@drboe:
Dabei übersiehst Du aber, dass der Rundfunkbeitrag nun gesamtschuldnerisch berechnet wird. Änderungen bei einem Mitbewohner können Auswirkung auf die anderen haben.
Und stell Dir vor, es zieht der zur Zahlung verpflichtete aus. Bis zum nächsten EMA Abgleich ist die Wohnung dann beitragsfrei, wenn sich nicht aus eigener Initiative ein anderer Mitbewohner zur Zahlung verpflichtet. Das ergibt sich daraus, dass offiziell zumindest, die Daten aller anderen Mitbewohner, ausser denen des Zahlers gelöscht werden, sobald der Zahlungspflichtige definiert ist. Der Beitragsservice weiss nicht, wer mit wem zusammenwohnt, solange es nicht von den Bewohnern selbst gemeldet wird oder irgendwo anders "recherchiert" wird. Das war im alten System nicht notwendig.
Genauso ist es bei dem konkreten Beispiel, wenn jemand in einer Wohngemeinschaft stirbt: Wie wird ein neuer Zahler ermittelt? Dadurch, dass aus "Datensparsamkeitsgründen" alle anderen Mitbewohner aus dem System genommen wurden, kann nicht einmal ermittelt werden, ob der Verstorbene alleine oder mit anderen zusammenwohnte. Solange kein neuer Bewohner die Position des Verstorbenen durch Anmeldung beim EMA übernimmt, bleibt die Wohnung beitragsfrei. Diese falsch eingesetzte Datensparsamkeit führt dazu, dass das System immer wieder regelmäßig mit EMA Abgleichen aktualisiert werden muss.
Es gibt bestimmt noch mehr Variationen in der die Ermittlung der Zahlungspflicht schwieriger wird. Die beiden Systeme sind nicht vergleichbar. das frühere war ein 1:1 System Eine Person mit Geräten - eine Gebühr , das jetzige ein 1: viele System, auch wenn es als ein 1:1 System dargestellt wird (Eine Wohnung - ein Beitrag). Durch die gesamtschuldnerische Haftung sind bei der Berechnung alle Mitbewohner einzubeziehen.
Es muss bei einem Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung festgestellt werden, ob sich in der Wohnung nicht doch jemand befindet, der Vollzahler ist.
Auch die sogenannte "Abmeldung der Wohnung" aus dem Grund, dass ein anderer Mitbewohner zahlt, ist neu und ein zusätzlicher Bearbeitungsfaktor. Und problematisch, da dabei verlangt werden muss, dass man persönliche Daten eines Dritten, auch wenn er es nicht möchte, weitergeben soll.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)