"Ohne regelmäßigen "einmaligen" Meldedatenabgleich keine
Beitragsgerechtigkeit
" möglich:
Überraschend ehrlich antwortete der NDR auf die Frage
https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-auszug-des-rundfunkzwangsbeitragszahlers-aus-einem-mehrpersonenhaushalt/Es ist kein ungewöhnlicher Fall, dass aus einem Mehrpersonenhaushalt der zwangszahlungspflichtige Bewohner auszieht. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun einen neuen Zwangszahler? Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, können ja nicht einmal die übriggebliebenen Mitbewohner zur Anmeldung aufgefordert werden. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger bei Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt. In diesem beschriebenen Fall bewegt sich aber nur einer - der Zwangszahlungspflichtige. Wie ermittelt die zuständige Stelle Daten dieser "nicht existierenden" Teilnehmer?
mit:
Sie haben völlig Recht: Sofern der angemeldete Inhaber der Wohnung diese verlässt und eine Abmeldung erfolgt, wird für die Wohnung nicht mehr gezahlt. Wir haben keine Kenntnis von weiteren Inhabern der Wohnung, die wir zur Beitragszahlung heranziehen könnten. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen jedoch in dieser Situation ihrer gesetzlichen Pflicht nach und melden sich auch ohne unser zutun an. Um allerdings einer schleichenden Erosion der Beitragseinnahmen entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber den Landesrundfunkanstalten mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für das Jahr 2018 einen erneuten vollständigen Meldedatenabgleich ermöglicht. So können wir für Beitragsgerechtigkeit sorgen und auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger zur Anmeldung führen, die ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, bzw. die eine Anmeldung schlicht vergessen haben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Begründung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag S. 25 unter folgendem Link: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/...
Das ist Wahnsinn! Alle 5 Jahre kommt jetzt ein "total reset". Der Aufwand:
Nach dem Jahresbericht des Beitragsservice 2016 (S.30) Existieren 39 Millionen private Beitragskonten. Diese sind identisch mit den registrierten Einzelpersonen, die Beiträge zahlen. Alle anderen volljährigen Personen werden
völlig neu postalisch abgefragt werden müssen! Die benötigten Daten sind einfach nicht vorhanden.
Bei 68,8 Mill volljährigen Einwohnern (Statista 2015) müssen also 29,85 Mill Teilnehmer
per Post!! erneut mit allen uns bekannten Schikanen befragt werden.
Dazu gehört:
- Wohnen Sie in einer Wohnung, in der schon ein Beitrag bezahlt wird?
- Haben Sie Ermäßigungs- oder Befreiungsgründe?
- Mahnungen, Drohungen und das ganze Pipapo bis zur Vollstreckung
Die Druckdienstleister des BS werden sich fragen, ob sie träumen: Erneut so ein Riesenauftrag wie zu Beginn der Rundfunkbeitragsära! Das Geld wird fliessen!
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)