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Autor Thema: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht  (Gelesen 4988 mal)

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IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Autor: 11. Februar 2017, 19:57
Die IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für die anwaltliche Beratung zum Rundfunkbeitrag, mit der Begründung es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Da es sich somit um Steuerrecht handele, könnte eine Deckungszusage erst erfolgen, nach dem man einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten hat, gegen den man laut Rechtsbehelfsbelehrung klagen kann. Also erst vor Gericht bestehe Rechtsschutz. Schon seltsam, denn es wird ja immer behauptet der Rundfunkbeitrag sei eben KEINE Steuer.  ::)


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Bitte nach Möglichkeit diese Information mit einem Nachweis belegen. Den Nachweis dabei in "A"-Form bringen/ anonymisieren, also Stellen, welche eine Identifizierung zulassen, entfernen.
Sollte die Aussage nicht in Schriftform vorliegen, dann anfordern.


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Bisher gab es nur eine telefonische Ablehnung.
Person A wird eine schriftliche Ablehnung anfordern und diese dann (anonymisiert) hochladen.


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Das gleiche wurde einer Person B von ihrer Versicherung auch mitgeteilt. Person B hat es zweimal schriftlich bekommen dass es sich um Steuern handele.
Werde nächste Woche die Schreiben von Person B online stellen, da ich übers Wochenende nicht dazu komme.


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faust

... die Welt des Rechts ist voller Überraschungen und Wunder, keine Sorge!

Es wurde berichtet, die ARAG lehnt ab mit der Begründung, der Rundfunkbeitrag wäre MIETRECHT (also KEIN Verwaltungsrecht) !

____
Edit "ChrisLPZ":
Link zum entsprechenden Posting hinzugefügt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2017, 20:47 von ChrisLPZ«

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Meine Person musste die Allianz auch erst darauf hinweisen, dass es sich um Verwaltungsrecht handelt. Sie hatte den Rundfunkbeitrag auch fälschlicherweise dem Mietrecht zugeordnet.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Person B hat ihrer auch gesagt: ist Verwaltungsrecht - hat die aber nicht interessiert. Sogar schreiben vom Anwalt mit dabei zum Thema. Dann kam als Antwort wieder: ist Steuer.


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faust

... so viele kluge   8) Juristen können doch nicht irren  >:D ?

Am Ende haben die Recht, und die Verfasser der Festsetzungsbescheide etc. machen seit Jahren wissentlich falsche Angaben?
Hat schon mal jemand versucht, die Argumente der Versicherer in einer Klage zu verwerten ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2017, 22:31 von faust«

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Gute Idee ! Das werde ich dann in meiner Klage tun.


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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@ Outbreak

Du schreibst im Eigengsposting bzgl. der Versicherung: :
Zitat
Da es sich somit um Steuerrecht handele, könnte eine Deckungszusage erst erfolgen, nach dem man einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten hat, gegen den man laut Rechtsbehelfsbelehrung klagen kann.

Hat Deine Person A denn (unabhängig von der Frage Steuer oder Beitrag) überhaupt einen Widerspruchsbescheid erhalten oder nur einen Beitragsbescheid und Mahnungen ?


Edit "Bürger" @alle:
Es mussten mehrere Beiträge angepasst werden.
Bitte bei der fiktiven Form "Person A" etc. bleiben, da Rechts-Fragen/-Antworten in "ich"-/ "Du"-Form im Forum aus rechtlichen Gründen nicht vorgesehen sind.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#10: 14. Februar 2017, 09:47
So wie versprochen, hier mal das Schreiben der Versicherung von Person A.

Das Schreiben ähnlichen Inhaltes hatte Person A vorher schon erhalten und sich dann mit entsprechendem Schriftsatz noch einmal dagegen erwehrt mit dem Verweis darauf, dass es sich um Verwaltungsrecht handelt und nicht um Steuerrecht. Und dass es ja auch gar nicht im derzeitigen Verfahren um den BS oder LRA mit Bescheiden geht sondern um die Pfändungsankündigung/verfügung die illegal durch die Stadtkasse durchgeführt wird.

____
Edit "ChrisLPZ":
Dokument musste erneut anonymisiert werden.
Bei der Anonymisierung von pdf-Dateien bitte keine Zeichenelemente zur Überlagerung der Daten verwenden, da diese im Nachhinein wieder entfernt werden können.
Aus diesem Grund immer die Anonymisierungs- bzw. Zensurfunktion des pdf-Programms verwenden, insofern vorhanden.
Die sicherste Methode der Anonymisierung ist eine Bilddatei (z.B. jpg,gif...) mit Überlagerung der sensiblen Daten durch Zeichenelemente. Bei Bilddateien können diese nicht einfach wieder entfernt werden.




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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#11: 17. Februar 2017, 13:15
Hier nun ein Scan der Ablehnung der IDEAL Versicherung.


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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#12: 17. Februar 2017, 13:41
Hier nun ein Scan der Ablehnung der IDEAL Versicherung.

Zitat
Die IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für die anwaltliche Beratung zum Rundfunkbeitrag, mit der Begründung es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Da es sich somit um Steuerrecht handele, könnte eine Deckungszusage erst erfolgen, nach dem man einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten hat, gegen den man laut Rechtsbehelfsbelehrung klagen kann. Also erst vor Gericht bestehe Rechtsschutz. Schon seltsam, denn es wird ja immer behauptet der Rundfunkbeitrag sei eben KEINE Steuer.

"Die IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für die anwaltliche Beratung zum Rundfunkbeitrag, mit der Begründung es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer."

Diese Aussage ist falsch und lässt sich aus dem Scan auch nicht ableiten.

In dem Schreiben wird nicht erklärt, das der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Sondern es wird ausgeführt, dass der Rechtsschutz laut den Bedingungen der "Steuer-Rechtsschutz" die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten umfasst.

Die Frage ist also mit welcher Erklärung Rechtsschutz beantragt wurde?
Die weitere Frage ist also, in welchem Stadium sich eine Person A gerade befindet.

Die Aussage der IDEAL Versicherung wird so verstanden, dass Person A für die Einreichung der Klage sehr wohl eine Deckungszusage bekommen kann.
Person A könnte mit diesem Schreiben und einem Anwalt Informationen zur Einholung der Deckungszusage und auch der Höhe der Deckung in Erfahrung bringen. -> Also die Schritte zur Deckungszusage prüfen lassen.

Das Erstgespräch wird der Anwalt dabei wohl auch noch ohne Deckungszusage machen.

Person A müsste prüfen ob die Deckungszusage auch Honorar über dem gesetzlichem Satz erlaubt.
(Denn sonst wird kein Anwalt tätig werden (Streitwert zu gering), oder aber die Kosten, welche über den gedecken Satz hinausgehen würde Person A voll selber tragen.) Das sollte beachtet werden.


Hinweis:

Wichtig zu prüfen ist noch der Zeitpunkt der Versicherungsleistung (meist der Vertragsabschluss Abschluss + ca. 3 Monate) vor dem Ereignis, also dem Zeitraum des Bescheids, liegt und damit auch durch die Versicherung abgedeckt ist, oder es dafür keinen Ausschluss gibt.

Beim Verwaltungsrecht und einigen Versichrungen ist nicht maßgeblich wann der Bescheid zugegangen ist, sondern welchen Zeitraum dieser umfast.
Beispiel: Abschluss Versicherung 01.04.2013 -> Bescheid Bekanntgabe 03.2014 --> würde ja 3 Monate nach Abschluss liegen, aber Bescheidzeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2013 --> dieser Zeitraum beginnt vor Abschluss der Versicherung --> damit nicht versichert.


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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#13: 17. Februar 2017, 13:58
Die Rechtsschutzversicherung besteht seit 3 Jahren. Die Aussage es handele sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer, erfolgte telefonisch. Person A hatte gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt und wartet auf einen Widerspruchsbescheid. Außerdem hatte A einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall gestellt. Hierzu erwartet A ebenfalls einen abschließenden Bescheid.
Mit genau diesen Details beantragte A Deckungszusage für eine anwaltliche Erstberatung, welche mit o.g. Begründung abgelehnt wurde. Eine Erstberatung ist beim Rechtsanwalt nicht kostenfrei. Also kann sich A diese nicht leisten.


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Re: IDEAL Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
#14: 17. Februar 2017, 14:18
PersonX meint:
"seit 3 Jahren" --> genaues Datum prüfen   (Also wahrscheinlich erst nach 01.01.2013 abgeschlossen, dann genauer prüfen.)

"gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch eingelegt"   -> Zeitraum des Bescheids prüfen
"und wartet auf einen Widerspruchsbescheid" --> Wie lange wartet Person A bereits? --> Es besteht die Möglichkeit einer Klage nach 3 Monaten ohne Widerspruchsbescheid bzw. in Bundesländern ohne verpflichtendes Widerspruchsverfahren sollte sofort Klage erhoben werden, bzw. innerhalb der Frist der ersten Rechtsbelehrung, fehlt diese oder ist diese falsch beträgt die Frist ein Jahr (z.B. in Bayern)

Die Versicherungsbedingungen auf Zeitraum der Leistung prüfen und das mit dem Datum und Zeitraum des Bescheids vergleichen, dann "Klage" vorbereiten und Deckungszuage für diese Klage gegebenfalls mit Anwalt erfragen.

Person A könnte auch die Versicherung beauftragen Ihr einen Anwalt zu suchen/stellen um die Klage entsprechend vorzubereiten.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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