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Autor Thema: Gerichtsvollzieher Termin am 7.2.17 !!! Abgabe der Vermögensauskunft  (Gelesen 10148 mal)

d
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    Hallo Leute,

    A hat auf die Erpressungsbriefe des BS nicht reagiert und auch nicht zurückgeschickt.

    Am 19.7.16 bekam die Forderungsaufstellung zum Vollstreckungsauftrag von der Stadt XX (NRW).
    von einer GV und mit Praphe Unterschrieben.  Termin  3.8.16 des GV besuch zum Vollstrecken.
    Der GV kam und klingelte und warf bei A den Vollstreckungsauftrag im Briefkasten rein.

    A schrieb  27.7.16  die Zurückweisung mit Frist von einer Woche mit bitte um nachweisung eines      Vollstreckungsauftrag mit  Unterschrift  und Amtshilfeersuchen.

    Am 3.8.16   (keine Antwortschreiben aufs A  Zurückweisung) ---- > Zahlungsaufforderung (Sofort Zahlung)  auf der Rückseite der Zahlungsauflisten stand nur den Hinweis..

    ... "Bis zum Erhalt eines anderes lautenden Auftrages können Vollstreckungshandlungen aktuell nicht ausgesetzt werden. " Dieses sollte die Antwort auf A Zurückweisung vom 27.7.16!!!!!!!

 

    A rief am  3.8.16 anruf bei der Bedienstete der Stadt XX.
    A hat gefragt gefragt warum er keine vernünftige Antwortschreiben bekommen hat und wo der Vollstreckunsauftrag als Nachweis bleibt... sie antwortete...dass der BS bzw ARD Deutschaland blabla, denen eine Liste zuschickt mit den ganzen "Opfer" und die ist auch von denen geprüft auf richtigkeit und versichert das die Beschlüsse an die "Opfer" auch versendet worden seien. somit wäre sie aus der Haftung raus !!!

Paar wochen später bekam A eine Kontopfändung!!!

Am 6.1.17 bekam A ein Termin beim GV (Amtsgericht bzw. Schuhputzer) für den 7.2.17 für die Abgabe der VA oder mit 2 wochen Frist zu zahlen.

A kann sich eine VA und ein Eintrag in die Schufa beruflich nicht leisten.

A fehlen ggf. die Argumente wenn er vorstellig beim GV sein wird.

Kann A vor Termin schriftl. den GV auffordern die VA oder die Vollstreckung auszusetzen??

Bitte um Hilfe für den Opfer A  der ist dabei zu zahlen, weil er psychisch Fertig ist  :-[
....
.............................................
Laut GV Zwangsvollstreckung schreiben steht bei A  drin:

WDR Köln, ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragserhöhung, 50656 Köln
Vertreten durch: Stadt ..., Vertreten durch.d. Bürgermeister

....
Mir liegt ein Antrag auf Abgabe der Vermögenssteuer wegen eines Anspruchs auf Zahlung von 
    574,43€
Aufgrund folgender Schuldtitel vor:
Vollstreckungsauftrag der Stadt .... Vom 5.12.16, AZ....

Der Gläubiger beantragt die VA wenn nicht gezahlt wird... Laut Schreiben
..,.................,.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 10:02 von disaster13«

f

faust

... die Darstellung ist leider nicht eben leicht nachzuvollziehen - kann man die (auch wenns angesichts des angeschlagenen Nervenkostüms schwerfallen mag) bitte noch ein wenig strukturieren?

Ich lese hier: KONTOPFÄNDUNG.

Das heißt, das Geld ist schon wech? Dann wäre der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft doch überflüssig, oder?


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n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
Ich lese hier: KONTOPFÄNDUNG.

Meine Glaskugel sag mir dass es eine Androhung der Kontopfaendung war.

Bitte genau und strukturierte schreiben!

Meine Glaskugel sag mir:

Person A hat auf nichts reagiert, daher glaubt die LRA dass die verschickten Bescheide rechtskraeftig sind.
Person A hat sie eventuell nie erhalten, damit sind sie nicht bekanngegeben worden.
Das ist aber schwierig vor Gericht durchzusetzen.

Person A soll sich hier mal in das Thema "Erinnerung" einlesen


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

d
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OK......

Kontopfändung erfolgte durch die Stadt. Geld könnte nicht eingezogen werden
, weil A das Konto vorher geplündert hat ;) das geschah in August 2016.

Nach langem ruhen,  folgte in Januar die Aufforderung vom GV zur Abgabe der VA.


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S
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In einem fiktiven rechtsstaatlichen Land könnte man sich sicherlich wehren.
Da gäbe es bestimmt auch Mittel für einen Rundumschlag der nicht viel kostet.

Aber vermutlich nur, wenn A nicht schon Kontakt mit dem Beitragsservice oder einen ÖR stand.

Teil1:
Einstweiligen Vollstreckungsschutz beim Gericht beantragen um den GV zu zwingen zu stoppen.
Begründung, dass man noch nie einen Verwaltungsakt, einen Titel oder ein Gerichtsurteil gesehen hat was einen zwingen würde, irgendwas zu bezahlen.
Das Gegenteil hat der GV bis heute nicht bewiesen.

Zudem ist es nicht Aufgabe des vermeintlichen Schuldners sich darum zu kümmern, ob irgendein Dritter irgendwelche Forderungen an.
Der einstweilige Grund ist das Übliche (Wirtschaftliche Ruinierung durch VA - bissel ausschmücken).


Teil2:
GV binnen Wochenfrist auffordern endlich die Forderung zu beweisen.
Nochmal mitteilen das man weder einen Verwaltungsakt, einen Titel oder ein Gerichtsurteil kennt, welches sein Handeln begründen könnte.
Festhalten, dass es mit dem vermeintlichen Gläubiger bislang noch nie einen Kontakt gegeben hat.

Letztendlich erklären, dass der GV (vollen Namen) in die persönliche Haftung genommen wird.


Teil3:
Nach Fristablauf den GV anzeigen wegen Verleumdung u. Nötigung.
Zugleich beim Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Privatperson (GV) beantragen.
Ausschmücken ala behauptet wider besseren Wissen der Antragssteller wäre ein Schuldner und will dies auch noch veröffentlichen und den eigenen Ruf so ruinieren.
Zudem wird vom beklagten seine berufliche Funktion ausgenutzt um den Antragssteller zu nötigen und zu erpressen.

Es wird beantragt, den Beklagten aufzuerlegen die Verleumdung und Nötigung unverzüglich einzustellen.
Zudem soll den Beklagten per Kontaktverbot auferlegt werden, erneut Kontakt mit dem Antragssteller aufzunehmen.


Ob sich sowas in unsere Realität übernehmen lässt oder überhaupt sinnvoll ist, muss bitte jeder selbst entscheiden. :)


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
OK......

Kontopfändung erfolgte durch die Stadt. Geld könnte nicht eingezogen werden
, weil A das Konto vorher geplündert hat ;)

disaster13 ist ein hübscher Name ;)
Das Konto plündern war eine gute Idee, auch einfache Methoden sind manchmal effektiv :-)


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

d
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Hallo Leute
A hat den GV eine Zurückweisung mit Begründung per Fax gesandt und Fristsetzung und das er den Termin nicht warnehmen wird genauso nicht zahlen wird bevor alles rechtens Belegt wird.

A rechnet mit Schufa Eintrag  :( was es bitter wäre.

LG

Hier das Schreiben von A: (ich hoffe er hat es richtig gemacht)
--
hiermit weise ich Ihr Schreiben vom 09.01.2017  in der Zwangsvollstreckungssache:

WDR Köln, ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Vertreten durch: Stadt xxxxx vertreten durch den Bürgermeister
AZ:  VLST30600000000000

gegen mich xxxx  zurück.

Dazu möchte ich hiermit wie folgt Stellung nehmen:

Ich habe weder von dem Beitragsservice bzw. der Rundfunkanstalt WDR keine erkennbare amtlichen Schreiben, Leistungsbescheide mit Behördenleiter Unterschrift und Siegel die nur unmittelbare  Behörden nach allen geltenden (L)VwVfG  erlassen dürfen, geschweige noch eine vom Richter (bzw. Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts der ersten Rechtszuges) unterschriebene vollstreckbare Ausfertigung (gem. § 724 ZPO) gerichtlichen Titel, vorgelegt bekommen. 

Amtshilfe kann es nur unter (Einberufene)Behörden nach §1 und 2 VwVfG geben, da der Beitragsservice eine beauftragte Privatfirma mit begrenzten beliehenen  Hoheitsrechten  OHNE Gesetzlich zugeteilt Hoheitspflicht oder Benutzungsregelung per Art. 24 Abs. 1 GG geben.

Hiermit teile ich Ihnen auch mit, dass ich den von Ihnen festgesetzten Termin am 07.02.2017 
um 14:00 Uhr  in ihrem Büro: xxxxxxx  und der Aufforderung zur sofortigen Zahlung der angeblichen Forderungen von 574,43 € auf Ihr Dienstkonto von einer privaten Firma, mit der kein Vertragsverhältnis besteht bzw. je geschlossen wurde, ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nach kommen werde, bis die rechtliche Lage und Berechtigung dieser Forderung geklärt ist.

Diesbezüglich setzte ich Ihnen ein FRIST mir bis zum: 

                                         04.02.2017 

den vollstreckbaren Titel mit Dienstsiegel/Unterschrift des zuständigen Amtsgerichtes/Richter der Forderungen mit allen an mich zugegangenen Mahnungen zukommen zu lassen.




Sollten Sie selbst im Auftrage Dritter in dieser Sache vollverantwortlich handeln,
dann sind Sie ein an diesem Vorgang maßgeblich Beteiligter und können wegen Beihilfe
jederzeit auch nachträglich juristisch belangt werden wegen (Abschaffung der Staatshaftung):
Urkundenfälschung (§267 StGB), Amtsanmaßung (§132 StGB), versuchte Nötigung (§ 240 StGB).

Sollte Sie in dieser Angelegenheit Maßnahmen ergreifen, die eine geschäftsschädigende
Auswirkung auf meinen Ruf nach sich ziehen, z.B. negativer Schufa-Eintrag,  sonstige
negative interne und externe Bewertungen, Besuche von Gerichtsvollziehern in meinen
Privaträumen, verleumderische Informationen über mich mündlicher
oder schriftlicher Art, via Telefon oder vermittels sonstiger Medien an Dritte, etc. sowie Pfändungen   aller   Art.
behalte ich mir den Rechtsweg zur Durchsetzung meiner Rechte sowie Schadensersatz vor.

Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit Hochschätzung für Ihre ehrenwerte
berufliche Tätigkeit verbleibe ich in der Hoffnung auf allseitige Einsicht.

Mit freundlichen Grüßen



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Ein schöner Gegenangriff. Bin leider nur Newbie und erst seit Jan. 2016 Verweigerer.
Da Du aus NRW bist bin am Fortgang sehr interessiert.




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Jan 2016 210€ zurückgeholt
2x Zahlungserinnerung
Jul 2016 Festsetzungsbescheid
Aug 2016 Widerspruch

n
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Mein Schwager hatte Schwierigkeiten auf diese Art. Der Brief ist etwas emotional und bringt nicht viel weiter.

Erstmal Akteneinsicht anfordern und Vollstreckungsersuchen kopieren.

Stelle lieber Fragen an den GV;

Wer ist der Schuldner? Genauer Name des Schuldners!
Wo findest sich das auf dem Vollstreckungsersuchen.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird er (GV) tätig?
Welches ist die ersuchende Stelle, wer hat das Vollstreckungsersuchen geschickt?
Bei Amtshilfe: Nachweis dass die ersuchende Stelle eine Behörde ist.
usw.

Und Vorsicht, dass der Brief nicht als "Erinnerung" gewertet wird. Die kann man nur einmal in dem Verfahren anwenden, und dann sollte sie genauer ausgefeilt sein, aufbauend auf den Antworten von oben.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

d
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Hallöchen in die Runde,

der GV hat wie erwartet sich bei A nicht meldet bzw ihm die gefordeten Unterlagen nicht zugeschickt.

A überlegt vorsorglich den Einstweiligen Vollstreckungsschutz beim Gericht (Amtsgericht ?) zu beantragen.
  ...Er hat kein gutes Gefühl bei der Sache.

Kann mir jemand sagen ob die Eintragung im Schuldnerverzeichnis für Banken ersichtlich ist?
Mir wurde gesagt das die GV keinen Schufaeintrag machen dürfen aber die eintragungen im Schuldnerverzeichnis.


@noGez99

Und Vorsicht, dass der Brief nicht als "Erinnerung" gewertet wird. Die kann man nur einmal in dem Verfahren anwenden, und dann sollte sie genauer ausgefeilt sein, aufbauend auf den Antworten von oben.

Nach meinem Wissen besteht die Gefahr beim Widerspruch aber nicht bei der Zurückweisung.
..
Eingetlich ist es egal ob Emontional oder mit Druck dem GV zu schreiben, die machen sowieso was sie wollen.
Einfach auf die Schreiben nicht zu reagieren scheint bei Behörden oder GV's zur Mode gekommen zu sein ...man kann ja damit ja nix falsch machen!




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J
  • Beiträge: 6
@disaster13

Person B schon eine Antwort vom GV bekommen??
Was ist denn seit dem passiert??

Person A habe nämlich auch ein Brief vom OGV "Zwangsvollstreckungssache" bekommen.

danke schonmal ^^


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2017, 10:24 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich habe mal gehört, dass jemand in der selben Situation
  • Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen der Gerichtsvollzieher, § 766 Abs. 1 ZPO beim AG eingelegt
  • Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO beim AG eingelegt
  • Widerspruch gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO und Antrag auf Aussetzung der Eintragsanordnung beim AG eingelegt
hat.

Als umfangreiche Begründung könnte man wohl auf die Urteile und letzte Veröffentlichung und Aussetzung des LG Tübingen hinweisen.

Dazu eine Beschwerde an die zuständige Rundfunkanstalt mit der Bitte um Aussetzung der Vollstreckung bis sich der Sachverhalt geklärt hat, soll wohl weiterhelfen.

Dazu soll ein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO beim VG gemeinsam mit einer Klage beim VG fast schon wahre Wunder wirken, hat man mir gesagt ... wichtig soll wohl sein, dass man  das AG über seinen Rechtschutz und Klage bei VG in den einzelnen Anträgen und Schreiben informiert, hat man mir gesagt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2017, 10:22 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

J
  • Beiträge: 6
@Markus KA:

vielen Dank für die Antwort.
Schreiben ans Amtsgericht habe ich parat (aus vorherigem Threads).

"Dazu eine Beschwerde an die zuständige Rundfunkanstalt mit der Bitte um Aussetzung der Vollstreckung bis sich der Sachverhalt geklärt hat, soll wohl weiterhelfen."
>> wie soll sowas aussehen?


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