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Autor Thema: Wohnen als "lebendes" System inkompatibel mit "starrer" Beitragserhebung  (Gelesen 10590 mal)

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Ich möchte zwischendurch mal etwas offtopic betonen, dass ich gegen jede Art von Zwangseinzug des Rundfunkbeitrags bin, egal woran die Zahlungspflicht gebunden ist. Nur so kann sich der ÖRR vom Indoktrinationsmedium (Erziehung von oben) zu einem "Sprachrohr des Volkes" entwickeln. Ich möchte hier nur darstellen, dass das aktuelle System auch rein abwicklungstechnisch nicht funktioniert.

Und zum Thema:
das immobile System Wohnung als Besitzgegenstand wäre "viel geeigneter zur Zwangsbeitragserhebung" als die mobilen bzw. lebenden Bewohner. Dem Gedankengang des Zwangsbeitrags folgend, könnte man fast genauso (abstrus) argumentieren: Der zahlungspflichtige Eigentümer besitzt einen Gegenstand (die Wohnung), in dem im allgemeinen Rundfunk empfangen wird. Die geleistete Zahlung kann er dann als Mietumlage auf die Personen, die die Möglichkeit des Empfangs tatsächlich nutzen können, übertragen.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Und zum Thema:
das immobile System Wohnung als Besitzgegenstand wäre "viel geeigneter zur Zwangsbeitragserhebung" als die mobilen bzw. lebenden Bewohner. Dem Gedankengang des Zwangsbeitrags folgend, könnte man fast genauso (abstrus) argumentieren: Der zahlungspflichtige Eigentümer besitzt einen Gegenstand (die Wohnung), in dem im allgemeinen Rundfunk empfangen wird. Die geleistete Zahlung kann er dann als Mietumlage auf die Personen, die die Möglichkeit des Empfangs tatsächlich nutzen können, übertragen.

Und wenn die Wohnung leersteht, warum auch immer, zahlt der Eigentümer keinen Wasser- und Abwasserbeitrag, aber den Rundfunkbeitrag. Wer hat denn dann die potentielle, theoretische Gegenleistung? Hier wären die Gerichte vielleicht schneller fertig.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Und wenn die Wohnung leersteht, warum auch immer, zahlt der Eigentümer keinen Wasser- und Abwasserbeitrag, aber den Rundfunkbeitrag. Wer hat denn dann die potentielle, theoretische Gegenleistung? Hier wären die Gerichte vielleicht schneller fertig.

Dazu von https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11348422/

Zitat
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht.
Voraussetzung ist, dass:

  • diese Wohnung von niemandem bewohnt wird
  • kein Mietvertrag besteht
  • keine Person für diese Wohnung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist

Das ist an sich logisch, da das Einwohnermeldeamt beim Abgleich entweder keinen Mieter melden konnte, bzw. keinen Zuzug melden kann. Wer umzieht, der meldet sich am neuen Wohnort an und dies wird dem BS bekannt. Ich bezweifle auch, dass die Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften und sonstige Vermieter für die jeweils leer stehenden Wohnungen "Beiträge" zahlen (würden).

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Ich glaube, dass ist auch einer der Hauptgründe, warum nicht die Eigentümer herangezogen werden:
Die sind nämlich in den Genossenschaften etc. schon von vornherein sehr gut organisiert, um sich gegen die Abgabe effektiv wehren zu können. Der Einzelbürger muss sich erstmal informieren und organisieren wenn er dagegen angehen will. Und dann kann er es auf rechtlichem Wege nur durch Einzelklage.


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Ich glaube, dass ist auch einer der Hauptgründe, warum nicht die Eigentümer herangezogen werden:
Die sind nämlich in den Genossenschaften etc. schon von vornherein sehr gut organisiert, um sich gegen die Abgabe effektiv wehren zu können.

Eher nicht. Die meisten Vermieter sind nicht organisiert. Nur haben sie meistens einen Anwalt, und/oder Geld sich länger gegen Unrecht juristisch zu wehren. Dem gehen die Fernsehkasper aus dem Weg. Hat aber nicht funktioniert.


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Das glaube ich nicht. Beispiel:

https://www.saga.hamburg/

oder die ganzen Genossenschaften mit den vielen Wohnungen.

Und Einzelhausbesitzer sind auch gerne in Grundeigentümerverbänden organisiert. Auf jeden Fall kann man sich denen ganz schnell anschliessen, wenn man ein rechtliches Problem hat.


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Selbst wenn Du Recht hättest, gegen die Kläger "Sixt" , "Roßmann" und "Netto" sind die Vermieter in der Regel kleine Fische. Habe noch von keiner Interessenvertretung der Vermieter gehört, die sich mit dem Thema befasst hat, lasse mich aber gerne weiterbilden.


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Brauchst Dich nicht weiterbilden zu lassen  ;) - die Interessenvertreter der Vermieter (ich habe allerdings von Eigentümern gesprochen) sind ja in dem herrschenden System eben nicht betroffen. Warum sollten sie sich also jetzt drum kümmern?

Die SAGA würde genauso, wenn nicht sogar noch deutlicher, auftreten können als Sixt, etc. Die würden die Frage deutlicher stellen können, warum sie denn für die Möglichkeit, dass im Haus ferngesehen werden könnte, Geld bezahlen sollen.

Grundeigentümerverband Hamburg: >30.000 Mitglieder und darunter sind nicht nur Häuslebauer sondern auch "Mietskasernenbesitzer". Ein Beispiel, das mir näher bekannt ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 22:26 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vielleicht werden wir es erleben? Wenn das Verfassungsgericht die jetzige Beitragserhebung kippt, kommen die Kasper vielleicht auf diese Idee.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Selbst wenn Du Recht hättest, gegen die Kläger "Sixt" , "Roßmann" und "Netto" sind die Vermieter in der Regel kleine Fische. Habe noch von keiner Interessenvertretung der Vermieter gehört, die sich mit dem Thema befasst hat, lasse mich aber gerne weiterbilden.

Soweit ich mich erinnere, war ein Verband der Grundeigentümer*** einer der ersten, die Klage beim BVerfG eingelegt haben. Sie sind aus formalen Gründen gescheitert, d. h.,  dass die Klage nicht zugelassen wurde. So drückt sich das Gericht eigentlich seit vier Jahren darum, sich mit dem sog. Rundfunkbeitrag zu befassen. Inzwischen kassierte man beim ÖRR Milliarden extra und labert von weiteren Steigerungen, weil um 2020 angeblich das eingenommene Geld nicht reichen wird. Wenn ich heute schon wüsste, dass in vier Jahren meine Einnahmen nicht reichen werden, meine Glaskugel bleibt da leider dunkel, würde ich sofort anfangen weniger auszugeben. Nur beim ÖRR muss man das nicht, die Politik wird's schon richten.

M. Boettcher


***Edit "Bürger":
Gemeint sein dürfte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN) www.vdgn.de
Siehe dazu bitte auch Forum-Suche.
Hier bitte weiter eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Thread, welches da lautet
Wohnen als "lebendes" System inkompatibel mit "starrer" Beitragserhebung
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2017, 17:52 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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"Ohne regelmäßigen "einmaligen" Meldedatenabgleich keine  ;) Beitragsgerechtigkeit ;) " möglich:

Überraschend ehrlich antwortete der NDR auf die Frage
https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-auszug-des-rundfunkzwangsbeitragszahlers-aus-einem-mehrpersonenhaushalt/
Zitat
Es ist kein ungewöhnlicher Fall, dass aus einem Mehrpersonenhaushalt der zwangszahlungspflichtige Bewohner auszieht. Wie ermittelt die zuständige Stelle nun einen neuen Zwangszahler? Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, können ja nicht einmal die übriggebliebenen Mitbewohner zur Anmeldung aufgefordert werden. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger bei Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt. In diesem beschriebenen Fall bewegt sich aber nur einer  - der Zwangszahlungspflichtige. Wie ermittelt die zuständige Stelle Daten dieser "nicht existierenden" Teilnehmer?
mit:
Zitat
Sie haben völlig Recht: Sofern der angemeldete Inhaber der Wohnung diese verlässt und eine Abmeldung erfolgt, wird für die Wohnung nicht mehr gezahlt. Wir haben keine Kenntnis von weiteren Inhabern der Wohnung, die wir zur Beitragszahlung heranziehen könnten. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen jedoch in dieser Situation ihrer gesetzlichen Pflicht nach und melden sich auch ohne unser zutun an. Um allerdings einer schleichenden Erosion der Beitragseinnahmen entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber den Landesrundfunkanstalten mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für das Jahr 2018 einen erneuten vollständigen Meldedatenabgleich ermöglicht. So können wir für Beitragsgerechtigkeit sorgen und auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger zur Anmeldung führen, die ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, bzw. die eine Anmeldung schlicht vergessen haben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Begründung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag S. 25 unter folgendem Link: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/...

Das ist Wahnsinn! Alle 5 Jahre kommt jetzt ein "total reset". Der Aufwand:

Nach dem Jahresbericht des Beitragsservice 2016 (S.30) Existieren 39 Millionen private Beitragskonten. Diese sind identisch mit den registrierten Einzelpersonen, die Beiträge zahlen. Alle anderen volljährigen Personen werden völlig neu postalisch abgefragt werden müssen! Die benötigten Daten sind einfach nicht vorhanden.
Bei 68,8 Mill volljährigen Einwohnern (Statista 2015) müssen also 29,85 Mill Teilnehmer per Post!! erneut mit allen uns bekannten Schikanen befragt werden.

Dazu gehört:
- Wohnen Sie in einer Wohnung, in der schon ein Beitrag bezahlt wird?
- Haben Sie Ermäßigungs- oder Befreiungsgründe?
- Mahnungen, Drohungen und das ganze Pipapo bis zur Vollstreckung

Die Druckdienstleister des BS werden sich fragen, ob sie träumen: Erneut so ein Riesenauftrag wie zu Beginn der Rundfunkbeitragsära! Das Geld wird fliessen!


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#2 "Ohne regelmäßigen "einmaligen" Meldedatenabgleich keine   ::) "Beitragsgerechtigkeit" ::)  möglich:

Es wurde erneut eine Auskunft über "FragdenStaat" - bezogen auf das starre Beitragssystem - vom NDR angefordert. Ähnlich formuliert wie die Vorangegangene, sie bezieht sich jedoch auf die
Veränderbare Höhe des zu zahlenden Beitrags während des Zusammenwohnens:

Vorgehensweise bei Änderung des Zahlungsstatus des Rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten in einem Mehrpersonenhaushalt
https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-anderung-des-zahlungsstatus-des-rundfunkzwangsbeitragszahlungsverpflichteten-in-einem-mehrpersonenhaushalt/
Zitat
Es ist sicherlich kein ungewöhnlicher Fall, dass in einem Mehrpersonenhaushalt ein vorher voll zwangszahlungspflichtiger Bewohner, der zur Zahlung des Beitrags herangezogen wurde, seinen Beitragsstatus durch Änderungen aus an seine Person gebundenen Gründen, die im RBStV §4 festgelegt wurden, in "ermäßigt" oder "befreit" ändert.

Wie ermittelt die zuständige Stelle nun, ob nicht noch ein weiterer vollzahlungspflichtiger Mitbewohner vorhanden ist, der dann den geforderten vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat?

Nach dem "Datensparsamkeitsprinzip" des RBStV werden ja die Daten aller übrigen Bewohner der selben Wohnung, nach Ermittlung eines Zwangszahlers nach einiger Zeit gelöscht. Da die Daten fehlen, kann nicht festgestellt werden, welche weiteren Mitbewohner vorhanden sind und wie deren Ermäßigungs- oder Befreiungsstatus ist. Aktuelle Datensätze erhält die zuständige Stelle ja nur bei "Bewegung" der Meldedaten der Bürger über Umzug, Wegzug oder Tod vom zuständigen Einwohnermeldeamt.

In diesem beschriebenen Fall verändert sich aber nur Eines - die Höhe des Zwangsbeitrags des Zahlungsverpflichteten.

Wie ermittelt die zuständige Stelle nun, ob eventuell ein weiterer vollzahlungspflichtiger Mitbewohner vorhanden ist, um die angestrebte "Beitragsgerechtigkeit" gegenüber anderen gesamtschuldnerisch zwangsverpflichteten Wohngemeinschaften aufrecht zu erhalten?

Antwort steht noch aus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2017, 17:35 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Es wird wohl eine Änderung geben zur dauerhaften Speicherung.
Aber das Wort sollte nicht zwingend Beitragsgerechtigkeit sein, wenn auch Vollzugsdefizit möglich ist, denn im Hinterkopf gilt: Eine Regelung, welche so ein Defizit hat, könnte auch schlicht verfassungswidrig sein.


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Es gibt keine Möglichkeit der dauerhaften Speicherung von Daten, die aus einem sich ständig verändernden System stammen. Siehe Titel des Threads.


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