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Autor Thema: Beitragsverweigerinnen werden vom BS namentlich an den Internet-Pranger gestellt  (Gelesen 7529 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Hier gerade die frische Antwort darauf: Direkt vom Ressort Beitragskommunikation per Email erhalten:

Zitat
Sehr geehrter Herr ...,

gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage nach dem Einfluss der Rundfunkanstalten auf Vollstreckungsmaßnahmen, die sich für Sie beim Lesen unseres Artikels „Haftbefehl? Was ist denn da los?“ ergeben hat. Die Zuständigkeit gestaltet sich folgendermaßen:

In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.

In den anderen Bundesländern liegt die Zuständigkeit für die Vollstreckung hingegen bei den Finanzämtern oder kommunalen Vollstreckungsbehörden. Diese entscheiden selbstständig, wann sie welche Maßnahme einleiten. Sie handeln dabei nach den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen zu können.

Freundliche Grüße

Vorname Name
Beitragskommunikation
ARD, ZDF, Deutschlandradio

www.rundfunkbeitrag.de


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 171
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.

Tja und im Falle der Mutti mit zwei Kinder war es der MDR, der angeblich nichts davon wusste?!?  ::)
Dabei wird hier doch genau das bestätigt, was schon die ganze Zeit vermutet wird.


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  • Beiträge: 16
Sprich müsste, dürfte, sollte etc. z.B.  in Bayern nur auf Antrag des SWR, BR und MDR der Haftbefehl ergehen und die anderen sind in den Allerwertesten getreten...?!

Soviel also mal zum Gleichheitsprinzip...  >:D

Jetzt bleibt also nur noch die Form der Zustellung offen, wird diese rechtsverbindlich gewahrt wenn diese "als A4 Wisch" an den GV/OGV etc. zugestellt wird?,
welche Möglichkeiten hat Frau / Mann in diesem Falle sich zu verteidigen?!

p.s. Danke für eure Antworten ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 11:14 von MaHe«
Text aus dem Avatar:
Sometimes Goverments Forget Their Place In The World.

We`re Just Trying To Remind Them.
------------
http://www.geznoch.de/default.php

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=calendar

K
  • Beiträge: 215
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben die Landesrundfunkanstalten mehr Einfluss. Denn: SWR, BR und MDR sind in diesen Bundesländern nach dem Landesrecht selbst für die Vollstreckung zuständig und beauftragen die Gerichtsvollzieher direkt. Die Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen in diesen drei Bundesländern deshalb ausschließlich auf Antrag von SWR, BR bzw. MDR.
Zitat
§ 4 SächsVwVG – Vollstreckungsbehörden, Vollstreckungshilfe

(1) Vollstreckungsbehörden sind:

    1. die Finanzämter für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Zahlung verpflichten (Leistungsbescheide), soweit diese von einer Behörde des Freistaates Sachsen erlassen worden sind,
    2. für Leistungsbescheide der übrigen Behörden diese selbst,
    3. für sonstige Verwaltungsakte die Behörden, die die Verwaltungsakte erlassen haben,
    4. die Behörden, die von anderen Behörden erlassene Verwaltungsakte im Wege der Vollstreckungshilfe vollstrecken.
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=148603025443772147&sessionID=1992150372677107625&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=148368,6

unbedingt seine LRA anfragen ob sie eine Behörde ist !! Wenn nicht ist im Einzelfall dem Wortlaut des Gesetzes folgend die Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben oder die Kompetenz gar nicht vorhanden eine solche beim AG zu beantragen ! ( Beispiel hier: Sachsen )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 19:08 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

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  • Beiträge: 148
Ich kann die Argumentation mit dem Knast nicht nachvollziehen. Wenn sie den Haftbefehl hinterher zurücknehmen können bzw dies beauftragen, dann können sie das auch vorher tun, wenn sie die Vollstreckung beauftragen.
Bzw. erst gar keine gesetzwidrigen Zwangsmaßnahmen beauftragen.
Bzw. die Ämter die illegale Amtshilfe ablehnen.
Bzw. die FA die Ersuchen wegen erheblicher offenkundiger Zweifel an der rechtmäßigkeit zurückweisen
Bzw. die FA wegen nicht Zuständigkeit, die sich aus ihrer Abgabenordnung ergibt, die Ersuchen ablehnt
Bzw. die Meldeämter wegen fehlender Kompetenz der Länder zur Regelung zu Meldeangelegenheit, keine Daten weiter gäben
usw.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 23:48 von Bürger«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

 
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