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Autor Thema: Klagefolgen und ruhende Verfahren?  (Gelesen 5432 mal)

Z
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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#15: 30. Januar 2017, 19:58
Durch ständiges Nachreichen von Argumenten, Wiederholen und Zusammenfassen der eigenen Position, insbesondere wenn man Tatsachen behauptet, die nicht von der LRA in der Klageerwiederung bestritten werden (Der Bescheid wurde nicht von der LRA erstellt, die Bevollmächtigung fehlte, der Mitarbeiter, der den Bescheid erlassen hat möge benannt werden, um ihn als Zeugen zu laden oder seine Bevollmächtigung überprüfen zu können etc.pp) kann ebenso Zeit gewonnen werden.
Firma F klagt schon seit 11-2014 ohne Termin zur Verhandlung, inzwischen hat die LRA mal das Ruhen des Verfahrens abgelehnt, wollte gleichzeitig dreist vollstrecken, obwohl im Verfahren die Nichtvollstreckung zugesagt wurde (der Schuß ging also nach hinten los, weil Firma F gut mit dem FA kann); Person Z führt zwei parallele Verfahren seit 6-2016 auf Befreiung und gegen konkrete Bescheide, liefert gelegentlich mal was neues zur Sache (es gibt ja ständig neue Ideen im Forum und Fachartikel in Zeitschriften die sich mit Rundfunkbeitrag beschäftigen).
Und selbst wenn die Klage in der ersten Instanz verloren ginge, der nächste Widerspruchsbescheid wird halt wieder beklagt, die Kosten sind schließlich überschaubar.
Außerdem hat Z schon wieder neue Ideen, wie er einen Antrag auf Befreiung stellen könnte, Klagen wegen Befreiung scheinen auch die Finanzämter zu beeindrucken, weil das bedeutet, daß über die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung noch gar nicht entschieden ist.

Was sind schon wenige hundert Euro gegen die Tausende, die noch zu leisten wären, wenn das System nicht kippt?

Und die Wahlen sind ja auch noch vor uns, ich denke, daß nicht nur zukünftige Abgeordnete von rechtsaußen unsere Argumente nachvollziehen können, es geht auch darum, ihnen die Sinne zu schärfen, damit sie nicht alles abnicken, was der Ausschuß empfiehlt.


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#16: 30. Januar 2017, 21:03
Und selbst wenn die Klage in der ersten Instanz verloren ginge, der nächste Widerspruchsbescheid wird halt wieder beklagt, die Kosten sind schließlich überschaubar. Außerdem hat Z schon wieder neue Ideen, wie er einen Antrag auf Befreiung stellen könnte, Klagen wegen Befreiung scheinen auch die Finanzämter zu beeindrucken, weil das bedeutet, daß über die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung noch gar nicht entschieden ist.
Dem kann ich nur zustimmen und die Klage wegen Befreiung ist eine sehr interessante Option, die Person M rein fiktiv in Betracht ziehen sollte... 8)


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#17: 31. Januar 2017, 12:22
Hallo Zeitungsbezahler,

scheinst in einem anderen Bundesland Beitragsschuldner  :P zu sein, bei Person A interessiert das FA sich nicht für sowas, sondern direkt die OGVin vom Amtsgericht.
Aber dennoch:
Zitat
Außerdem hat Z schon wieder neue Ideen, wie er einen Antrag auf Befreiung stellen könnte, Klagen wegen Befreiung scheinen auch die Finanzämter zu beeindrucken, weil das bedeutet, daß über die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung noch gar nicht entschieden ist.
Vielleicht mag Person Z ihre Ideen teilen? (natürlich in einem Extra-Faden)


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Re: Klagefolgen und ruhende Verfahren?
#18: 01. Februar 2017, 17:17
@apfelroeschen, Person A war auch in der ähnlichen Gemütslage, als sich die Ablauffrist zum fristwahrenden Einreichen der Klage näherte. Letztendlich wurde Klage eingereicht, im vollen Bewusstsein, dass man diese höchstwahrscheinlich verlieren wird. Person A ist der Meinung, dass es sich dennoch lohnt, auch wenn man mit einem finanziellen Verlust aus der Sache raus geht. Das Sand im Getriebe Argument und die Tatsache, als überzeugter Nichtnutzer die Sache nicht nicht einfach widerstandslos hinnehmen zu wollen, hat Person A letztendlich dazu bewegt, die Klage einzureichen. Person A hielt es für das kleinere Übel, mit fliegenden Fahnen zu untergehen, als zähneknirschend nach den Drohungen und Erniedrigungen durch eine drohende Zwangsvollstreckung zu zahlen. Die Entscheidungsfindung bleibt jedoch natürlich jedem selbst überlassen.

Wie schon Lt. Spock zu sagen pflegte: "The needs of many outweigh the needs of the few". :)


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