Die ARD ist ohne Rechtsperson und ohne Parteifähigkeit, damit auch ohne Vertragsfähigkeit.
Wenn trotzdem gelegentlich Verträge abgeschlossen sind, sind sie als nichtig anzusehen. Insoweit gilt meist das BGB. Die Folgen der Nichtigkeit, das soll hier nicht unser Thema sein.
Immerhin sind die Parallelen zur Nicht-Person des Kölner "Beitragsservice" offenkundig: "Wir sind das Recht" - unsere lieben Neo-Aristokraten.
Delikat: Das Thema "ARD/Sparen" liegt bei Herrn Dr. Binder, bis November wohl noch der eigentliche RBB-Chef in Berlin. Seither arbeitet er für das Sparprogramm der ARD... Und mit wem hat er seinen Vertrag? Wer bezahlt ihn? Welche Pensionskasse erhöht diesen Vertragsverdienst?
Das bleibt hier auf der Anfragenliste an "die ARD".
Nun zurück zum Anliegen:
Demnach hätte kartellrechtlich Nichtanwendung für "die ARD" zu gelten:
Die ARD kann bezüglich Konkretisierung von wettbewerblich wirkenden Vorgängen nur deklaratisch Meinungen vortragen, nicht aber Kartellrecht einhalten und nicht dagegen verstoßen. Allenfalls könnte den einzelnen Personen der ARD - also insbesondere Karola Wille - eine persönliche Rechtsverletzung der Anstiftung entgegengehalten werden, sofern durch den jeweiligen Sachverhalt fundiert.
Da die ARD kein Parlament ist, sind bei derartigen falschen Kollektiv-Beschlüssen auch alle einzelnen Mitwirkenden belastbar. Da gilt der Kant'sche Imperativ: Wenn man die Herde am Fehlverhalten nicht hindern kann, so hat der Einzelne dennoch die Rechtspflicht, nein zu sagen. Andernfalls ist jeder Mitentscheider des Rechtsfehlers individuell belangbar (im Gegensatz zu Parlamentariern, aber nur nicht belangbar ab Landesparlament aufwärts).
Auch sind die Sparzwänge nur Vorwand.
Ursache ist, dass das Kartellamt wagte, in Sachen Bavaria usw. für Recht und Ordnung zu sorgen. Hier geht es wieder einmal um das Anliegen, eine Rechtsgrundlage des Sonderrechts zu erhalten, das Recht im Land nicht mehr beachten zu müssen.
Langer Rede kurzer Sinn: Ein Ausschluss der ARD-"Gruppe" vom Kartellrecht kommt nicht in Betracht,
weil es einer solchen Regelung am Regelungsgegenstand fehlen würde.
So meine Meinung. Nun ist es vielleicht an "pinguin", zu werten, ob man das so sehen darf und ob man dazu noch mehr sehen kann?
Das Wettbewerbsrecht ist in diesem Forum - Schwerpunkt Haushaltsabgabe - etwas zu kurz gekommen in mehrfacher Hinsicht. Dabei hat es sehr schöne rechtliche Hebelwirkungen, an denen hier schon seit Monaten konstruiert wird und über die auch bereits ganz konkret gestritten wird.
Es wäre hilfreich, wenn wir auch zu diesem Themenkreis etwas mehr Meinungen und Gegenmeinungen zum schließlichen Finden von Wahrheiten konsolidieren könnten...