Man sieht ja "selten" Haftbefehle gegen GEZ-Ungläubige. Da kann man mal ganz explizit sehen, welche Behörde einen Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt hat.
Jetzt die Frage: Wie ist die öffentlich-rechtliche Forderung von Rundfunkbeiträgen (hier:) an die Stadt Köln "abgetreten" worden? Von wem? Da muss rückwärts gesucht werden. Welches ist der Gateway, von der öffentlich-rechtlichen Anstalt WDR in das Behördensystem? Warum z.B. ist nicht der WDR selbst der Gläubiger, was in einem vernünftigen Verwaltungssystem, welches auf nachvollziehbare Weise Rundfunkbeiträge einziehen will, zu erwarten wäre?
Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Rundfunkbeiträge überhaupt verwaltungsrechtlich korrekt eingetrieben werden können, selbst wenn sie den LRA grundsätzlich zustehen würden und sogar selbst wenn die Typisierung nach Wohnungen zulässig wäre. Kurz: Die LRA könnten Rundfunkbeiträge bekommen, aber diese Gelder können in der Logik des Verwaltungsrechts nicht korrekt eingetrieben werden.
An irgendeiner Stelle wird konkret gemauschelt,und sei es, dass die Stadt Köln oder das Finanzamt Berlin allen Ernstes glaubt, die jeweilige LRA sei eine Behörde, der Amtshilfe zu leisten sei.