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Autor Thema: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück  (Gelesen 10846 mal)

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So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
Autor: 19. Januar 2017, 08:13

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/5/5a/Berlinermorgenpostlogo.jpg

Berliner Mogenpost, 19.01.2017

So gibt es Rundfunkbeiträge zurück

von Hans Peter Seitel

Zitat
Ein neues Gesetz bringt eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung für die Jahre 2014 bis 2016

[..] Verbraucher können sich zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge zurückholen. Auch manche Familien schneiden jetzt besser als früher ab. Ein einfacher Antrag mit Belegen genügt. [..] seit Januar nun auch rückwirkend für komplette drei Jahre. Voraussetzung ist lediglich, dass der Verbraucher nachträglich mit Dokumenten belegt, ab wann er seit 2014 schon Anspruch auf die finanzielle Vergünstigung hatte. [..]

Rentner oder andere Personen mit ganz geringen Einnahmen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung stellten – und damit auch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichteten. "Diese Menschen sollten jetzt überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung, die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten", empfiehlt Georgi. [..]

Sind Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlen sie nur den ermäßigten Satz, gilt diese Vergünstigung nun auch für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die noch mit in der Wohnung der Eltern leben – und zwar unabhängig von deren eigenem Einkommen. [..]

Seit Januar müssen Verbraucher nicht mehr die Originaldokumente – etwa die Bescheinigung des Jobcenters – oder beglaubigte Kopien für den Nachweis ihres Anspruchs auf Beitragsbefreiung oder -ermäßigung vorlegen. Eine einfache Kopie davon reicht [..]

Weiterlesen auf:
http://www.morgenpost.de/web-wissen/article209323879/So-gibt-es-Rundfunkbeitraege-zurueck.html


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#1: 19. Januar 2017, 09:43
Mir schwant, da haben allmählich doch mal welche den Schuss gehört. Man muss sich ja nur mal die Bewertungen ansehen, die wütenden Bürger dem Beitrags-"Service" bei Google Maps gegeben haben: Mindestens die Hälfte hätte eigentlich gar nicht zahlen müssen, wurde aber rückwirkend massiv abkassiert. Auch Person S ist ja auf diese Weise zu einem Gegner des Rundfunkbeitrags geworden.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#2: 19. Januar 2017, 10:51
Zitat
Es geht um viel Geld in einem Gesetz, das seit Anfang Januar gilt – von dem aber kaum jemand Notiz genommen hat: Verbraucher können sich zu viel gezahlte Rundfunkbeiträge zurückholen. [...] 17,50 Euro pro Monat, 210 Euro im Jahr: Der Rundfunkbeitrag reißt ein beachtliches Loch in die private Haushaltskasse.[...] "Durch die neue Regelung können Verbraucher von einer Beitragsbefreiung oder -ermäßigung profitieren, auch wenn sie es versäumt haben, sich sofort darum zu kümmern", sagt Andreas Baumgart, Verbraucherberater der Verbraucherzentrale Brandenburg. [...] "Aus unserer Beratungspraxis kennen wir Leute, die denken, sie seien automatisch befreit, andere kümmern sich einfach nicht darum. Aber sie müssen selbst aktiv werden und einen Antrag stellen", erklärt Silvia Georgi, Beraterin der Verbraucherzentrale Thüringen.

1. Es geht um Verbraucher, Rundfunkbeitragsschuldner ist kein Verbraucher.
2. Beim Verbraucher reißt keine Ausgabe "ein beachtliches Loch in die private Haushaltskasse". Der Verbraucher kann jederzeit die Ausgabe stoppen. Oder er kann von vorne keine Ausgabe wählen, die ein beachtliches Loch in seiner privaten Haushaltskasse reißt.
3. schon wieder beitreiben die Verbraucherzentralen die Falschberatung.

PS. Warum ist im Artikel nur vom Verbraucher die Rede? Weil die Verbraucherzentralen nur Verbraucher beraten können. So durch eigene Satzung festgelegt.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#3: 19. Januar 2017, 11:32
PS. Warum ist im Artikel nur vom Verbraucher die Rede? Weil die Verbraucherzentralen nur Verbraucher beraten können. So durch eigene Satzung festgelegt.

...und weil die Verbaucherzentralem AUCH in Form von Zwangsbeitragsgeldern von den öfrech begünstigt werden. Daher wählt man die Worte so, wie sie auch den Geldgebern passen, sonst würde man ja nicht mehr begünstigt werden

Wes Brot ich es, des Lied ich sing.... |-  oder auch: Ich mach mir die Welt, widiwidiwie sie mir gefällt...


Bleibt zu hoffen, das viele, viele Menschen sich das Zwangsabgepresste Geld zurückholen, damit wieder ein Stück Sumpf trockengelegt wird.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#4: 19. Januar 2017, 11:44
Bleibt zu hoffen, das viele, viele Menschen sich das Zwangsabgepresste Geld zurückholen, damit wieder ein Stück Sumpf trockengelegt wird.

Person S ist schon dabei und hat ihre ebenso bereits durch den Beitrags-"Service" ausgenommenen Verwandten informiert. Eventuell sollte man die Botschaft verbreiten (die Gesetzesänderung ist ja offenbar heimlich, still und leise geschehen). Selbst das bravste Zahlschaf wird sich diese Möglichkeit, Geld zurückzuerhalten, wohl kaum entgehen lassen. Vor allem, weil es sich hier ja wirklich um ein vollkommen legales Vorgehen handelt, für das einem kein Ärger mit Beitrags-"Service", Stadtverwaltung und Gerichtsvollzieher droht.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#5: 19. Januar 2017, 12:45
Moin,

tut sich nicht nun wieder eine neue Ungerechtigkeit auf?

Wenn sich im Haushalt ein Geringverdiener oder jemand mit entsprechender Behinderung als Zahlungspflichtiger befindet werden die vollverdienenden Mitbewohner automatisch befreit?

Warum und mit welchem Grund?


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#6: 19. Januar 2017, 12:54
Warum und mit welchem Grund?

weil nur der Inhaber einer Wohnung der Zahlungsschuldner ist.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#7: 19. Januar 2017, 14:15
tut sich nicht nun wieder eine neue Ungerechtigkeit auf?
Wenn sich im Haushalt ein Geringverdiener oder jemand mit entsprechender Behinderung als Zahlungspflichtiger befindet werden die vollverdienenden Mitbewohner automatisch befreit?
Warum und mit welchem Grund?

Wo steht das denn? Anmelden müssen sich ja erstmal alle Inhaber der Wohnung. Der BS wird sich natürlich den Zahlungskräftigsten als Zahlungsverpflichteten raussuchen.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#8: 19. Januar 2017, 14:29
Sind Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlen sie nur den ermäßigten Satz, gilt diese Vergünstigung nun auch für die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die noch mit in der Wohnung der Eltern leben – und zwar unabhängig von deren eigenem Einkommen. [..]

Verstehe ich das nun Richtig?
Wenn ein Kind über 25 Jahre ist und bei den Eltern lebt und die Eltern Beitragsbefreit sind, muss das Kind zahlen? Ich dachte es geht hier auf eine Wohnung und eine Befreiung zählt doch für die Wohneinheit. Egal ob dort nun 2 Personen leben oder 100.

Oder bin ich hier auf dem Holzweg?


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#9: 19. Januar 2017, 15:08
Das ist doch das Kranke an dem System. Wohneinheiten werden bebeitragt, zahlungspflichtig sind aber plötzlich Personen. Konten lauten auch auf Personen, nicht auf Wohnungen. Die spinnen, die Römer.

Die Befreiung gilt nur für den Lebenspartner und die Kinder. Wenn das Kind über 25 ist, muß es zahlen und zwar für die gesamte Wohnung, in der es mit den befreiten Eltern lebt. Dafür müssen alle seine 12 Geschwister über 25 nichts mehr zahlen, sofern sie auch in dieser Wohnung wohnen.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#10: 19. Januar 2017, 16:31
Es wird einfach nicht das Gesamtschuldnerprinzip wie im RBStV §2 (3) angegeben umgesetzt. Das Prinzip lautet: Jeder haftet für die Gesamtschuld zu gleichen Teilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dass die errechnete Gesamtsumme von einem beliebigen Mitbewohner eingetrieben werden kann, ist davon unabhängig. Dieser kann Regressforderungen für die von ihm ausgelegten Anteile an die Anderen stellen. Bei Befreiungen ist eben was anderes bestimmt, und daher kann der Anteil der Befreiten nicht so einfach eingetrieben werden.
Es stellen sich die Fragen: Muss der Befreite seinen Anteil im Innenverhältnis doch tragen (dann wären Befreiungen sinnlos), muss ein anderer Mitbewohner für ihn bezahlen (das wäre vergleichbar mit einem Vertrag zu Lasten Dritter) oder trägt der Gläubiger die Last durch fehlende Einnahmen? (im Falle von gesetzlichen Bestimmungen eigentlich die gerechteste)
Aktuell werden gar keine Gesamtschuldnerschaften erzeugt... es steht auch gar nicht zur Diskussion...

Diese "Zurückzahlaktion" wird als fair angepriesen. Im Grunde müsste aber noch viel mehr zurückgezahlt werden.

Rechenbeispiel: Ein Vollzahler wohnt mit 2 Befreiten zusammen. Aktuell werden 17,50 Euro gefordert, die der Zahlungspflichtige (es wird der Vollzahler sein) alleine tragen muss, da er sich aufgrund der gesetzlich begründeten Befreiungen der Anderen von denen nichts zurückholen kann.

Wird die Gesamtschuldnerklausel allerdings korrekt angewendet, so schuldet erstmal jeder der Beteiligten ein Drittel (zu gleichen Teilen). Die Befreiungen sorgen dafür, das die Anteile zweier Mitbewohner nicht einfach so eingezogen werden können. Es muss erstmal eine Regelung (s.o.) gefunden werden, wer die Anteile übernimmt. Das geschieht nicht. Vielmehr wird der Zahlende als Einzelschuldner behandelt.

Die fairste und sozialverträgliche Variante ist ganz klar: Der Gesetzgeber bevorzugt den Gläubiger (der ein Unternehmen im Landesauftrag sein soll) finanziell. Der Gläubiger muss daher auch alle Befreiungen und Ermäßigungen berücksichtigen.

In dem geschilderten Fall generiert der BS so 17,50 Euro anstelle von  5,83 Euro. 33,3% Mehreinnahmen! Und das unter dem Deckmantel der "Verwaltungsvereinfachung"



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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#11: 19. Januar 2017, 19:25
Die fairste und sozialverträgliche Variante ist ganz klar: Der Gesetzgeber bevorzugt den Gläubiger (der ein Unternehmen im Landesauftrag sein soll) finanziell. Der Gläubiger muss daher auch alle Befreiungen und Ermäßigungen berücksichtigen.

Viel sozialverträglicher wäre es, zuerst den Kasperleverein auf das Nötigste zurückzufahren (Zusatzrenten, exorbitante Bezüge für die Nichtbehördenleiter, etc.) und den Rest aus Steuermitteln zu finanzieren, die Steuern werden nämlich in der Regel in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit erhoben. Und komme mir keiner mit der sogenannten Staatsferne, die gibt es schon lange nicht mehr.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#12: 19. Januar 2017, 19:32
@GEIZ ist geil

Natürlich hast Du recht. Ich bezog mich aber nur auf die Varianten der gesamtschuldnerischen Regelung.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#13: 19. Januar 2017, 19:56
@seppl
Die gesamtschuldnerische Haftung eröffnet dem Kasperleverein Tür und Tor für seine Schnüffeleien. Die damaligen Schergen waren harmlos dagegen. Nur eine Verschlüsselung oder Steuerfinanzierung löst dieses Problem nachhaltig. Selbst die Aufteilung der Beitragsschuld und Differenzierung nach Befreiten und Nichtbefreiten macht es vielleicht noch schlimmer, dann hat der Kasperleverein auch noch Datensätze wie Behinderte und Nichtbehinderte zusammenwohnen.
Wäre jeder einzelne "gemeldete Bewohner" beitragspflichtig, wüssten die Fernsehkasper zumindest nicht, wer in einem Mehrfamilienhaus mit wem zuswammenwohnt. Von daher hast Du schon Recht. Aber dann dürfte der Beitrag nicht nach Wohneinheiten erhoben werden und wäre zweifelsfrei eine Steuer.


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter andere, eigenständige und andernorts bereits ausgiebig behandelte Themen vertiefen wie z.B. "Gesamtschuldnerschaft", "Steuerfinanzierung" usw., sondern bitte beim eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#14: 20. Januar 2017, 12:04
Mich würde aber jetzt doch mal interessieren, was die Ursache für diese, wenn auch heimliche, Kehrtwende ist. Bisher lief es ja immer so: Wer, aus welchen Gründen auch immer, seinen Anspruch auf Befreiung nicht rechtzeitig geltend gemacht hatte, wurde vom Beitrags-"Service" zur Zahlung gezwungen. Eine rückwirkende Befreiung war nicht möglich, selbst dann nicht, wenn den Bürger eindeutig keine Schuld traf. Zugleich gibt es seit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag die Möglichkeit der rückwirkenden Zwangsanmeldung und damit verbunden eine unbedingte rückwirkende Zahlungspflicht.

Angesichts der Summen, die sich so schnell ansammeln konnten, dürfte sich der ÖR hier sich einiges an Feinden gemacht haben. Vor allem aber wird das nicht ohne Einfluss auf die Anzahl der Mahnverfahren gewesen sein – der Beitrags-"Service" betont ja immer wieder, dass nicht alle fünf Millionen Fälle auf grundsätzliche Zahlungsverweigerung zurückzuführen seien. Viele Leute wissen schlicht noch gar nichts von ihrem Glück. Und wenn sie dann davon erfahren, dürften sie sich zunächst einmal wehren und dem Beitrags-"Service" Arbeit machen – und über einen Mangel an Arbeit kann sich der Beitrags-"Service" in unseren Zeiten bekanntlich nicht beklagen.

Ob sich der Aufwand in jedem Falle lohnt, ist fraglich. Nicht wenige, die einen Anspruch auf Befreiung haben, haben diesen Anspruch schon zu recht: Es gibt bei ihnen nichts zu holen. Lassen sie sich doch darauf ein, die "Schuld" abzustottern, dürften Verwaltungsaufwand und Inflation die geringen Einnahmen mühelos auffressen. Es besteht zudem immer die Gefahr, dass aus einem unfreiwilligen Zahlungsverweigerer ein freiwilliger Zahlungsverweigerer wird. Die Anzahl der Mahnverfahren steigt weiter, die Presse berichtet darüber und es fragen sich am Ende noch ein paar Nicht-Befreiungsberechtigte: "Warum werfe ich diesem Laden eigentlich immer noch Geld in den Rachen, wo doch so viele andere es erfolgreich nicht tun?" Befreiungsberechtigte nicht mehr um ihre Befreiung zu prellen scheint auf lange Sicht da wohl die günstigere Lösung zu sein.


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