@unGEZahlt
Danke für die Initiative.
Da aus den angefragten Daten
schwer sein dürfte, die
Kostendeckung (oder -nichtdeckung) selbst zu ermitteln, könnten (sollten?) die
Fragen eher auf den Aspekt der Kostendeckung ausgerichtet werden.
Es müsste dazu insbesondere dargelegt/ aufgeschlüsselt/ gegenübergestellt werden u.a.
Inland:
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Grund-Budget durch Rundfunkbeiträge
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Grund-Budget durch sonstige Einnahmen (Werbung, Sponsoring)
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Einnahmen durch Eintrittsgelder/ Auftrittsentgelte durch Veranstalter, etc.
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AusgabenAusland:
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Einnahmen durch Eintrittsgelder/ Auftrittsentgelte durch Veranstalter, etc.
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Ausgaben durch Organisation und Durchführung der "Auslandseinsätze"
usw.
Es könnte ja auch sein, dass die
"Auslandseinsätze" zufällig "Überschüsse" produzieren und damit die
Rundfunkorchester lediglich organisatorisch bei den Rundfunkanstalten liegen, sich jedoch
selbst tragen oder gar
Überschüsse ins Rundfunkbeitragsvolumen pumpen, die den Beitrag "senken".
Ich weiß, alles nur "fiktiv"...
Auch müsste dargelegt werden, in
welchem genauen Umfang überhaupt rein rundfunkbezogene Aufwendungen/ Tätigkeiten vorliegen - oder sind es lediglich
"Klangkörper" ohne "Rundfunkspezifik"?Und weshalb gehörten diese dann zum "Funktionsnotwendigen"?Wo sind eigentlich die "Rundfunkorchester" staatsvertraglich geregelt?Mit "Programmhoheit" lässt sich dies ja nicht rechtfertigen.
Dazu müsste wohl auch mal in der Geschichte gekramt werden, warum/wieso/weshalb es überhaupt Rundfunkorchester und -chöre gibt/ gegründet wurden - schließlich gibt es
genug "freie" Orchester und Chöre, welche genauso gut "verdingt" werden könnten...