aussage der IDEAL Versicherung wird so verstanden, dass Person A für die Einreichung der Klage sehr wohl eine Deckungszusage bekommen kann.
Person A könnte mit diesem Schreiben und einem Anwalt Informationen zur Einholung der Deckungszusage und auch der Höhe der Deckung in Erfahrung bringen. -> Also die Schritte zur Deckungszusage prüfen lassen.
Das Erstgespräch wird der Anwalt dabei wohl auch noch ohne Deckungszusage machen.
Person A müsste prüfen ob die Deckungszusage auch
Honorar über dem gesetzlichem Satz erlaubt.
(Denn sonst wird kein Anwalt tätig werden (Streitwert zu gering), oder aber die Kosten, welche über den gedecken Satz hinausgehen würde Person A voll selber tragen.) Das sollte beachtet werden.
Hinweis:
Wichtig zu prüfen ist noch der Zeitpunkt der Versicherungsleistung (meist der Vertragsabschluss Abschluss + ca. 3 Monate) vor dem Ereignis, also dem Zeitraum des Bescheids, liegt und damit auch durch die Versicherung abgedeckt ist, oder es dafür keinen Ausschluss gibt.
Beim Verwaltungsrecht und einigen Versichrungen ist nicht maßgeblich wann der Bescheid zugegangen ist, sondern welchen Zeitraum dieser umfast.
Beispiel: Abschluss Versicherung 01.04.2013 -> Bescheid Bekanntgabe 03.2014 --> würde ja 3 Monate nach Abschluss liegen, aber Bescheidzeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2013 --> dieser Zeitraum beginnt vor Abschluss der Versicherung --> damit nicht versichert.