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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Neue Regelung für Betriebe  (Gelesen 4954 mal)

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Rundfunkbeitrag: Neue Regelung für Betriebe
Autor: 09. Februar 2017, 19:46
handwerk.com, 09.02.2017

Rundfunkbeitrag:
Neue Regelung für Betriebe

Anna-Maja Leupold

Zitat
Seit Jahresanfang können Unternehmen angestellte Teilzeitkräfte beim Rundfunkbeitrag anteilig melden – nach der neuen Zählweise B. Dabei werden Teilzeitkräfte wie folgt berechnet:

-    Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden gilt für Beschäftigte der Faktor 0,5.
-    Teilzeitkräfte, die nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, werden mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt.
-    Und Beschäftigte mit einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden pro Woche werden mit dem Faktor 1 berechnet – also genauso wie Vollzeitbeschäftigte.

Für die Berechnung des Rundfunkbeitrags müssen Betriebe alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten angeben. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.handwerk.com/rundfunkbeitrag-neue-regelung-fuer-betriebe

Anmerkung:
Mit welchen Informationen wird die Datenbank des Beitragsservice in Zukunft noch gefüttert werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2017, 20:20 von ChrisLPZ«
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Der Rundfunk hat den Auftrag den Menschenhandel in den Betrieben zu kontrollieren. Ja toll jetzt haben wir es geschafft.


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Ja und dem nächst werden die Schädel der Leiharbeiter noch vermessen!

Bitte, wer stoppt diesen Schwachsinn?


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Mir erschließt sich bis heute nicht, warum Betriebe zur Zahlung des Rundfunkbeitrages herangezogen werden.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Teilzeitkräfte genau dieser Personenkreis der mit 65 Jahren sicher mit 3.000,- Euro netto in die Rente geht.

Zuerst kassiert die Zeitarbeitmaffia mit dem Mindeststundenlohn von 8,84 Euro ab, indem Sie eine Erfolgsprämie von 1 Euro versprechen und im Lohn abziehen.

Am Ende des Jahres ist der Erfolg für den TA leider ausgeblieben, kontrollieren kann das ja eh niemand, somit muss der Teilzeitjobber mit 7,84 Euro sich zufrieden geben. Und weil der TA so schlecht war, gibt es kein Weihnachtsgeld.

Dann kommt am Ende des Jahres noch der Zwangsverein öffentliche Rundfunk und will 212 Euro netto, damit der Intendant seinen Gehalt von 280 000,- Euro bekommt und beim Finanzamt mit einen ganzen Stapel Belege weiter abschreiben kann, damit seine Rente sich anteilig erhöht. Eine Behörde bescheißt sich selbst und das ganz legitim. Als Belohnung bekommt der TA dann am Samstag abend Florian Silbereisen, immer mit den gleichen Lallvögeln, denn das Geld muss ja in der Familie und im Hotel in Aspach bleiben. Das ist doch eine heile Welt.

Dieser Boden und die Methoden sind bei unserem Finanzministers gewachsen, der am Ende des Jahren über die Nachrichten des öffentlichen Rundfunkes mindestens 1 Woche lang, sowie in den Talkshows seinen Staatshaushalt mit einen Haushaltsüberschuss verkündet und feiern lässt.

Das er diesen Überschuss von dem Teilzeitarbeiter, sowohl beim Gehalt, wie bei einer späteren Rente geklaut hat, geht dem nicht in sein Hirn rein.

Und der Intendant und seine getreuen Bananen stehen bei Gericht vor dem Richter und verkündigen, steht alles im Gesetz dem RBStV. Wir haben es kontrollliert und anteilig berechnet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2017, 18:28 von Bürger«

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Mir erschließt sich bis heute nicht, warum Betriebe zur Zahlung des Rundfunkbeitrages herangezogen werden.

Das kann ich Dir genau sagen. Der öffentliche Rundfunk hat alle Adressen und alle Personendaten von den Meldebehörden übertragen bekommen.
Jetzt kann man die Beschäftigungszahlen aus den Betrieben gegenrechnen. Wer arbeitet voll, wer Teilzeit, wer gar nicht und wer ist beim Sozialamt und den Jobcentern befreit.

Es geht um die lückenlose Kontrolle. Und so wird das auch den Abgeordneten in den Landtagen und überall verkauft und die sagen natürlich: ja wir wollen keine Betrüger.

Dass dabei der zahlende Wohnungsinhaber mit einer Vollzeitbeschäftigung doppelt abkassiert wird, erfolgt über den Trick, dass der Wohnungsinhaber als Beschäftigter geführt wird und die Abrechnung über den Unternehmer erfolgt, weil er den Wohnungsinhaber in seinen Betrieb eingestellt hat.

Und das ist ein weiterer Grund, weshalb gegen den Datenschutz in eklatanter Weise verstoßen wird. Es steht zwar im RBStV drin, dass Adressen, die doppelt von einer Wohnung vorliegen, nach 3 Jahren gelöscht werden. Aber wenn ich die Daten habe, dann nutze ich diese auch in diesen 3 Jahren - nur das ist das Ziel und dann gehen diese Daten vor dem Löschen auf den Spiegelserver und die Sicherung und werden dann ab 01.01.2018 weiter erneut Übertragen und dagegen gerechnet. EDV macht das möglich. Kein Datenschutzbeauftragter wird es kontrollieren, ob und wie Daten per Abfrage berechnet werden. Schon gar nicht, ob hier und welche gelöscht worden sind.

Siehe dazu die Argumente der LRA-Beschäftigten vor dem Gericht: "Wir hätten nicht gedacht, dass es soviele Schwarzseher gibt." Das überzeugt doch einen Richter, der Gerechtigkeit sprechen will. Dass dabei das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Vollstreckungsgesetz nicht angewendet wurde, ist doch verständlich. Es geht darum, Betrüger zu entlarven und da macht das VG eben mit. Dass bei einem zwangsangemeldeten Bürger nicht das SEK kommt und die Wohnungstür einrammt fehlt noch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2017, 18:32 von Bürger«

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Zitat
handwerk.com, 09.02.2017

Rundfunkbeitrag:
Neue Regelung für Betriebe
Anna-Maja Leupold


Diese Änderung besagt doch schon das Eingeständnis des öffentlichen Rundfunkes, dass der Beitrag in den letzten 3 Jahren seit 2013 in den Betrieben nicht gerecht berechnet wurde und somit bei den Betrieben 3 Jahre ungerecht abkassiert wurde. Eigentlich müssten Unternehmer jetzt die Ungerechtigkeit für Ihren Betrieb bei Gericht einklagen. Aber das wird nicht kommen, denn selbst die Firmen welche gegen RB geklagt haben ist zweifelhaft, ob diese die Argumente der Teilzeitbeschäftigen und die Berechnung den Gerichten vorgetragen haben.

Sie haben vielleicht vor dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit das darzulegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2017, 22:18 von Uwe«

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Im Grunde wirken die Zwangsabgaben für Unternehmen wie andere Lohnnebenkosten. Irgendwo muss das Geld ja herkommen.
Folgende Möglichkeiten:

- Geschäftsführung/Vorstand bekommt weniger: nie im Leben!
- Aktionäre erhalten eine geringere Dividende: die würden uns was husten!
- Es wird auf die Preise aufgeschlagen: möglich, aber der Wettbewerb lässt das nicht zu...
- Die Löhne werden nicht erhöht: so kann's klappen.

Der volkswirtschaftliche Effekt des Rundfunkbeitrags ist eine Verstärkung der Arm-Reiche-Schere und geht zulasten der arbeitetenden Bevölkerung (vor allem außerhalb des Staatsdienstes).

Deswegen hat ja kaum einer ein Problem damit in Deutschland. Es ist halt wie es immer ist.


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Mir erschließt sich bis heute nicht, warum Wohnungen zur Zahlung des Rundfunkbeitrages herangezogen werden.


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Mir erschließt sich bis heute nicht, warum Betriebe zur Zahlung des Rundfunkbeitrages herangezogen werden.
Mir erschließt sich bis heute nicht, warum Wohnungen zur Zahlung des Rundfunkbeitrages herangezogen werden.

Das ganze Konstrukt RBStV beruht insgesamt in vielfacher Weise auf Möglichkeiten des undemokratischen Verhaltens einer angeblichen Behörde.
Wie gewählte Abgeordnete und Politiker es zulassen können, so einem Konstrukt von Typisierung, Statisiken, persönlicher Eingriffe auf die Menschen und deren Würde der Selbstentscheidung (Daten-Wohnungen-Konto-Arbeitsstelle-Beugehaft) zustimmen und die Handlungen in Hände außerhalb des staatlichen Handelns geben können, ist und bleibt mir ein Rätsel.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Wie gewählte Abgeordnete und Politiker Schauspieler es zulassen können, so einem Konstrukt von Typisierung, Statisiken, persönlicher Eingriffe auf die Menschen und deren Würde der Selbstentscheidung (Daten-Wohnungen-Konto-Arbeitsstelle-Beugehaft) zustimmen und die Handlungen in Hände außerhalb des staatlichen Handelns geben können ist und bleibt mir ein Rätsel.

Des Rätsels Lösung ist:

Die Intendanten verdienen mehr Geld als die Politiker, deshalb haben sie mehr zu sagen und mehr Macht!

Tjah? So is dad verteilt, ne?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2017, 19:15 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Wie gewählte Abgeordnete und Politiker es zulassen können, so einem Konstrukt von Typisierung, Statisiken, persönlicher Eingriffe auf die Menschen und deren Würde der Selbstentscheidung (Daten-Wohnungen-Konto-Arbeitsstelle-Beugehaft) zustimmen und die Handlungen in Hände außerhalb des staatlichen Handelns geben können ist und bleibt mir ein Rätsel.

Für mich ist da gar  nichts rätselhaft, die profitieren doch davon, getreu nach dem Motto:
Eine Hand wäscht die Andere!


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Man muss anmerken, dass es die Betriebe oder (Werbe)Unternehmen sind, die angeblich die Kosten dieses RBStV anstandslos wegstecken. Gut ein paar Firmen die es überproportional trifft, ohne dass Sie es mit Werbung ausgleichen können, versuchen es auf dem Klageweg vor Gericht.

Aber man muss doch den tatsächlichen Hintergrund und die Arbeitsweise des angeblichen neutralen unabhängigen Rundfunk sehen. Am Wochenende auf einem öffentlich rechtlichen Kanal von ARD und ZDF immer Sport. Besonders Wintersport in allen Disziplinen schein hier prädestiniert zu sein. Eine Meisterschaft jagd die nächste, diese Woche Winterberg und Calgary, dann der Welt-Cup und weiß-Gott-schlag-micht-tot.

Es geht um Werbung der Unternehmen. Nichts als Werbung für eine breite Masse. Da wird im Audi Starthäuschen gestartet und durch den Audi Zieltunnel abgewunken. Auf einmal ist Skeleton-Sport interessant. Was bitte ist Skeleton? Ja klar wenn die Rodler und die Bobfahrer Ihre Werbung an der Strecke präsentieren, warum nicht nochmal so ein Rutschschlitten, nur dass die Personen mit dem Kopf voraus sich den Kanal runter stürzen. Sendezeit für Werbung ist das Ziel am Beitragszahler.

Das haben wir als Kinder schon gelernt, wenn ich auf den Schlitten in der Position Füße voraus den Berg runter rase habe ich noch eine Knautschzone. Wenn ich mich auf den Schlitten lege Kopf voraus, kann eben sein ich hau mir bei einem Sturz die Birne ein. Und so ein Sturz auf der Streif in Kitzbühl ist doch für die Rettungsstaffel und den Helicopter ein Grund zu zeigen, dass wir sie brauchen. Egal welches Eereignis: Die Feuerwehr ist immer da, ja die hat ja die Aufgabe Leben zu retten. Eine Hand wäscht die andere. Je höher die Einschaltzeit je höher und besser die Werbepräsentationen (Formel 1).

Dasselbe mit dem Fußball. Das Spiel dauert 90 min. und da wird immer wieder die Werbung gezeigt. Nach dem Ende gibt es natürlich Analysen vor der Werbewand, die sofort nach Spielende auf Feld geschleppt wird. Ob dafür öffentlich Zwangsgelder erpresst wurden, interessiert jetzt niemanden. Auf der Gegenseite des Spielfeldes, die nicht von der Kamera erfasst wird, stehen keine Rollbanden. Eine deutsche Meisterschaft im Leichtatletik, wo 8 Personen in Ihrer Bahn um den Kreis herum rennen und vielleicht einen oder zwei Werbezeichen von Firmen auf ihren Leibchen präsentieren dürfen, sind doch niemals so interessant für die Werbeindustrie und die Unternehmen. Und so lebt das ganze System und so muss der Konsument eben diese Werbung mit ertragen und dazu noch zahlen, weil das angeblich Aufgabe des öffentlich rechtlichen Rundfunkes ist, so Sport zu vermitteln. Deshalb ist es verständlich, dass die Betriebe, Firmen, Unternehmen immer ein Interesse am öffentlich rechtlichen Rundfunk haben und nicht Ihre Möglichkeiten nutzen und diesen Schwachsinn von Berechnung und Kontrolle sich entgegen zu stellen.

Auf lokaler Ebene ist dasselbe sichtbar: Wenn die Elchpartie des SWR auf dem Stadtfest stattfindet, rennen die Leute hin und feiern und saufen sich die Hucke voll. Und hier darf der örtliche Unternehmer dann seine Werbung präsentieren und der örtliche Metzger sein Würstchen und die Brauerei Ihr Bier. Kommen der örtliche Musikverein und spielt seine Lieder, dann sitzt die GEMA da und will die Musiktitelliste für Ihren Klingenbeutel. Ach ja jetzt habe ich vergessen Sonntag morgens in die Kirche zu gehen, denn da erwartet der Pfarrer auch, dass ich in den Klingenbeutel möglichst viel einwerfe. Unterschied: Bei der Kirche habe ich die Möglichkeit auszutreten und nicht mehr zu zahlen, bei der Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag leider nicht.


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Eine Hand wäscht die Andere!


Und beide das Gesicht!/ Gericht


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Dass dies ein rundum perfides System, einschließlich einer missbräuchlich und gesetzlich über den Rundfunkstaatsvertrag richterlich legitimierten Datenkrake ist, wissen wir aber doch schon alle. Die Meldung bestätigt nur, wie es angewandt wird und welche (alb)-traumhaften Möglichkeiten der Vernetzung gegen den Bürger sich noch ergeben. Und es wird immer neuen Redestoff geben. Wer dies aber nicht will, sollte sich wirksam dagegen zu Wehr setzen. Wenn die Gerichte nicht wollen, dann geht dies nur über eine Landtags- bzw. Bundestagswahl. Wenn jemand noch eine andere, wirksame Möglichkeit sieht, bitte bitte vortragen. Bisher habe ich aber nichts davon gehört.

LG Peli 



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