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Autor Thema: Vollstreckung der Std. Krefeld trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid  (Gelesen 3582 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

Person A moechte nur darueber informieren, wie die Schreiben der Stadtkasse Krefeld aussehen und fragen, ob in dem Schreiben Formfehler vorliegen.
Person A hat nie die Zwangsgebuehr entrichtet,
Person A hat immer fristgerecht Widerspruch gegen die Scheinbescheide eingelegt, denen eine Rechtsbehelfsbelehrung angeheftet war.
Person A hat seit August 2015 keine Anschreiben mehr von der GEZ erhalten.
Person A hat am 17.01.'17 eine 'Letzte Zahlungsaufforderung' der "Finanzbuchhaltung der Vollstreckungsbehörde" erhalten, u.A.  mit der Androhung einer Erzwingungshaft... Das anonymisierte .pdf ist hier online einsehbar
Vollstreckungsankündigung "Letzte Zahlungsaufforderung" d. Std. Krefeld
https://de.scribd.com/document/337445208/KR-Vollstreckungsandrohung

Person A ist fest entschlossen, alle Möglichkeiten des Widerstands auszunutzen und benötigt bitte Euren Rat!
Person A sucht einen Anwalt in der Region, der ihn in Sachen 'Gegen die Rundfunkgebühr' unterstützt. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.
Sollte Person A vielleicht zwischenzeitlich unter Vorbehalt zahlen, um der Vollstreckung/Vermögensauskunft zu entgehen?
Person A ist ratlos und dankbar für jede Handreichung!


Edit "Bürger":
Der ursprüngliche nicht aussagekräftige Betreff "Vollstreckung der Std. Krefeld" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 16:40 von Bürger«

m
  • Beiträge: 171
Re: Vollstreckung der Std. Krefeld
#1: 25. Januar 2017, 06:33
Theoretisch ist der Gläubiger falsch benannt und eine GEZ gibt es auch nicht mehr. Denn sie wissen einfach alle nicht was sie tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 18:49 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Denn sie wissen einfach alle nicht was sie tuen.
Wie wahr! Und alle machen mit ...

Ok, die Uhr läuft.

Das ist erstmal die "gütliche Einigung" auch wenn schon gleich gedroht wird.

Mein Schwager hat in diesem Fall Aketeneinsicht beantragt und sich das Vollstreckungsersuchen geholt/fotografiert.
Das hier anonymisiert hier einstellen, dann können wir weiter sehen.

Persönlich vorbeigehen ist am besten, dann kann man schon gleich mal abfühlen wie die Stimmung so ist. Ganz ruhig und sachlich bleiben und immer nach den Gesetzesgrundlagen fragen (und sich die Paragraphen notieren). Mein Schwager  hat ja keine Ahnung wie das geht.
- Wer will vollstrecken? Genaue Bezeichnung des Gläubigers!
- Aussetzung des Vollzugs beantragt? Nicht abgelehnt?
- Forderung rechtskräftig? (Nein, nach dem Widerspruchsbescheid kann noch Klage erhoben werden)
 usw.

Achtung: Nicht gleich auf den Fehler mit der GEZ hinweisen, sonst wird das im nächsten Brief korrigiert. Erstmal ganz dumm nur Fragen.

Fragen:
Ist in NRW die LRA vom Verwaltungsgesetz ausgenommen?
Hat Person A immer die "Aussetzung des Vollzugs" beantragt? Und wurde nicht abgelehnt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 16:41 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

G
  • Beiträge: 1.548
Person A sucht einen Anwalt in der Region, der ihn in Sachen 'Gegen die Rundfunkgebühr' unterstützt. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.

Da die Anwälte und Person A E-Mail können, muß der Anwalt nicht aus der Region sein. Besser einen nehmen, der daran Spaß hat!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 16:41 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Schließe mich meinen "Vorrednern" an, Beitragsservice und GEZ ist natürlich total daneben. Höflich Druck machen, Persönliches Gespräch mit Absender suchen, Rechtsbehelfbelehrung geben lassen etc, Rundfunkanstalt anschreiben, Runder Tisch aufsuchen, möglicherweise Antrag auf Eilrechtschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen, möglichwerweise Untätigkeitsklage bezüglich Widerspruchsbescheid gegen Rundfunkanstalt einreichen und alle Beteiligten darüber Informieren. Ganz wichtig Suchfunktion im Forum nutzen und z.B. zum Thema Vollstreckung Beiträge durchlesen.
Hier ein Beispiel:
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html.
Bitte auch die Suchfunktion verwenden zum Thema "Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid" oder "trotz laufender Widerspruchsverfahren" o.ä.
Informationen gibt es z.B. auch hier:
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 16:41 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
  • Beiträge: 1.548
Auch die Bezeichnung der Forderung mit "Hauptforderung" und des Säumniszuschlages mit "GEZ-Kosten" ist völlig unzureichend. Das würde der ehrenwerte Tübinger Richter von seinem Lehrling abschmettern lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 16:41 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Ja, aber pssssst, sag das denen noch nicht.
Das ist ja erst die gütliche Einigung, das ist nicht richtig rechtsrelevantes
und auch ohne Rechtsbelehrung.

Wenn sie den gleichen Fehler bei der "offiziellen ZV" machen, dann holen wir den Tübinger Azubi ...


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Beiträge: 2
Guten Tag,

Person A hat endlich eine interessante aber fiktive Antwort der GEZ erhalten!
Das Schreiben ist hier in anonymisierter Form nachzulesen
Widerspruchsbescheid des WDR
https://de.scribd.com/document/342366997/Gott-Strafe-GEZ

Person A hat wahrscheinlich nur noch die Option Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.
Person A braucht Hilfe bei der Erstellung der Klage!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 18:51 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Informationen zur Klage siehe bitte u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Nach bisheriger Kenntnis sollte ein vorerst weitestgehend unbegründeter KlageANTRAG zur Fristwahrung ausreichen. Ausführlicher Sachvortrag würde dann in gesonderten Schriftsätzen erfolgen. Hierfür würde Person A zu gegebenem Zeitpunkt deutlich machen, dass sie z.B. 2 Jahre für die Bearbeitung benötigt, da sie hierfür die gesamte deutsche und europäische Rundfunk-, Datenschutz- und Verwaltungsgesetzgebung und -rechtsprechung sichten, bewerten und aufbereiten muss - und ihr hierfür neben den beruflichen undp privaten Alltagsverpflichtungen nur ein äußerst begrenztes Zeitbudget zur Verfügung steht - oder so ähnlich.

Bitte auch beachten, dass der Widerspruchsbescheid nichts mit der anhängigen Vollstreckung zu tun hat, sondern sich ausschließlich auf die bisher noch nicht beschiedenen Widersprüche bezieht.

Allenfalls könnte Person A vielleicht ihrer örtlichen Vollstreckungsstelle mitteilen, dass sie zischenzeitlich Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hat und die "Vollstreckung nach wie vor unzulässig" ist.
Allerdings sollte (um nicht "schlafende Hunde zu wecken"?) mit dieser Mitteilung mglw. gewartet werden, bis sich die Vollstreckungsstelle nochmals meldet?

Als Nachweis sollte eine
- Abschrift der Klage/ des KlageANTRAGs mit
- Eingangsbestätigung des Verwaltungsgerichts
ausreichen.


Hier aber bitte nicht in das Klage-Thema abdriften, da Kern-Thema des hiesigen Threads lautet
Vollstreckung der Std. Krefeld trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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