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Autor Thema: Aufsichtsbehörde ZAK widerspricht DKB: Handball-WM war Rundfunk  (Gelesen 2260 mal)

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Tagesspiegel, 01.02.2017

Aufsichtsbehörde ZAK widerspricht DKB
Handball-WM war Rundfunk

von Joachim Huber

Zitat
[..]
Die ZAK widerspricht laut Mitteilung vom Dienstag der DKB-Auffassung, die die Handball-WM in Frankreich als anmelde- und -zulassungsfreies Telemedium dargestellt habe. Die ZAK argumentiert, die Übertragung sei durch den Einsatz von Kommentatoren journalistisch-redaktionell gestaltet worden; ein wesentliches Kriterium, warum die Handball-Übertragung ein Fernsehprogramm gewesen sei. Zudem sei das Programm den Nutzern zu einem durch Sendeplan vorgegebenen Zeitpunkt zum zeitgleichen Empfang angeboten worden. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/aufsichtsbehoerde-zak-widerspricht-dkb-handball-wm-war-rundfunk/19329118.html


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Die Handball-WM selber ist als Veranstaltung ganz sicher kein Rundfunk; inwieweit die Aufnahme und Verbreitung mittels Medium als Rundfunk gelten kann, wird von den europäischen Bestimmungen und deren Umsetzung durch den Bund abhängen. Kraft Grundgesetz ist Telekommunikation alleiniges Bundesrecht. Und unter "Kommunikation" kann man sich ja nun eine ganze Menge mehr vorstellen, als nur bspw. Diskussionen der Leute miteinander.


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Zitat
Die Liveübertragung der Handball-WM durch die Deutsche Kreditbank (DKB) hätte einer rundfunkrechtlichen Zulassung bedurft. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat die Übertragung auf der Internetplattform und auf dem YouTube-Kanal der DKB deswegen beanstandet.  [...]

Die ZAK widerspricht laut Mitteilung vom Dienstag der DKB-Auffassung, die die Handball-WM in Frankreich als anmelde- und -zulassungsfreies Telemedium dargestellt habe. Die ZAK argumentiert, die Übertragung sei durch den Einsatz von Kommentatoren journalistisch-redaktionell gestaltet worden; ein wesentliches Kriterium, warum die Handball-Übertragung ein Fernsehprogramm gewesen sei. Zudem sei das Programm den Nutzern zu einem durch Sendeplan vorgegebenen Zeitpunkt zum zeitgleichen Empfang angeboten worden.

So genannte Liveübertragung bei YouTube:

es gibt Menschen, die
- bei Youtube spielen
- Videos "liveübertragen", d.h. Termin setzen (wir starten am Sonntag um 18:00)
- andere Spieler zum Kommentar einsetzen (der einer spielt, der andere kommentiert)

So genannte Liveübertragung bei Youtube ist in Wirklichkeit Live + in Aufnahme.
Beispiel: "Liveübertragung" startet um 18:00. Die, die um 18:00 die Seite anklicken, sehen live. Die, die später kommen, z.B. um 18:30 können in Live die aktuelle Situation ansehen oder in Aufnahme zum Start um 18:00 / 18:10 oder andere Zeit "vorspulen" und Anfang sehen.

Somit hat man die Situation: der einer sieht aktuelles Bild von 18:30, der andere das Bild von 18:00, der dritte das Bild von 18:15, usw. Alles passiert zur gleichen Zeit. Und das ist eben kein Fernsehen.


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Das ist wohl die Rache der "Öffentlich-rechtlichen" (über Bande gespielt).

Die Grenzen zwischen Rundfunk, Presse und Telemedien verschwimmen immer mehr. Keiner will von den unsinnigen, vollkommen überholten und nicht mehr lebbaren Regelungen abgehen, weil damit Pöstchen für Parteifreunde wegfallen würden.

Immerhin bestätigt die ZAK, dass Rundfunk durch einen Sendeplan und zeitgleichen Empfang definiert ist. Damit wird deutlich, dass die Internet-Auftritte der ÖRR (insb. "Funk") kein Rundfunk und damit rechtswidrig sind (verfassungsmäßiger Auftrag ist ausschließlich Rundfunk). Der Rundfunkbeitrag darf für solche Dienste nicht verwendet werden.


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Zitat
Die Liveübertragung der Handball-WM durch die Deutsche Kreditbank (DKB) hätte einer rundfunkrechtlichen Zulassung bedurft. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat die Übertragung auf der Internetplattform und auf dem YouTube-Kanal der DKB deswegen beanstandet.  [...]

Die ZAK widerspricht laut Mitteilung vom Dienstag der DKB-Auffassung, die die Handball-WM in Frankreich als anmelde- und -zulassungsfreies Telemedium dargestellt habe. Die ZAK argumentiert, die Übertragung sei durch den Einsatz von Kommentatoren journalistisch-redaktionell gestaltet worden; ein wesentliches Kriterium, warum die Handball-Übertragung ein Fernsehprogramm gewesen sei. Zudem sei das Programm den Nutzern zu einem durch Sendeplan vorgegebenen Zeitpunkt zum zeitgleichen Empfang angeboten worden.

Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass die "ZAK" nur aus ahnungslosen Technik-Muggeln besteht... Muss man das also als ersten zaghaften Versuch werten, den Begriff "Rundfunk" so umzudeuten, dass die öffrech ihre Legitimation demnächst auch im Internet rechtfertigen können?

Rein technisch kann Internet niemals Rundfunk sein. Beim Rundfunk wird gesendet, egal ob jemand empfängt oder nicht.
Im Internet kann ich max. "zur Verfügung stellen". Die Gegenseite muss aktiv "abrufen".

Wenn Internet-Streams der "rundfunkrechtlichen Zulassung" bedürfen, weil sie "journalistisch-redaktionell gestaltet wurden", - gute Nacht Deutschland...
Da hat die ZAK aber mächtig viel zu genehmigen!

Dann brauchen ja nur noch die nicht-genehmigten Inhalte gesperrt werden...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Dann ist die DKB privater Rundfunkveranstalter und vom Schutzgeld(Rundfunkbeitrag) befreit nach §5 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.


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