Hier meine Anmerkungen zum Klageverfahren in der 1. Instanz am VG Braunschweig am 27.01.2017
Allgemein zum Ablauf:- Dauer war 30min
- Anwesende: 1x Richter, 1x Kläger, 1x Vertreter des Beklagten
- Richter protokollierte die Besprechung mit einem Diktiergerät/Aufnahmegerät, um später das Protokoll zu erstellen
- Richter liest die Anträge des Klägers seiner Klage vor.
- Richter erteilt Kläger das Wort.
- Richter erteilt Beklagten das Wort.
- Nach entsprechender Diskussion schließt der Richter die Verhandlung.
Wesentliche Punkte:1. Beklagter beruft sich im Wesentlichen nur auf das Urteil des BVerwG.Wichtig ist hierbei, dass man sein Alleinstellungsmerkmal verdeutlicht, indem man z.B. darauf hinweist, dass die in der Klage enthaltenen Punkte bei den Verfahren am BVerwG nicht besprochen wurden etc. Dies fand hier nicht statt, trotzdem bestand die Möglichkeit des Vortragens der Punkte.
2. Richter bestätigt/verweist auf die derzeitigen UrteileWenn man es nicht gewohnt ist, ist man ersteinmal davon überrascht, wie der Richter agiert und man könnte den Eindruck bekommen, der Richter steht auf der Seite des Beklagten. Wenn man ein wenig darüber nachdenkt, kommt man aber zu dem Entschluss, dass es derzeitiges Recht gibt und der Kläger natürlich darlegen muss, weshalb er das derzeitige Recht verletzt sieht. Wer noch nie eine Verhandlung mitgemacht hat, sollte sich davon nicht erschrecken lassen.
3. Verhandlung beträgt max. 30 minAufgrund der Kürze der Zeit sollte man sich nur auf ein oder zwei wesentliche Punkte der Klage beschränken. In diesem Fall war es das Beitragsrecht, das besagt, dass jeder der den individuell zurechenbaren potentiellen Vorteil hat (hier Nutzungsmöglichkeit ÖRR) zahlungspflichtig ist, wobei derzeit 16 Mio. Personen (in Mehrpersonenhaushalten) von der Beitragspflicht ausgenommen wurden (verstoß gegen Art. 3 Gleichheitssatz).
4. Wichtiges zu Protokoll geben (Sätze vorher formulieren)Wie in einigen Threads schon erwähnt, sollten wichtige Punkte zu Protokoll gegeben werden. Man sollte sich die Sätze (kurze und nicht zu viele Sätze!) vorher aufschreiben und dann nur ablesen. In diesem Fall waren es nur Stichpunkte, so dass im Nachhinein der zum Protokoll gegeben Satz nicht perfekt war.
Eindruck von der Verhandlung:Im Prinzipiellen war die Verhandlung recht interessant. Der Richter hörte aufmerksam den Ausführungen des Klägers zu, bestätigte aber auch, dass die derzeitige Rechtslage die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt. Der Vertreter des Beklagten beruft sich im Wesentlichen nur auf die Inhalte des Widerspruchsschreibens: "BVerwG bestätigt die Verfassungskonformität". Nun muss das Urteil des Richters abgewartet werden.