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Autor Thema: Warum berichtet die Presse nicht? Zweifache Mutter (2 und 10) soll in den Knast  (Gelesen 16642 mal)

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Warum berichtet die Presse nicht? Zweifache Mutter (2 und 10) soll in den Knast

Update 29.01.2017 (mit Umfrage): Siehe unten.

Wir berichteten: ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!

Viele (auch ich) haben die Presse auf diesen weiteren skandalösen Tiefpunkt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufmerksam gemacht, bisher jedoch stellt sich diese stumm.

Der oben verlinkte Artikel hat bisher eine sagenhafte Verbreitung erfahren und eine direkte Leserschaft im guten sechsstelligen Bereich erreicht. Wie viele bisher indirekt darüber erfahren haben, kann ich nicht sagen, aber mit Sicherheit hat der Artikel bzw. das Thema allein durch uns Leute im siebenstelligen Bereich erreicht. Darüber hinaus berichten viele andere Blogs und auch die sozialen Medien darüber, was die Zahl weiter nach oben treibt.

Die Presse berichtet weiterhin nicht darüber – wir verlieren aber die Hoffnung nicht. Die Presse nimmt Schaden davon, wenn sie solche Themen, die jeden von uns betrifft und berührt, einfach wegschweigt. Warum schweigt sie bisher darüber?

Und so etabliert sich ein weiterer Informationskanal neben den Öffentlich-Rechtlichen, den Privaten und der Presse: Das sind wir, das Volk, die Bürger dieses Landes, die ohne einen näher definierten Informationsauftrag diesen kurzerhand selbst in die Hand nehmen und einen alternativen Informationsmedium schaffen.

Man könnte mutmaßen und behaupten, dass die sogenannten etablierten Informationsmedien dabei sind, sich selbst abzuschaffen. Eine besorgniserregende Entwicklung, wie ich meine.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende!

Euer René

Update 29.01.2017 (mit Umfrage!)


Quelle Logo:http://oddfuturetalk.com/wp-content/uploads/2011/08/huff-post-logo.jpg

GEZ nicht gezahlt: Mutter von zwei Kindern droht Gefängnisstrafe

Quelle: HuffPost 29.01.2017


Zitat
Sie weigere sich ohnehin nicht, weil sie es sich nicht leisten könne. Die Frau erklärte: "Ich möchte nicht zahlen, weil ich das nicht bestellt habe. Was also soll eine Vermögensauskunft bringen?"

Der MDR, Empfänger der ausstehenden Rundfunkgebühren, distanziert sich von einer drohenden Verhaftung. Der MDR-Beitragsservice sei über den Vorgang nicht informiert gewesen.

Dennoch pocht der Sender auf die ausstehende Zahlung. Eine Zahlung, der die uneinsichtige Thüringerin auch in Zukunft nicht nachkommen will.

Weiterlesen und Umfrage auf:
http://www.huffingtonpost.de/2017/01/29/gez-mutter-gefaengnis_n_14473212.html



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2017, 13:55 von René«

S
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Im Rahmen der präzisen Berichterstattung sollte die Überschrift doch heißen
Zitat
ARD und ZDF wollen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften lassen
denn noch scheint sie ja nicht verhaftet zu sein und vielleicht wird der Haftantrag auch zurückgezogen sobald es dazu kommen sollte. Wir sind ja schließlich ein Qualitätsmedium, übertreibende Schlagzeilen überlassen wir dem Mainstream  >:D


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Mandy Mattusch

1 Std. ·
Ihr Lieben, ich komme nicht mehr hinterher mit all den Anfragen und Nachrichten. Gebt mir bitte etwas Zeit und seid euch meiner tiefsten Dankbarkeit bewusst!!!
! ????

Inoffiziell wurde der Haftbefehl zurückgezogen, ich habe jedoch noch keine offizielle Bestätigung vom Gerichtsvollzieher weil nicht erreichbar... Ich halte euch auf dem Laufenden!


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K
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Inoffiziell wurde der Haftbefehl zurückgezogen, ich habe jedoch noch keine offizielle Bestätigung vom Gerichtsvollzieher weil nicht erreichbar...

Es ist nicht so, dass man nicht herausbekommen könnte, um welchen Gerichtsvollzieher es sich dabei handelt. Er ist wohl derzeit nicht rein zufällig "nicht erreichbar".


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Stellen die Rundfunkanstalten keine Anträge auf Haftbefehl,
gelten sie als zahnlos.
Stellen Sie aber einen Antrag, ziehen sie sich den Zorn von uns allen zu.

Lösung: das ganze System wird infrage gestellt,
die Verträge werden gekündigt,
es wird neu verhandelt und zwar jetzt mit den Menschen, auf die es ankommt:
die, die den Mist zahlen sollen - also wir alle!

Nie wieder Hinterzimmerverhandlungen, nie wieder Zwang,
nie wieder Rechtsbeugung!


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v
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Es ist nicht so, dass man nicht herausbekommen könnte, um welchen Gerichtsvollzieher es sich dabei handelt. Er ist wohl derzeit nicht rein zufällig "nicht erreichbar".

Es ist ja auch nicht so, dass sich das Demonstrationsrecht auf Innenstädte beschränkt...
...und auch nicht auf Tageszeiten.

Einen Schweigemarsch (wegen der Nachtruhe), Nachts so zwischen 2 und 4, ordnungsgemäß angemeldet und "zufällig" im Wohngebiet des Vollstreckers - könnte auch diesem mal eine schlaflose Nacht bereiten...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

H
  • Beiträge: 582
Einen Schweigemarsch (wegen der Nachtruhe), Nachts so zwischen 2 und 4, ordnungsgemäß angemeldet und "zufällig" im Wohngebiet des Vollstreckers - könnte auch diesem mal eine schlaflose Nacht bereiten...
Ein Nachtmarsch zur Erkundung der Fauna und Flora muss doch nicht angemeldet werden....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 22:54 von Uwe«
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U
  • Beiträge: 47
Zitat
Laut MDR liegt die Zuständigkeit der Vollstreckung in den meisten Bundesländern, auch in Thüringen, in den Händen der örtlichen Vollstreckungsbehörden - nicht beim Beitragsservice oder den Rundfunkanstalten.

Dieser Satz sollte einmal genauer betrachtet werden, denn er erhält eine klare Schutzbehauptung. Die Zuständigkeit, ergibt sich ja gerade weil der Beitragsservice oder die Rundfunkanstalten exakt das zu Stan­de kom­men einer Vollstreckung selbst verursrachen. Der BS lagert ja die Ihm anvertraute Aufgabe als Inkassobutze aus, weil er selbst nicht ernstgenommen wird.

Ich denke, gerade die BS Mitarbeiter freuen sich über obige Meldung ganz besonders. Frei nach dem Motto "...wenn die Allgemeinheit mitbekommt, dass wir selbst vor Müttern mit zwei Kleinkindern nicht Halt machen, dann werden andere Nichtzahler erst recht einknicken und schön brav bezahlen."

Es geht darum, ein Angstgebilde zu erschaffen, dass dadurch Wirkung zeigen soll, dass jeder der nicht bereit ist, für Zusatzrenten anderer zu zahlen, sein Leben lang mit den Folgen der Schufa und Kontopfändungen etc. zu kämpfen hat. Die Drohung mit Aufsehen, Polizei und Lohnpfändung beim Arbeitgeber erfüllen alle den Tatbestand der Nötigung, weil sie in keinem Verhältnis zur geforderten Summe stehen.

Auch die Tatsache, dass die Betroffene in diesem Zusammenhang anhand Ihres Namens nun für Jahre im Internet auffindbar ist, erinnert an den Pranger bzw. Schandpfahl, der im Mittelalter ein beliebtes Mittel zur öffentlichen Vorführung Bestrafter war. Auf Wikipedia findet sich unter "Pranger " dieser bemerkenswerte Satz
https://de.wikipedia.org/wiki/Pranger
Zitat
Zunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe (Stäupen), erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit.

Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist also mit seinen "Geschäftsmethoden" dort angekommen wo er hingehört: im Mittelalter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 01:45 von Bürger«

o
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Zitat
Laut MDR liegt die Zuständigkeit der Vollstreckung in den meisten Bundesländern, auch in Thüringen, in den Händen der örtlichen Vollstreckungsbehörden - nicht beim Beitragsservice oder den Rundfunkanstalten.

Klar ist das eine zudem falsche Schutzbehauptung: Es gibt hier im Forum einen Beitrag, demzufolge nach Auskunft einer Gerichtsvollzieherin, die nicht namentlich genannt werden wollte, der Gläubiger stets Herr des Verfahrens wäre. Er kann so auch einen Haftbefehl beantragen, den das Amtsgericht dann erlassen könnte.

Das mit dem Herr des Verfahrens ergibt auch Sinn, denn was interessiert eine Stadtkasse die Beitragsschuld eines öR-Nutzers? Die LRA tritt auch keine Forderung an eine Stadtkasse oder (angeblich im letztjährigen Verhaftungsfall) an ein Landratsamt ab.  Ich weiß gar nicht, ob es mit öffentlich-rechtlichen Forderungen überhaupt geht, dieses "Abtreten" ("Verkaufen") wie zwischen Inkassobüros und Privatgläubigern.
 
Diese diversen Vollstreckungsaktionen läuft alles unter Amtshilfe, über allem aber steht der Wille des Gläubigers, hier mutmaßlich des MDRs. 

Der Vergleich mit dem Mittelalter ruft eine andere Feinheit hervor: Man sagt zwar "die Kirche habe die Ketzer verbrannt", aber das "stimmt so nicht": Die Kirche hat die Ketzer verurteilt, aber es war die weltliche Obrigkeit, die Verbrennung durchführte. So abseitig dieses Argument ist, in sehr konservativen Kirchenkreisen wird es aber ernsthaft hervorgebracht, um sagen zu können "Die Kirche hat niemanden umgebracht".


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Quelle Logo: http://www.interhyp.de/medien/ueber-interhyp/auszeichnungen/aeltere-auszeichnungen/2011-focus-money-logo_WhiteBoxTeaserDesktopNormal.jpg
Sie zahlt seit 2013 keine Rundfunkgebühr
Mutter von zwei Kindern wird mit Gefängnis gedroht

Quelle: FOCUS Money 29.01.2017


Zitat
„Das ist einfach nicht zeitgemäß“
Die 36-Jährige will sich aber auch davon nicht einschüchtern lassen. Ihr geht es ums Prinzip. Als sie die Wahl gehabt habe, GEZ-Beiträge zu zahlen, habe sie jahrelang freiwillig fürs Autoradio bezahlt. „Aber wir schauen kein Fernsehen“, erklärt Bock. „Wenn wir mit den Kindern etwas gucken wollen, dann schauen wir vielleicht mal eine DVD. Das ist einfach nicht zeitgemäß!“

weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/recht/sie-zahlt-seit-2013-keine-rundfunkgebuehr-weil-sie-den-zwangsbeitrag-verweigert-mutter-von-zwei-kindern-soll-ins-gefaengnis_id_6561469.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2017, 13:03 von DumbTV«
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Uwe

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GEZ nicht gezahlt: Mutter von zwei Kindern droht Gefängnisstrafe

Quelle: HuffPost 29.01.2017


Zitat
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Quelle Logo: https://www.tag24.de/img/Tag24.svg

Quelle: tag24 vom 29.01.2017 12:25

Zitat
Mandy Bock weigert sich, Auskunft über ihr Vermögen zu geben. Denn die zweifache Mutter will die Rundfunkgebühren nicht bezahlen. Obwohl der MDR versprach, Zahlungsverweigerer nicht mehr in den Knast zu stecken, flatterte nun ein bitterer Brief vom Gerichtsvollzieher bei der 36-Jährigen ein.

weiterlesen auf:

https://www.tag24.de/nachrichten/gez-rundfunkgebuehren-nicht-zahlen-folge-mutter-thueringen-gefaengnis-pfaendung-210067


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Quelle des Logos: http://www.mz-web.de/assets/1485253320/qE/desktop/img/mz-web/logo.png

29.01.17, 16:42 Uhr

Zitat
Schon wieder Ärger um Rundfunkbeitrag MDR droht Verweigererin mit Haft
Quelle: www.mz-web.de/25639180 ©2017

Weiterlesen:
http://www.mz-web.de/panorama/schon-wieder-aerger-um-rundfunkbeitrag-mdr-droht-verweigererin-mit-haft-25639180



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Uwe

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Quelle Logo:http://www.otz.de/zgt-portal-theme/images/custom/otz_header_logo.png
Thüringerin droht Knast wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren

Quelle: OTZ 30.01.2017


Zitat
36-Jährige soll seit 2013 keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt haben

weiterlesen auf:
http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Thueringerin-droht-Knast-wegen-nicht-gezahlter-Rundfunkgebuehren-1935851995


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