Laut MDR liegt die Zuständigkeit der Vollstreckung in den meisten Bundesländern, auch in Thüringen, in den Händen der örtlichen Vollstreckungsbehörden - nicht beim Beitragsservice oder den Rundfunkanstalten.
Dieser Satz sollte einmal genauer betrachtet werden, denn er erhält eine klare Schutzbehauptung. Die
Zuständigkeit, ergibt sich ja gerade weil der Beitragsservice oder die Rundfunkanstalten exakt das
zu Stande kommen einer Vollstreckung selbst verursrachen. Der BS lagert ja die Ihm anvertraute Aufgabe als Inkassobutze aus, weil er selbst nicht ernstgenommen wird.
Ich denke, gerade die BS Mitarbeiter freuen sich über obige Meldung ganz besonders. Frei nach dem Motto
"...wenn die Allgemeinheit mitbekommt, dass wir selbst vor Müttern mit zwei Kleinkindern nicht Halt machen, dann werden andere Nichtzahler erst recht einknicken und schön brav bezahlen."Es geht darum, ein Angstgebilde zu erschaffen, dass dadurch Wirkung zeigen soll, dass jeder der nicht bereit ist, für Zusatzrenten anderer zu zahlen, sein Leben lang mit den Folgen der Schufa und Kontopfändungen etc. zu kämpfen hat. Die Drohung mit Aufsehen, Polizei und Lohnpfändung beim Arbeitgeber erfüllen alle den Tatbestand der Nötigung, weil sie in keinem Verhältnis zur geforderten Summe stehen.
Auch die Tatsache, dass die Betroffene in diesem Zusammenhang anhand Ihres Namens nun für Jahre im Internet auffindbar ist, erinnert an den Pranger bzw. Schandpfahl, der im Mittelalter ein beliebtes Mittel zur öffentlichen Vorführung Bestrafter war. Auf Wikipedia findet sich unter "Pranger " dieser bemerkenswerte Satz
https://de.wikipedia.org/wiki/PrangerZunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe (Stäupen), erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit.
Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist also mit seinen "Geschäftsmethoden" dort angekommen wo er hingehört: im Mittelalter.