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Facebook-Umfrage Erzwingungshaft

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VGkoblenz:
Schaltet doch mal eine Facebook-Umfrage zu dem Thema Erzwingungshaft. Wie viele Menschen würden dem Beispiel der vier Frauen folgen?

http://www.communicateandsell.de/social-media/wie-sie-facebook-umfragen-erstellen-koennen/

Markus KA:
Ist auch von der finanziellen Situation der Person abhängig. Besteht die Möglichkeit der Kontopfändung erübrigen sich Haftbefehl und Beugehaft.

VGkoblenz:
Das habe ich bisher nie verstanden.

In welchen Fällen wird denn eine Pfändung durchgeführt obwohl man die Vermögensauskunft verweigert?

GEiZ ist geil:
Die Vermögensauskunft dient dazu, herauszufinden welches Vermögen man pfänden kann. Kennt der Gerichtsvollzieher das Konto, braucht er keine Vermögensauskunft und kann sofort pfänden, sofern der Gläubiger das beauftragt hat.

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