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Autor Thema: Beitragsservice...der erste Kontakt  (Gelesen 7930 mal)

t
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#15: 13. Februar 2017, 13:09
wie kann ohne dauerhaften Meldedatenabgleich eigentlich festgestellt worden sein, dass Person A jetzt alleine wohnt?


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K
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#16: 13. Februar 2017, 20:39
siehe 1. Beitrag:
Zitat
Am 1.1.17 Umzug in erste eigene Wohnung

Suche nach Meldedatenübermittlungsverordnung erklärt wie dies ratzfatz festgestellt wird...!?
>>> https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=meldedaten+%C3%BCbermittlung+verordnung+rundfunk

Das Kind hat keinen einheitlichen Namen; so heisst es z. B.
in Rheinland-Pfalz: Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO);
in Bayern: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten  (Meldedatenverordnung - MeldDV);
in Nordrhein-Westfalen: Meldedatenübermittlungsverordnung NRW - (MeldDÜV)...usw.

Gruß
Kurt



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

F
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#17: 16. Februar 2017, 12:04

 Schwachstelle war dismal anscheinend ein EMA aus dem Zweitwohnort vor 15 Jahren. Dort wurde Person A nämlich immer noch mit Zweitwohnsitz geführt. Nachdem dann allerdings die Info kam, dass dort eine Zweitwohnungssteuer eingeführt wird, wurde Person A am aktuellen Wohnort angeschrieben und um Auskuft gebeten. Die dortige Abmeldung muss damit etwas zu tun haben, da 2 Wochen danach der Brief kam.

Aber tja.... Person A wohnt halt leider nicht hier bzw. nimmt diese Post nicht mehr an und lässt sie zurückgehen.

Grüße

Person B hat genau das gleiche Problem. Nach Abmeldung an der Zweitwohnung kam der Bescheid an der schon länger bestehenden Hauptwohnung, an der der letzte Bescheid 2012 (!) kam. Person B hat den Brief allerdings geöffnet und festgestellt, dass es sich lediglich um den Antwortbogen handelt.
Sollte Person B gar nicht reagieren oder, in der Hoffnung, dass bei Selbstangabe die Zahlung erst ab Januar 17 angenommen wird, Auskunft erteilen? Person B möchte natürlich eigentlich gar nicht zahlen, hat aber vermutlich nicht die Nerven wie die vielen tapferen Krieger hier und möchte vor allem keinesfalls rückwirkend seit 2013 zahlen, indem er den Beitragsservice zu weiteren Schnüffeleien beim EMA verleitet zwecks Zwangsameldung.


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#18: 16. Februar 2017, 12:55
Nicht antworten, ignorieren bis etwas kommt mit Rechtsbehelfsbelehrung. Dafür braucht man nicht tapfer sein, nur entschlossen.


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n
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#19: 16. Februar 2017, 13:02
noch besser: Briefe zurueckschicken.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

G
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#20: 18. Februar 2017, 10:25
Person B sollte den zurückgeschickten Brief aber am besten in einer offiziellen Poststelle abgeben und nicht bei der Postagentur im Supermarkt. Meine fiktiv ausgedachte Person X hat gestern den 2ten Brief erhalten und schickt diesen nun auch wieder zurück.


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A
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#21: 19. Februar 2017, 15:53
noch besser: Briefe zurueckschicken.

Diesen Weg hat Person A auch gewählt.
Nachdem man A,  die GEZ auf Anfrage nicht nachweisen konnte, dass sie zum Einzug des Rundfunkbeitrags
überhaupt berechtigt/bevollmächtigt ist, war klar, dass es sich um eine Schwindelfirma handelt  ;D
Person A hat daraufhin sämtliche Briefe (ungefähr ein Dutzend) einfach wieder retourniert
("Empfänger unbekannt" auf Umschlag und in den nächsten Briefkasten).
Seitdem herrscht Ruhe(seit ca. 6 Monaten) >:D

Person A hat absolut keine Lust, den ganzen Kladderadatsch mit dem Widerspruch durchzuspielen,
dafür ist mir seine Zeit einfach zu schade.
Wer Widerspruch einlegt, gibt damit auch kund, dass er sich auf die *von oben* aufgedrückten Spielregeln
hält. Warum sollte A das???

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben


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Z
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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#22: 12. Juni 2017, 09:54
Hallo,

ich wollte euch nochmal einen aktuellen Status von Person X geben.

Der tolle Vermittler namens "Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG" hat in seinen letzten Schreiben, welches an Person X gerichtet war, seine gescheiterten "Vermittlungsversuche" bekundet. Er sieht keine weitere Möglichkeit einer "Einigung" und muss den "Vermittlungsauftrag" daher an die GEZ zurück geben. Nun ist erst mal wieder Ruhe mit den unseriösen Vermittlungsbriefen.  ;D

Person X hat letztens übrigens wieder ein neues Bettelschreiben von der GEZ erhalten. Bisher ungeöffnet.

Fazit: Seit beginn des Selbstversuchs von Person X, bisher nur Drohungen und Einschüchertungsversuche, jedoch blieben bisher alle drei Bettelparteien auf der Strecke zurück. Ergo: Ohne erfolgreiche Pfändung/Vollstreckung.
Mal schauen wann das Finanzamt wieder an der Reihe ist. Also über Abwechslung kann X sich jedenfalls nicht beklagen.

Fortsetzung folgt . . .  ;)


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Re: Beitragsservice...der erste Kontakt
#23: 10. August 2017, 22:05
Hallo Ihr,

bei X herrscht bisher immer noch Ruhe im Schacht. Keine großartigen Vorkommnisse in Form von Bettelbriefen oder sonstigen unseriösen Werbeschreiben.

Sollte es Neuigkeiten geben, dann gibts Updates.

Lg. Zahl_Nix


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