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Autor Thema: Wohnen als "lebendes" System inkompatibel mit "starrer" Beitragserhebung  (Gelesen 11519 mal)

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Das Innehaben einer Wohnung im Zusammenhang mit Befreiungs- und Ermäßigungstatbeständen ist unmöglich mit einem Beitragssystem zu vereinbaren, das einfacher und datensparsamer sein soll.

Man stelle sich vor, jeder würde sich brav an die Vorgaben des RBStV halten, und alle beitragsrelevanten Daten an den BS übermitteln.

Zuerst als Abgleich die gerätebezogene Variante (die offiziell als die "veraltete" gelten soll): Jede Person meldet Geräte in der Wohnung an oder ab. Fertig. Aus die Maus.

Wird allerdings die Wohngemeinschaft zum Anknüpfungspunkt, so vertausendfachen sich die Berechnungsgrundlagen:
Die Leute ziehen um, sie sterben, sie werden arbeitslos, sie bekommen wieder Arbeit. Sie erleiden Behinderungen, heiraten, lassen sich scheiden, werden volljährig etc.pp. und das muss alles erstmal GEMELDET werden um den Beitrag korrekt zu erheben! (Um "Beitragsgerechtigkeit" zu erzeugen)

Es ist gar nicht möglich, wie eigentlich vom Gesetzgeber gedacht, den Arbeitsaufwand der Beitragserhebung zu reduzieren. Der Teilnehmerbestand verändert sich kontinuierlich. Die Wohnungen LEBEN. Der Aufwand wird dauerhaft sehr viel höher liegen als beim damaligen gerätebezogenen System. Aus der Sicht ist es auch unerheblich, ob beteuert wird, dass diese Milliarden von Veränderungsdaten "zeitnah" und vollständig gelöscht werden. Sie müssen erstmal auf jeden Fall BEARBEITET werden.

Und "datensparsam" bedeutet ja nicht nur, dass möglichst wenige Daten "endgelagert" werden, sondern auch dass möglichst wenig Daten verarbeitet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2017, 19:29 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 984
Zitat
Der Aufwand wird dauerhaft sehr viel höher liegen als beim damaligen gerätebezogenen System ...

Dem kann dadurch abgeholfen werden, dass die Daten nicht nur alle paar Jahre abgeglichen werden, sondern alle relevanten Daten zur Sicherung der Beitragsgerechtigkeit zeitnah von den Behörden an den Beitragsservice weitergeleitet werden. Du brauchst Dich dann um nichts mehr kümmern. Man kümmert sich um Dich ...   


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Der "einmalige Datenabgleich" mit den Einwohnermeldeämtern, der andauernd wiederholt wird, ist schon jetzt ein Beweis dafür, dass es so nicht funktionieren kann. Er wird zukünftig regelmäßig stattfinden müssen. Und führt nur dazu, dass bei Datenveränderungen der Beitragsservice wieder agieren muss.

Ziel des neuen Systems war es doch, keine weiteren Daten, ausser die des EMAes rumschieben zu müssen.

"Eine Wohnung, ein Beitrag" - so hieß es . "ganz einfach"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2017, 04:16 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
"Eine Wohnung, ein Beitrag" - so hieß es . "ganz einfach"

Alles Lüge! ( https://www.youtube.com/watch?v=wWwVXa5xQ5M Rio Reiser)

Ich finde es sehr bedenklich, dass man beim BS ein bundesweites Einwohnermelderegister führt, dessen regelmäßige Aktualisierung offenbar droht. 2018 kommt das erste Update. Damit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten Informationen über die Lebensverhältnisse der Bewohner von Wohnungen zu erhalten/tracken, die den BS bzw. die LRA einen Dreck angehen. Dass damit auch die Einfachheit und der Verzicht auf Beschnüffelung perdu sind, ist für sich schon Grund genug den früheren Gerätebezug für die bessere Lösung zu halten. Dass das auch abgabenrechtlich sauberer wäre, nur am Rande.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
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Statistisches Jahrbuch 2016 liefert beispielsweise folgende Zahlen:

S. 44
Zitat
Wanderungen innerhalb Deutschlands und über die Grenzen 2014
Zuzüge 2 575 440
Fortzüge 2 024 957



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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
, ist für sich schon Grund genug den früheren Gerätebezug für die bessere Lösung zu halten.

Nun ja, wenn man (Frau) auch bedenkt, das Fernsehgeräte auch was nach außen senden können, wie auch Rauchwarnmelder usw,usw,usw!!

Dann haben sie nicht nur die Daten, sie können sich dann an Hand der Daten auch gleich bei dir in die gute Stube einlocken  ;D und so sehen, ua. was du für Bier trinkst und welche Chips du isst!  ;D ;D ;D
Den Tach drauf hast du die Sonderangebote deiner beliebten Sorten als Wurfsendung  aus der näheren Umgebung in deinem Briefkasten. Das freut den Nutzer, nicht nur Briefe von dem Bservice im Briefkasten zu haben! ;D
Für die Fernsehnichtnutzer sind die Rauchwarnmelder mit Fernwartung (Fernabfrage). Die sind dann auch im Schlafzimmer. Dann kommt halt ein Katalog von ORION

Es ist schon fast zu spät!

Wenn einer sich von allem lossagt, ist er noch interessanter!

ohmanoman ist das alles eine Wurst!
Wenn ich einen Zeitmaschine hätte, würde ich mich in der Zeit der gelben Telefonzellen zurück bremen 8)
Da hat man (vielleicht auch Frau) sich noch ärgern können, wenn man (Frau) die / den Liebste(n) anrufen wollte und der Hörer war abgerissen!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2017, 17:34 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
, ist für sich schon Grund genug den früheren Gerätebezug für die bessere Lösung zu halten.

Nun ja, wenn man (Frau) auch bedenkt, das Fernsehgeräte auch was nach außen senden können, wie auch Rauchwarnmelder usw,usw,usw!!

Dann haben sie nicht nur die Daten, sie können sich dann an Hand der Daten auch gleich bei dir in die gute Stube einlocken  ;D und so sehen, ua. was du für Bier trinkst und welche Chips du isst!  ;D ;D ;D
Den Tach drauf hast du die Sonderangebote deiner beliebten Sorten als Wurfsendung  aus der näheren Umgebung in deinem Briefkasten. Das freut den Nutzer, nicht nur Briefe von dem Bservice im Briefkasten zu haben! ;D
Für die Fernsehnichtnutzer sind die Rauchwarnmelder mit Fernwartung (Fernabfrage). Die sind dann auch im Schlafzimmer. Dann kommt halt ein Katalog von ORION

Es ist richtig, dass sogn. Smart-TV Daten senden können, wenn man sie mit dem LAN/WLAN und somit mit dem Internet verbindet. Das muss man aber gar nicht tun, sie funktionieren auch ohne diesen Schnickschnack. Es findet auch keine aktive Fernabfrage statt. Meine Rauchmelder sind nicht vernetzt; ich sehe auch keinen Sinn in sogn. Smart-Homes. Ich kann Lichtschalter, Heizung und andere Geräte nämlich gut klassisch bedienen und komme auch mit mechanischen Schlüssel gut zurecht. Die Wurfsendungen der Läden in der Umgebung erhält man übrigens auch dann, wenn man gar keine Glotze hat.
Der Gerätebezug ist aber m. E. zwingend, wenn man nicht zu einer offiziellen Rundfunksteuer wechseln will. Grundsätzlich spricht m. E. nichts gegen eine solche Steuer. Eine als Rundfunksteuer korrekt titulierte Abgabe birgt nämlich ebenso wenig die Gefahr staatlicher Abhängigkeit und Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie die bisherigen Regelungen selbige letztlich nicht verhindert haben. Allerdings würde man eine spezielle Rundfunksteuer vermutlich pro Kopf erheben; ohne Gerätebezug. Oder man finanziert den ÖRR aus den allgemeinen Steuern. Die Rundfunkanstalten müssten dann rein gar nichts über die Teilnehmer wissen. Wäre m. E. ein Punkt für die Steuer. Der frühere Gerätebezug war aber, im Vergleich zur Situation heute, logisch. Hier im Forum wird ja an vielen Stellen zutreffend festgestellt, dass eine Raumeinheit keine Möglichkeit eröffnet Rundfunk zu nutzen. Der sachfremde Anknüpfungspunkt Wohnung bzw. Betrieb ist es letztlich, der den sogn. Beitrag als falsch titulierte Steuer wirken lässt.

M. Boettcher

NB: Man sollte grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass wir, egal wie das BVerfG irgendwann einmal entscheidet, den ÖRR künftig nicht finanzieren müssen, ob nun direkt über Gebühr, Beitrag oder Zwecksteuer, oder indirekt aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Dazu hängen die selbsternannten "Eliten" viel zu sehr an den Möglichkeiten der Einflussnahme/Manipulation/Propaganda.


Edit "Bürger" @alle:
Fortsetzung der Diskussion über eine Steuer-Finanzierung bitte unter
Stützung des ÖRR aus dem allgemeinen Steueraufkommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21765.0.html
Hier bitte nicht in eigenständige Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Wohnen als "lebendes" System inkompatibel mit "starrer" Beitragserhebung
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2017, 01:07 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wird allerdings die Wohngemeinschaft zum Anknüpfungspunkt, so vertausendfachen sich die Berechnungsgrundlagen:
Die Leute ziehen um,
Auch für die GEZ war die Adressänderung zu melden.

Zitat
sie sterben,
Nur relevant, wenn der letzte Bewohner verstirbt bzw. der für den sogn. Beitrag in Anspruch genommene Bewohner. Keine Änderung gegenüber dem Vorgehen zu Zeiten der GEZ.

Zitat
sie werden arbeitslos,
Keine Änderung gegenüber dem Vorgehen zu Zeiten der GEZ. D. h. auch Arbeitslose mussten und müssen für Rundfunk zahlen, solange sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Zitat
sie bekommen wieder Arbeit.
Wie zuvor. Das Fortbestehen einer ggf. vorhandenen (Teil-) Befreiung musste und muss regelmäßig (?) nachgewiesen werden.
Zitat
Sie erleiden Behinderungen,
Ich kenne keine Beispiele, bin aber sicher, dass die Bekanntgabe von Befreiungstatbeständen (Verlust des Gehörs, des Sehens) gegenüber der GEZ und dem BS den gleichen Aufwand nach sich ziehen. Totalbefreiung ist aber nicht mehr die Regel.
Zitat
heiraten,
sofern dies mit dem Wegfall eines Zahlers verbunden ist, wenn die beiden erst dann eine gemeindame Wohnung nehmen, gleicher Aufwand wie vorher, wenn jeder GEZ gezahlt hat.
Zitat
lassen sich scheiden
Wie zuvor: ein Zahlungspflichtiger mehr; war früher nicht anders, wenn man unterstellt, dass Geräte geteilt wurden. Da heute die Einwohnermeldeämter den Zuzug/Umzug dem BS melden, kann man fast aussitzen (offiziell eine Ordnungswidrigkeit, wird aber wohl nicht verfolgt).
Zitat
werden volljährig
das Alter der Bewohner einer Wohnung spielt keine Rolle. Man könnte prüfen, ob ein minderjähriger, allein wohnender Wohnungsinhaber zahlungspflichtig wäre oder nicht
Zitat
etc.pp. und das muss alles erstmal GEMELDET werden um den Beitrag korrekt zu erheben! (Um "Beitragsgerechtigkeit" zu erzeugen)

Es ist gar nicht möglich, wie eigentlich vom Gesetzgeber gedacht, den Arbeitsaufwand der Beitragserhebung zu reduzieren. Der Teilnehmerbestand verändert sich kontinuierlich. Die Wohnungen LEBEN. Der Aufwand wird dauerhaft sehr viel höher liegen als beim damaligen gerätebezogenen System. Aus der Sicht ist es auch unerheblich, ob beteuert wird, dass diese Milliarden von Veränderungsdaten "zeitnah" und vollständig gelöscht werden. Sie müssen erstmal auf jeden Fall BEARBEITET werden.
Den Schluß zum Mehraufwand bezweifle ich. Selbst wenn der vorhanden wäre, so wird er durch die Erhöhung der Einnahmen um Milliarden mehr als wett gemacht. M. E. lohnt es nicht in jedem Punkt ein Haar in der Suppe finden zu wollen. Damit kippt man den sogn. Beitrag nicht. Was m. E. zu kritisieren ist und in Verfahren verwendbar ist, ist der Verstoß durch ein bundesweites Melderegister, die Korrelation von persönlichen Daten gemeinsamer Bewohner einer Wohnung, die mangelnde Kontrollmöglichkeit zur Datenlöschung nicht benötigter Daten, der regelmäßige Abgleich mit den Meldebehörden usw. usf.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 3.270
@drboe:
Dabei übersiehst Du aber, dass der Rundfunkbeitrag nun gesamtschuldnerisch berechnet wird. Änderungen bei einem Mitbewohner können Auswirkung auf die anderen haben.

Und stell Dir vor, es zieht der zur Zahlung verpflichtete aus. Bis zum nächsten EMA Abgleich ist die Wohnung dann beitragsfrei, wenn sich nicht aus eigener Initiative ein anderer Mitbewohner zur Zahlung verpflichtet. Das ergibt sich daraus, dass offiziell zumindest, die Daten aller anderen Mitbewohner, ausser denen des Zahlers gelöscht werden, sobald der Zahlungspflichtige definiert ist. Der Beitragsservice weiss nicht, wer mit wem zusammenwohnt, solange es nicht von den Bewohnern selbst gemeldet wird oder irgendwo anders "recherchiert" wird. Das war im alten System nicht notwendig.

Genauso ist es bei dem konkreten Beispiel, wenn jemand in einer Wohngemeinschaft stirbt: Wie wird ein neuer Zahler ermittelt? Dadurch, dass aus "Datensparsamkeitsgründen" alle anderen Mitbewohner aus dem System genommen wurden, kann nicht einmal ermittelt werden, ob der Verstorbene alleine oder mit anderen zusammenwohnte. Solange kein neuer Bewohner die Position des Verstorbenen durch Anmeldung beim EMA übernimmt, bleibt die Wohnung beitragsfrei. Diese falsch eingesetzte Datensparsamkeit führt dazu, dass das System immer wieder regelmäßig mit EMA Abgleichen aktualisiert werden muss.

Es gibt bestimmt noch mehr Variationen in der die Ermittlung der Zahlungspflicht schwieriger wird. Die beiden Systeme sind nicht vergleichbar. das frühere war ein 1:1 System Eine Person mit Geräten - eine Gebühr , das jetzige ein 1: viele System, auch wenn es als ein 1:1 System dargestellt wird (Eine Wohnung - ein Beitrag). Durch die gesamtschuldnerische Haftung sind bei der Berechnung alle Mitbewohner einzubeziehen.

Es muss bei einem Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung festgestellt werden, ob sich in der Wohnung nicht doch jemand befindet, der Vollzahler ist.

Auch die sogenannte "Abmeldung der Wohnung" aus dem Grund, dass ein anderer Mitbewohner zahlt, ist neu und ein zusätzlicher Bearbeitungsfaktor. Und problematisch, da dabei verlangt werden muss, dass man persönliche Daten eines Dritten, auch wenn er es nicht möchte, weitergeben soll.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2017, 12:31 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@drboe:
Dabei übersiehst Du aber, dass der Rundfunkbeitrag nun gesamtschuldnerisch berechnet wird. Änderungen bei einem Mitbewohner können Auswirkung auf die anderen haben.
Nein.
Zitat
Und stell Dir vor, es zieht der zur Zahlung verpflichtete aus. Bis zum nächsten EMA Abgleich ist die Wohnung dann beitragsfrei, wenn sich nicht aus eigener Initiative ein anderer Mitbewohner zur Zahlung verpflichtet.

Sie ist sicher nicht beitragsfrei, nur hat der BS tatsächlich keine Kenntnis vom Wegfall des bisher für alle Bewohner in Anspruch genommenen "Wohnungsinhaber". Das ist vermutlich einer der Gründe, warum das Instrument des Melderegisterabgleichs wieder und wieder angewendet werden soll. Erkennt der BS, dass trotzt gemeldeter Bewohner seit dem letzten Abgleich kein Beitrag bezahlt worden ist, so verlangt er die auch rückwirkend.
Die Willkür, mit der entgegen üblicher (Verwaltungs)Praxis einer als Schuldner "gewürfelt" wird, muss man natürlich kritisieren. Wobei eine mögliche Reaktion der Rundfunkgierhälse in den Anstalten nicht gerade schön wäre, nämlich dass wirklich alle Personen der Republik, vom 3-Tages-Säugling bis zum 110-jährigen Greis auf Dauer in den Dateien des BS verblieben. Bisher können wir uns noch der Illusion erfreuen, die meisten Daten blieben nur bis zum festnageln eines zum zahlen Auserkorenen im System und würden dann gelöscht. Letzteres mag glauben, wer will.

Zitat
Das ergibt sich daraus, dass offiziell zumindest, die Daten aller anderen Mitbewohner, ausser denen des Zahlers gelöscht werden, sobald der Zahlungspflichtige definiert ist. Der Beitragsservice weiss nicht, wer mit wem zusammenwohnt, solange es nicht von den Bewohnern selbst gemeldet wird oder irgendwo anders "recherchiert" wird. Das war im alten System nicht notwendig.
Doch, war es. Wenn der GEZ-Zahler auszog, den in der Wohnung verbleibenden Personen aber weiterhin ein Gerät zur Nutzung von Rundfunk zur Verfügung stand, musste sich einer von denen anmelden.

Zitat
Genauso ist es bei dem konkreten Beispiel, wenn jemand in einer Wohngemeinschaft stirbt: Wie wird ein neuer Zahler ermittelt? Dadurch, dass aus "Datensparsamkeitsgründen" alle anderen Mitbewohner aus dem System genommen wurden, kann nicht einmal ermittelt werden, ob der Verstorbene alleine oder mit anderen zusammenwohnte. Solange kein neuer Bewohner die Position des Verstorbenen durch Anmeldung beim EMA übernimmt, bleibt die Wohnung beitragsfrei. Diese falsch eingesetzte Datensparsamkeit führt dazu, dass das System immer wieder regelmäßig mit EMA Abgleichen aktualisiert werden muss.
Du willst doch vergleichen, was das heute gegenüber früher bedeutet. Tod des sogn. Beitragszahlers unterscheidet sich nicht vom Auszug. Beim Tod einer allein lebenden Person sind die Angehörigen gut beraten dem BS das mitzuteilen. Das war zu Zeiten der GEZ nicht anders. Viele Zahler lassen abbuchen, nur ein Nachweis des Todes stoppt das. Habe ich mehrfach mit Familienangehörigen (Tanten, Mutter) hinter mir. Beim ersten Mal hatte ich die GEZ nicht auf dem Radar. Die haben dann versucht von einem gelöschten Konto der Postbank abzubuchen und die Postbank wollte dann von mir die Rücklastgebühren. Netter Versuch!

Zitat
Es gibt bestimmt noch mehr Variationen in der die Ermittlung der Zahlungspflicht schwieriger wird. Die beiden Systeme sind nicht vergleichbar. das frühere war ein 1:1 System Eine Person mit Geräten ...
Organisatorisch ist es m. E. egal, ob man eine Person wegen einer Wohnung oder eines Gerätes in Anspruch nimmt. In beiden Fällen sind Veränderungen letztlich nicht von GEZ bzw. BS selbst erkennbar und anzeigepflichtig oder führen zu Nachforderungen, wenn es dem BS später bekannt wird. Unterschied: heute werden die Bewohner dem BS über die Meldeämter bekannt gegeben.

Ein Punkt noch zur Volljährigkeit: früher hat es in der "Werbung" für die GEZ immer gehiessen, dass volljährige Mitbewohner (z. B. Kinder) mit eigenem Einkommen Gebühren zahlen müssten. Das war natürlich Unsinn. Hier gab und gibt es in jedem Raum ein Radio und einen Fernseher/PC. Alle Geräte gehörten stets mir und die Schlafräume wurden zu GEZ-Zeiten selbstverständlich abends verlost.  8)

Zusammenfassung: ich sehe keine wesentlichen Unterschiede bezüglich des Aufwandes für GEZ/Beitragszahler und auch nicht für die LRA/den BS. So diese in bestimmten Szenarien doch wesentlich werden könnten, stellen Einnahmesteigerungen von mind. 1 Milliarde pro Jahr eine mehr als ausreichende Kompensation jedenfalls für Mehraufwand der Anstalten dar. Als Grund für eine Auseinandersetzung mit dem System und der LRA halte ich mögliche Diskrepanzen zu früher für nicht geeignet.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 3.270
Um das jetzt mal zusammenzufassen, stimmst Du doch aber insgesamt zu, dass neben den laufenden Melddatenübermittlungen bei Umzug etc. wie auch früher, zusätzlich nun auch noch von Zeit zu Zeit im neuen System komplette Datenbankabfragen erfolgen müssen. Das ist doch schon mal was...  ;)
 
Ich will gar nicht heute mit früher vergleichen. Ich will darstellen, dass, entgegen der Behauptung, es wäre jetzt alles datensparender und einfacher, sich die Sache verkompliziert hat. Eine Abwicklung mit Gesamtschuldnern ist, wenn das rechtlich korrekt nach BGB verlaufen soll, komplizierter.

Es wird im Moment nicht rechtlich korrekt abgewickelt. Aus der Wohnung wird der Zahlungskräftigste nicht nur zur Zahlung herangezogen, sondern an ihm wird auch noch die Höhe des Beitrags bemessen. Letzteres geht nicht konform mit einer Gesamtschuldnerregelung. Aus einer gesetzlich vorgegebenen Gesamtschuldnerschaft wird unzulässigerweise effektiv eine Einzelschuld gemacht. Das geschieht unter dem Deckmantel der Verwaltungsvereinfachung, die vom Prinzip her einleuchtet, aber in diesem Falle zu Ungerechtigkeiten führt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Leute ziehen um, sie sterben, sie werden arbeitslos, sie bekommen wieder Arbeit. Sie erleiden Behinderungen, heiraten, lassen sich scheiden, werden volljährig etc.pp. und das muss alles erstmal GEMELDET werden um den Beitrag korrekt zu erheben! (Um "Beitragsgerechtigkeit" zu erzeugen)...
Und "datensparsam" bedeutet ja nicht nur, dass möglichst wenige Daten "endgelagert" werden, sondern auch dass möglichst wenig Daten verarbeitet werden.
Früher gab es die "Schnüffler", die teilweise gegen hohe Provisionen die Daten der Wohnung abgeglichen und personennah aktualisiert haben. Heute wird vom Bürger unter Androhung von Strafe verlangt "sich selbst" auszuschnüffeln und brav seine aktuellen Daten an Ämter und BS weiterzugeben (Meldegesetz, §8 Anzeigepflicht RBStV). Dieser Datenaustausch durch den bürgerlichen Laien ist fehleranfällig und kann nie das frühere Kontrollsystem von "geschulten" Schnüfflern ersetzen. Hierzu kann eine Klagebegründung wie folgt lauten:
Zitat
Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und damit gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil die Datenbestände zur Ermittlung von Wohnungsinhaber nicht dazu geeignet sind genaue Rückschlüsse auf die tatsächliche Anzahl beitragspflichtiger Wohnungsinhaber und Wohnungsbestand eines Hauses oder Wohnanlage zuzulassen. Auch durch einen Abgleich mit dem Bestand der bei den Landesrundfunkanstalten gemeldeten Beitragsschuldner, lässt sich die genaue Zahl beitragspflichtiger Wohnungsinhaber nicht zweifelsfrei ermitteln. Die Landesrundfunkanstalt vertraut den Angaben der Meldedaten und Wohnungsinhaber ohne einer örtlichen Prüfung. Dabei besteht die Möglichkeit für mehrere Wohnungsinhaber nur eine Beitragsnummer eines Wohnungsinhabers zu verwenden. Eine notwendige örtliche Prüfung durch die Landesrundfunkanstalt zur genauen Ermittlung beitragspflichtiger Wohnungsinhaber wird nicht durchgeführt, obgleich dadurch Mehreinnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erwarten sind. Dies würde aber gegen einer der favorisierenden Rechtfertigungen des Beklagten für den Rundfunkbeitrag widersprechen:

Zitat Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks:

„Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.“

http://www.tagesspiegel.de/medien/brandenburgerin-zahlte-keinen-rundfunkbeitrag-verweigerung-der-beitraege-lohnt-sich-nicht/14732206.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2017, 20:35 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
  • Beiträge: 1.548
Dieser Datenaustausch durch den bürgerlichen Laien ist fehleranfällig und kann nie das frühere Kontrollsystem von "geschulten" Schnüfflern ersetzen.

Diese geschulten Schnüffler haben, nachdem ich ihnen Hausverbot erteilt habe, mir für meinen Betrieb Autoradios angemeldet. Von allen Fahrzeugen die auf dem Firmengelände standen, auch Kundenfahrzeuge. Das einzige worauf diese freiberuflichen Provisionsritter ausgebildet waren war die Provisionsmaximierung.


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  • Beiträge: 7.386
Zitat Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks:
„Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.“

http://www.tagesspiegel.de/medien/brandenburgerin-zahlte-keinen-rundfunkbeitrag-verweigerung-der-beitraege-lohnt-sich-nicht/14732206.html
Wo er das bloß her hat? Es war eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, in Übereinstimmung zum europäischen Recht zu handeln und nur Rundfunknutzern eine Zahlungspflicht aufzuerlegen***. Siehe Rundfunkstaatsvertrag, der in der Fülle seines Wortlautes Bürger nur als Nutzer erwähnt und viel zu oft ignoriert wird.


***Edit "Bürger":
Vorsicht! Die Zahlungspflicht ist leider nicht im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, sondern im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - und dort (in "bewusster Entscheidung des Gesetzgebers, in Widerspruch zum europäischen Recht zu handeln") unabhängig von "Nutzung" oder "Nichtnutzung" - allein angeküpft an den existenziellen Tatbestand "wohnen".
Der Finanzierungszweck ist demgemäß vor allem die "funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - und demgemäß also prinzipiell erst einmal vollkommen losgelöst von der Nutzerschaft. "Der Rundfunk soll finanziert werden. Punkt." ...so zumindest das (offenkundig rechtswidrige) Ansinnen des Gesetzgebers.
Siehe hierzu bitte die im Forum bereits geführte, leider aber gar nicht so "eindeutige" Diskussion unter
Besagen d. Rechtsgrundlagen (ja? welche?), dass nur "Nutzer" zahlen müssten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21278.0.html
Auch dies bitte wenn, dann dort vertiefen.
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2017, 22:08 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Zitat Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks:
„Es war eine ganz bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, das Finanzierungssystem nicht von dieser Ausnahme her (in nahezu einhundert Prozent der deutschen Haushalte stehen Geräte, mit denen Rundfunk empfangen werden kann) aufzubauen, weil es ansonsten Kontrollen im privaten Lebensraum geben müsste, die keiner will und die ja 2013 gerade erst abgeschafft wurden.“

Dies Zahlenspiel wird seitens der LRA mit unterschiedlichen Werten ab 90% betrieben um die Generalisierung, die finanzielle Beteiligung von Nicht-Hörern/-Sehern zu begründen. Dem setze ich immer eine Zahl entgegen, die schwer zu toppen ist, nämlich dass 100% aller Gerätebesitzer verpflichtet waren, diese anzumelden und für Rundfunk bzw. Fernsehen zu bezahlen.

Das Motiv der Rundfunkmacher war keineswegs die Beendigung der "Kontrollen im privaten Lebensraum". Mit diesen hatten sie trotz des Widerwillens der Bürger über Jahrzehnte keine Schwierigkeiten. Der einzige Grund, in den Berichten der KEF nachlesbar, war die Steigerung der zur Zahlung an die LRA Verpflichteten und damit die Steigerung bzw. Sicherung der Einnahmen. Da mit der Verabschiedung des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bereits die Ergebnisse der Wohnungszählung vorlagen, war recht einfach abschätzbar, dass dieses Ziel erreicht werden würde. Dass jährlich tatsächlich gut 1 Milliarde Mehreinnahmen generiert werden würden, war sicher auch den ÖR-Anstalten bekannt.

Die Datensammelleidenschaft des ÖRR sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich ist zudem eher gestiegen, erfasst sie doch regelmäßig alle Bürger und Unternehmen und ermöglicht diverse Korrelationen bis hin zur sexuellen Orientierung der in einer Wohnung zusammen lebenden Personen. Ich sage nicht, dass solche seitens BS bzw. LRA durchgeführt werden, aber es wäre möglich.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 01:33 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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